Erstellt am 15.07.2015 um 22:22 Uhr von Hoppel
@ caroline
Bevor Du womöglich noch vor Wut schäumst, solltest Du lieber mal schreiben, ob es um dauerhaft in den BR nachgerückte BRM oder um Ersatzmitglieder geht.
Und was verstehst Du überhaupt unter neu gewählten Nachrückern ???
Erstellt am 16.07.2015 um 06:54 Uhr von caroline
guten morgen, also im vergangenen jahr bei der wahl neu im br, als ersatzmitglieder.
Erstellt am 16.07.2015 um 07:33 Uhr von Hoppel
@ caroline
Für Ersatzmitglieder gelten andere Spielregeln! So gibt es für Ersatzmitglieder KEINEN generellen Schulungsanspruch analog zum Schulungsanspruch von ordentlich gewählten BRM.
Lies Dir mal diese Entscheidung durch: BAG, Beschluss vom 19. 9. 2001 - 7 ABR 32/00
"Der Betriebsrat kann ein Ersatzmitglied zu einer Schulungsveranstaltung entsenden, wenn dies im EINZELFALL zur Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit des Betriebsrats erforderlich ist."
Quelle: http://lexetius.com/2001,1767
Erstellt am 16.07.2015 um 09:34 Uhr von gironimo
Naja - das Problem ist eben, wenn der BR selbst den Bremser spielt. Das ist dann ein trauriger Fall.
Die Frage ist, wirst Du als Nachrücker "relativ häufig" zur BR-Sitzung geladen - dann sollte der BR auch dafür sorgen, dass Du zügig zur Schulung kommst.
Sind vor Dir noch andere Nachrücker, Du also nur ganz selten dran bist, dürfte die Erforderlichkeit schwer zu belegen sein.
Erstellt am 18.07.2015 um 13:26 Uhr von Dezibel
> also im vergangenen jahr bei der wahl neu im br, als ersatzmitglieder.
Denkfehler.
Ersatzmitglieder sind erst mal NICHT im Betriebsrat!