Hallo ,

ich würde noch einmal eine Frage bezüglich meines Threads

"http://www.betriebsrat.com/index.php?qid=49015&Site=BR-Forum&Menue=show"

stellen.

Da ich nun weiß das die Leihmonteure mit auf die Wählerlisten müssten , aber sie nicht darauf stehen, müßte ich doch Einspruch einlegen.

Wie lange kann ich Einspruch einlegen?

Wäre es mir nun erst nach den Wahlen zum BR aufgefallen , würde dann eine Anfechtung
noch durchkommen , oder ist die Frist verlaufen , wenn es den eine gibt.
Glaube es sind 2 Wochen nach Veröffentlichung der Wähler-Listen, um diese anzufechten

Oder wäre es dann durch und nicht mehr Anfechtbar?

Mündlich habe ich es schon 2 mal den WV mitgeteilt , sollte ich es den Wahlvorstand per Mail schicken?