Hallo,
ich habe eine Frage zur Zusammenlegung von Betrieben und Restbetriebsräten

Wir sind ein Betrieb mit 3 BR-Mitgliedern, der demnächst an einen anderen Standort der Unternehmensgruppe verlagert wird. Am neuen Standort gibt es dann Mitarbeiter aus drei Firmen. Derzeit gibt es dort von den zwei schon vorhandenen Firmen keinen Betriebsrat.
Nun wird dort aber ein Betriebsrat geplant und zwar ein Betriebsrat für den gesamten Standort, soll also wohl als gemeinsamer Betrieb betrachtet werden.

Was passiert mit unserem Restbetriebsrat (1 BR-Mitglied kommt mit würde also im Normalfall zu Neuwahlen führen)
Was passiert mit unseren bestehenden Betriebsvereinbarungen.

Wenn die zwei Firmen einen gemeinsamen Betrieb bilden wären wir da vermutlich zugehörig, da eine der beiden Firmen für die anderen beiden Firmen diverse Dienstleistungen übernimmt (HR/Buchhaltung)

Die Wahl an dem Standort wird vermutlich vor unserem Standortwechsel passieren.

Sorry das das evtl. ein bischen konfus ist, aber wir hier sind jetzt etwas verunsichert.