Werkvertrag und Flächentarifvertrag 2
Ich bekomme hier echt bald eine Krise, muss man Themen gleich löschen oder sperren?
Nachdem ich jetzt ein paar Stunden recherchiert habe, habe ich folgenden BAG Beschluss gefunden:
Dieser Beschluss wirft jetzt für mich zwei Fragen auf:
-
Wenn ein FTV ( Firmentarifvertrag ) von einer anderen Gewerkschaft, irgend so eine AG-Gewerkschaft, ausgehandelt wurde, der allgemeinverbindliche jedoch z.B. von Verdi, hat der FTV trotzdem Vorrang?
-
Wenn ein FTV erst nach dem Einzug eines nicht organisierten AG in den Geltungsbereich des allgemeinverbindlichen Bereich abgeschlossen wird, gilt der FTV oder der Allgemeinverbindliche?
Community-Antworten (14)
08.04.2012 um 23:48 Uhr
Schön, dass Du Begrifflichkeiten so einheitlich und passgenau verwendest ...
Flächentarifvertrag, Firmentarifvertrag, Werkvertrag ...
Was meinst Du überhaupt?
09.04.2012 um 11:33 Uhr
Die Begrifflichkeiten wähle nicht ich in diesem Threat sondern das BAG oder habe ich den "FTV" falsch verstanden, dass FTV Flächentarifvertrag im og. Beschluss heißt?
Es geht darum was mehr Bedeutung hat und gilt, ein als allgemeinverbindlich erklärter Flächentarifvertrag oder der normale Firmen- bzw. Haustarifvertrag.
Leider wurde der Anfangsthreat geschlossen: http://www.betriebsrat.com/index.php?qid=43177&keyword=&Nav=aktuelleantworten&Thema=&qPage=1&Site=BR-Forum&Menue=show
deshalb habe ich ihn in diesem ja noch einmal mit reingeschrieben, zur Orientierung.
09.04.2012 um 12:38 Uhr
Also es wird jetzt wirklich sehr kompliziert: http://de.wikipedia.org/wiki/Tarifeinheit
Letztendlich entscheidend ist also der einzelnen Sachverhalt, der seit 2010 durch die Abkehr der bisherigen Rechtssprechung zur Tarifpluralität schwieriger geworden ist und die Gerichte wohl in Zukunft mehr beschäftigen wird, was wohl auch so gewollt ist, bringt ja Verwirrung und natürlich zusätzliche Einnahmen.
09.04.2012 um 13:05 Uhr
Du scheinst überlesen zu haben, dass der FTV (Firmentarifvertrag) von DERSELBEN GW abgeschlossen sein muss, welche auch für den allgemeinverbindlichen TV verantwortlich ist. In einem solchen Fall kann ein FTW auch ungünstigere Regelungen beinhalten, als der allgemeinverbindliche TV.
Aber der FTW scheint bei Euch ja nun mit einer anderen GW vereinbart worden zu sein. Ob das bei Euch tatsächlich möglich ist, kann hier niemand beantworten. Eine Nachfrage bei der GW, welche für den allgemeinverbindlichen TV verantwortlich ist, sollte helfen. Ansonsten ein Anwalt und ggf. das Arbeitsgericht.
09.04.2012 um 13:40 Uhr
Nein, es geht nicht um uns. Diese Frage stellte sich mir rein informell, als ich das Thema mit der Spedition gelesen habe. Ich habe einen Weg gesucht um Werkverträge als unwirtschaftlich hinzustellen, denn WV werden ja gerade aus dem Grunde abgeschlossen um sich den teuren Firmen- und / oder Haustarifverträgen zu entziehen und somit Personalkosten zu sparen - verdeckte Leiharbeit und Scheinwerkverträge inkl.. Und wenn Werkvertragsarbeitnehmer, der statt 15 Euro nur 8 Euro die Stunde bekommt, unter einem allgemeinverbindlichen Flächentarifvertrag fallen würden, weil diese Tätigkeiten auch im allgemeinverbindlichen Flächentarifvertrag beschrieben werden - macht ja Sinn da z.B. das Be- und Entladen sowie das Sichern von Frachtstücken zu den Aufgaben eines Speditionsangestellten gehören, welcher Stundenlohn muss dann bezahlt werden? Fallen also Tätigkeitsbereiche eines Werkvertragsnehmer in einem Flächentarifvertrag der allgemeinverbindlich erklärt wurde - z.B. für das Bundesland Bayern, Hessen, NRW, Berlin oder Brandenburg, der allgemeinverbindlich erklärt wurde -, welcher TV gilt dann?
