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Zustimmung oder Kenntnisnahme?

B
BiberZecke
Jan 2018 bearbeitet

Moin, uns treibt die Frage um, ob wir bei befristeten Einstellungen Zustimmen oder nur zur Kenntnis nehmen sollen.

Inzwischen wissen wir um die BAG-Rechtsprechung und fragen uns, ob wir Einstellungen zustimmen sollten, auch wenn sie befristet sind.

Argumente: Kontra Zustimmung: Bisher haben wir immer nur zur Kenntnis genommen, weil wir gegen die Befristung sind.

Pro: Für den Fall, dass es Probleme geben sollte, wäre bei einem Arbeitsgerichtsprozess die Zustimmung des BR ein Argument pro AN.

Wo kann ich das nachlesen?

3.06201

Community-Antworten (1)

G
gironimo

20.07.2015 um 14:38 Uhr

Beim § 99 BetrVG ist zur Kenntnis nehmen automatisch nach Fristablauf die Zustimmung.

Wenn Ihr Personalpolitik machen wollt, müsst Ihr (wenn Ihr hierzu einen Grund aus dem § 99 BetrVG findet) innerhalb der Frist widersprechen.

Besser ist natürlich bei dem Thema schon beim §§ 92,92a BetrVG anzusetzen.

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