Gewichtung der zur Kenntnisnahme
Welchen rechtlichen Stellenwert hat die Formulierung?: "der Betriebsrat nimmt die vorliegende Anhörung zur Kenntnis und hat beschlossen keine weitere Stellungsnahme abzugeben".
Und wie sieht es bei der Formulierung aus?: "von der Maßnahme haben wir Kenntnis genommen".
Wie wird bei der Abstimmung zur Kenntnisnahme gewertet? Ist es gleichzusetzen mit Enthaltung oder gar Abwesenheit?
mit kollegialen Grüssen
Mani
Community-Antworten (2)
21.08.2007 um 17:37 Uhr
Die erste Formulierung "keine WEITERE" würde für mich heißen, dass es schon eine Stellungnahme gegeben hat? Weitere hieße ja, es ging schon eine voraus. Wenn es also noch keine Stellungnahme gegeben hat, Ihr auch keine abgeben wollt, würde ich die zweite Formulierung wählen. Das aber nur zur sprachlichen Gestaltung. Der Sinn dessen, dass man eine Maßnahme zur Kenntnis nimmt, sich aber dazu nicht äußert, ist mir jedoch nicht ganz klar, da müsstest Du schon konkretisieren, worum es geht.
22.08.2007 um 13:05 Uhr
Hallo, bei uns würde dergleichen Formulierung bedeuten: "Wir sind mit der Maßnahme zwar nicht einverstanden, können aber nichts dagegen machen (da das Gesetz keine Widerspruchsgründe hergibt, z.B. bei Anhörung gem §99 BetrVG). Daher lassen wir die Frist verstreichen. Diese Aussage ist abschließend, der AG kann nun seine geplante Maßnahme umsetzen"
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