Das war die Ausgangsfrage.
09.04.2012 um 14:45 Uhr
"Fallen also Tätigkeitsbereiche eines Werkvertragsnehmer in einem Flächentarifvertrag der allgemeinverbindlich erklärt wurde - z.B. für das Bundesland Bayern, Hessen, NRW, Berlin oder Brandenburg, der allgemeinverbindlich erklärt wurde -, welcher TV gilt dann?"
Antworten hier: http://www.rechtsrat.ws/lexikon/tarifeinheit.htm
Unabhängig davon, stellt sich die Frage im Zusammenhang mit Speditionen/Logistikunternehmen m.E. nicht, da im Tarifregister kein einziger allgemeinverbindlicher TV für diesen Bereich aufgeführt ist.
09.04.2012 um 15:11 Uhr
Die Informationen auf der Seite Deines Links sind nicht mehr aktuell.
Unabhängig davon ob es in einem Bereich derzeit noch keinen allgemeinverbindlichen Flächentarifvertrag existiert, könnte aber "morgen" einer bestehen, spätestens dann stellt sich die Frage ;)
Die Fragestellung soll sich auch nicht ausschließlich auf eine Spedition abstellen, sie gilt generell für alle Bereiche und Berufszweige.
09.04.2012 um 15:18 Uhr
NoPain
In einer Sache möchte ich Dir hier ein wenig wiedersprechen. Du schreibst:
das Be- und Entladen sowie das Sichern von Frachtstücken zu den Aufgaben eines Speditionsangestellten gehören.
Dies ist so nicht ganz richtig. Verantwortlich dafür ist immer individuell derjenige der die Beladung durchführt. So habe ich es die letzten 10 Jahre von einer Sicherheitsfachkraft der Autobahnpolizei bei der jährichen Sicherheitsunterweisung gelernt. Ausnahmen hier könnten sein....., ich quittiere als Belader den Ladeschein mit, i. A. und setze dann meinen Namen darunter.
09.04.2012 um 15:32 Uhr
@rainerw,
hehe, wenn in einem Tarifvertrag nach \"Verantwortlichkeiten\" unterschieden würde könnte ich Deinen Einspruch stattgeben, kenne zumindest keine solche Formulierungen in einen TV, da es in TV aber eher darum geht wer was macht und was derjenige für diese Tätigkeiten an Zahlungen bekommt, hier Stundenlohn, ist der Einwand sicherheitstechnisch sicherlich Ok aber Vergütungstechnisch eher irrelevant oder? ;)
\"Mitarbeiter die die Verantwortung für Arbeit X übernehmen, erhalten X Euro\"
aber
\"Mitarbeiter die LKW Be- und Endladen sowie Frachtstücke nach den geltenen Sicherheitsvorschriften sichern, erhalten X Euro\"
und
\"Mitarbeiter die LKW Be- und Endladen sowie Frachtstücke nach den geltenen Sicherheitsvorschriften sichern und Auslieferungsfahrten innerhalb Deutschland durchführen, erhalten X Euro\"
Liest sich redaktionell jedenfalls irgendwie besser wie ich finde, bin allerdings auch nicht aus der Sperditionsbranche ;)
09.04.2012 um 16:37 Uhr
NoPain, dies wist Du auch in keinem Tarifvertrag finden, da es in § 22 STVO geregelt ist.
Zum Nachlesen: http://www.ladungssicherung.de/verantwortlichkeit_des_verladers
09.04.2012 um 17:29 Uhr
"Die Informationen auf der Seite Deines Links sind nicht mehr aktuell."
Bereits am Anfang wird doch mehr als deutlich auf die neueste diesbezügliche BAG Rechtsprechung hingewiesen, welche auch verlinkt ist.
Noch aktueller geht´s nicht ...
09.04.2012 um 18:39 Uhr
@rainerw,
ich hatte Dir das schon geglaubt, sind diese Fakten denn so auch in einem TV einer Spedition aufgeführt?
@peanuts,
das war alt, da ich bereits um:
Antwort 3 Erstellt am 09.04.2012 um 10:38 Uhr
in diesem Thread auf diesen Umstand hinwies aber trotzdem danke!
09.04.2012 um 21:18 Uhr
NoPain
ich hatte Dir das schon geglaubt, sind diese Fakten denn so auch in einem TV einer Spedition aufgeführt?
Meines Wissens nicht. Aber müssen sie auch nicht zwingend.
09.04.2012 um 21:50 Uhr
@rainerw,
eben ;)
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