Zustimmung oder Kenntnisnahme?
Moin, uns treibt die Frage um, ob wir bei befristeten Einstellungen Zustimmen oder nur zur Kenntnis nehmen sollen.
Inzwischen wissen wir um die BAG-Rechtsprechung und fragen uns, ob wir Einstellungen zustimmen sollten, auch wenn sie befristet sind.
Argumente: Kontra Zustimmung: Bisher haben wir immer nur zur Kenntnis genommen, weil wir gegen die Befristung sind.
Pro: Für den Fall, dass es Probleme geben sollte, wäre bei einem Arbeitsgerichtsprozess die Zustimmung des BR ein Argument pro AN.
Wo kann ich das nachlesen?
Community-Antworten (1)
20.07.2015 um 14:38 Uhr
Beim § 99 BetrVG ist zur Kenntnis nehmen automatisch nach Fristablauf die Zustimmung.
Wenn Ihr Personalpolitik machen wollt, müsst Ihr (wenn Ihr hierzu einen Grund aus dem § 99 BetrVG findet) innerhalb der Frist widersprechen.
Besser ist natürlich bei dem Thema schon beim §§ 92,92a BetrVG anzusetzen.
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