Arbeitgeber verweigert Seminar - wie verhalten wir uns richtig falls er er es uns verbietet?
Halloan alle, unser BR wurde neu gewählt,und nun möchten wir gerne auch die Seminare besuchen.Unser AG hat schon vor der Wahl uns mitgeteilt das er uns keine Seminare bewilligen wird (wir sind es ihm nicht wert und er würde unsere Feierabend bierchen nicht bezahhlen).Meine frage ist nun,können wir trotzdem bei unserer nächsten Betriebsrats-Sitzung einen Beschluss fassen für Seminarbesuche? Und wie verhalten wir uns richtig falls er er es uns verbietet?
Community-Antworten (5)
09.07.2009 um 07:47 Uhr
Hallo,euer AG hat nicht zu bewilligen ,ihr als BR beschließt die Seminarbesuche ! Gerade weil ihr noch unerfahren seid,sind Seminare Wichtig und Plicht !
Pflicht des Betriebsrats zur Teilnahme an Schulungen
Das Bundesarbeitsgericht hat festgestellt, dass sich jedes Betriebsratsmitglied auf sein Mandat als Betriebsrat umfassend vorzubereiten hat. Aus diesem Grund ist jedes Betriebsratsmitglied verpflichtet, sich die dafür unerlässlichen Kenntnisse anzueignen (BAG vom 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Das Bundesarbeitsgericht hat darüber hinaus festgestellt, dass verantwortungsvolle Arbeit im Betriebsrat nur möglich ist, wenn jedes Mitglied im Betriebsrat über das erforderliche Mindestwissen zur Erfüllung seiner Aufgaben verfügt.
Diese Kenntnisse sind vor allem durch den Besuch von geeigneten Schulungen zu erwerben (BAG vom 05.11.1981 - 6 ABR 50/79).
http://www.waf-seminar.de/content/argumentefuerseminar/index.php http://www.waf-seminar.de/?sf=1 MFG Troisdorfer
PS:Das Feierabend bierchen brauch er auch nicht bezahhlen, jedoch alle Kosten der Betriebsratarbeit ...
09.07.2009 um 08:08 Uhr
@metaljack Es wäre ja auch schlimm, wenn man als BR von solchen Äußerungen anhängig wäre, dann würde wahrscheinlich jeder AG sagen "ich zahl das nicht" und der BR steht da wie ein Pudel im Regen. So einfach macht es der Gesetzgeber nun nicht, bzw schützt den BR.
09.07.2009 um 08:34 Uhr
@metaljack, natürlich könnt Ihr in der BR Sitzung beschliessen, was kümmert Euch was die GL vermeint sagen/verwehren zu müssen. 1., es gibt Semimaranbieter die Euch da behilflich sind.... 2., nach der ordentlichen/rechtssicheren Beschlussfassung, teilt Ihr dem AG die Seminarbesuche ( Anzahl, Namen der BRM/Themen/Datum usw.) mit. 3., wenn der AG das Seminar für nicht notwendig hält, muss er dies von einem Gericht feststellen lassen.
streicht nicht vorher die Segel.... http://www.betriebsrat-mitbestimmung.de/eletterissue.asp?id=1482&letterid=545
09.07.2009 um 12:19 Uhr
der AG muß innerhalb von 14 tagen die einigungsstelle anrufen wenn er gegen die seminarteilnahme ist. tut er es nicht könnt ihr zum seminar fahren.
orci
09.07.2009 um 17:32 Uhr
orcie Nee, das stimmt leider nciht. Der AG muß die Einigungsstelle anrufen, wenn er Bedenken bezüglich der zeitlichen Lage des Seminars was hat. Wenn er die Notwendigkeit bezweifelt muß der zum ArbG (aber das sagte der Seemann schon).
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