W.A.F. LogoSeminare

Schulungs-Budget

S
Sonderling
Nov 2016 bearbeitet

Aktuell bekommt kein Kollege in unserem Betrieb mehr Fortbildungen oder Reisekosten erstattet, weil das Budget erschöpft ist. Unsere Betriebsleitung sagt, dass wir (der BR) aktuell 30% des Fortbildungsbudgets verbraucht haben. Der BR läßt sich seinen Schulungsanspruch nicht nehmen und wird auch weiterhin beantragen was nötig ist, aber wie ist das in anderen Betrieben? Aus welchem Topf nehmen Unternehmer die BR-Schulungs-Kosten? Ist es üblich Kollegen zu "beschneiden", weil der BR so viele Seminare in Anspruch nimmt? Dieses Jahr hat unser 11er-Gremiums einige Basisschulungen (BR1 bis BR4),weil viele Neulinge, die 2014 gewählt wurden, dabei sind - meiner Ansicht nach nicht übertrieben (maximal zwei Grundlagenseminare pro Neuling) und der Rest sind anlassbezogene Schulungen, in denen wir uns auf die Sanierungssituation vorbereiten.

2.37105

Community-Antworten (5)

H
Hoppel

18.07.2015 um 11:12 Uhr

@ Sonderling

Es ist vollkommen wurscht, aus welchem Topf AG anderer Betriebe die Schulungskosten eines BR verbuchen.

Eine Beschränkung der Kosten von ERFORDERLICHEN BR-Seminaren ist unzulässig!

Ein BR würde sogar gegen auferlegte Pflichten verstoßen, so er erforderliche Maßnahmen unterlässt, um z.B. ein Budget nicht zu überschreiten. Und zu den Pflichten eines JEDEN BRM gehört, dass es sich Grundkenntnisse im Betriebsverfassungs- sowie Arbeitsrecht aneignet, um insbesondere die Interessen seiner KollegInnen mit erforderlichem Sachverstand vertreten zu können.

Der AG wiederum würde sich dem Vorwurf/Tatbestand (§ 119 BetrVG) der Behinderung von BR-Arbeit aussetzen, so er versucht, erforderliche BR-Arbeit inkl. Seminare aus Kostengründen zu unterbinden.

Gleichwohl kann auch ein BR nicht die Augen davor verschließen, dass Seminarkosten einen Betrieb u.U. stark belasten können. Da sollte ggf. über einen gangbaren Mittelweg nachgedacht werden, mit dem alle Parteien gut leben können.

Wenn es um Spezialschulungen geht, ist ein BR in der Pflicht prüfen zu müssen, ob diese tatsächlich erforderlich sind bzw. wie viele BRM geschult werden müssen, um Spezialfragen im Gremium sachgerecht bearbeiten zu können. Unterm Strich sollte diese Schulungsbeschlüsse auch vor einem Arbeitsgericht bestehen können!

G
gironimo

18.07.2015 um 11:17 Uhr

Ein Budget für den BR kann der AG zwar für sich und seine Planungen machen - für die BR-Arbeit hat es keine Relevanz.

Offenbar hat der AG falsch geplant, wenn er jetzt nicht zurechtkommt. Dann MUSS er Mittel nachlegen. Er hätte wissen müssen, dass neue BR-Mitglieder Grundschulungen brauchen - sein Problem (BR4???). Und wenn er selbst durch seine Aktivitäten (Rationalisierung, Sanierung) Schulungsbedarf auslöst, muss er auch für die Mittel sorgen, dass der BR damit qualifiziert umgehen kann.

Diese Kosten des BR haben auch nichts mit den Kosten für betriebliche Bildung zu tun. Achtet darauf, dass der AG nicht durch den Betrieb rennt und verkündet, dass Fortbildungen nicht mehr möglich sind, weil der BR so teuer ist !!!!

Da müsst Ihr mit aktiver Öffentlichkeitsarbeit entgegentreten und den AG auffordern, diese Kosten getrennt zu betrachten.

D
DummerHund

18.07.2015 um 14:12 Uhr

@Sonderling Sicher sollte man die Schulungskosten im Auge behalten, aber auch nur dann wenn nicht auf anderer Seite unnötig Geld für andere Sachen aus dem Fenstr geschmissen wird und die Geschäftsleitung nicht gleich mit den größten Nobelkarossen vor fährt. Im übrigen haben betriebliche Schulungen der MA nichts mit den Schulungen der Betriebsratsmitglieder gemein. Weiter, ein Budget für den Betriebsrat kann als eine behinderung der Betriebsratsarbeit sein. Zu guter letzt, Der Betriebsrat lässt sich Schulungen nicht genemigen, sondern er teilt dem AG mit das der BR die Schulung für erforderlich hält. Der AG kann sich dann je nach Begründung ans Arbeitsgericht oder an die Einigungsstelle wenden.

S
Sonderling

18.07.2015 um 16:57 Uhr

BR 4: Umstrukturierung, Umwandlung und die Spaltung von Betrieben. Ist in der Sanierung sicher ein Thema! Die Leitung ist so clever uns nicht zu verbieten die Seminare zu machen, sie sagt, dass das Budget für die anderen erschöpft ist und alleine der BR 30% davon verbraucht hat.

Das mit dem "die Betriebsleitung muss Mittel nachlegen" ist so eine Sache - wie kann man das denn durchsetzen? Es heißt es ist kein Geld dafür da. Punkt. Es wurde auch für kein BR Mitglied Ersatz beschaffen, manche können ihre Abteilung nicht verlassen um zu BR Sitzungen zu kommen, weil sonst der Betrieb nicht aufrecht erhalten werden kann.

G
gironimo

19.07.2015 um 11:44 Uhr

Es wurde auch für kein BR Mitglied Ersatz beschaffen, manche können ihre Abteilung nicht verlassen um zu BR Sitzungen zu kommen, weil sonst der Betrieb nicht aufrecht erhalten werden kann.<

Das geht schon mal gar nicht und darauf dürft Ihr keine Rücksicht nehmen.

Weil sonst der Betrieb nicht aufrechterhalten werden kann, ist nicht Euer Problem sondern das des Arbeitgebers.

Sagt ihm das und auch, dass Ihr Eure BR-Arbeit ernst nehmt und die dafür erforderliche Zeit in Anspruch nehmen werdet, Reagiert er trotzdem nicht, bleibt der Betrieb stehen. Nirgends im § 37 BetrVG steht, dass BR-Arbeit wegen Personalmangel nicht stattfinden kann. Vielmehr steht da: Die BR-Mitglieder SIND freizustellen.

Wie wollt Ihr die wichtigen Themen, die auf Euch zu kommen, im Interesse der AN wirkungsvoll vertreten, wenn die BR-Mitglieder ihre Rechte nicht wahrnehmen?

Und besteht darauf, dass die Kosten des BR nicht auf das Budget zur betrieblichen Bildung verbucht werden. Die Strategie des AG ist klar: Er will die AN gegen Euch aufbringen. "Weil der BR so teuer ist, müsst ihr verzichten." Das dürft Ihr Euch nicht gefallen lassen.

Ihre Antwort