Hallo zusammen, wir möchten wissen ob Br.-Mitgliedern der Anspruch für Seminarbesuche vor Neuwahlen vom Arbeitgeber mit der Begründung verweigert werden darf das nicht feststehen wird ob das jewilige Br-Mitglied auch im neugewählten Br. vertreten sein wird.Wir müssen jetzt Neuwahlen einleiten und wollten aber in nächster Zeit noch Mitglieder zum Seminar schicken. das wurde aber von der Geschäftsleitung abgelehnt.

Viele Grüsse wölffin