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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Jugendlicher an der Kasse

H
Hansne
Jan 2023 bearbeitet

Hallo,

hier wieder eine weiter Frage: Wir haben ein Netz aus kleineren Filialen, die alle sehr eng nebeneinander angeordnet sind. In der einen Filiale steht ein Azubi mit 16 Jahren oft alleine und macht auch den Kassenabschluss alleine. Darf Er eigentlich alleine einen Kassenabschluss alleine durchführen?

Gruß Hansen

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Community-Antworten (6)

P
petermännchen

04.01.2023 um 13:31 Uhr

Keine Ahnung, aber du solltest doch Fachmann dafür sein, denn Du kommst ja aus der Branche.

H
Hayei

04.01.2023 um 14:17 Uhr

Es gibt dazu keine Regelungen im Jugendarbeitsschutzgesetz.

L
lolium

05.01.2023 um 08:01 Uhr

wer ist den Träger der Ausbildung? Die IHK? Vielleicht findest Du da einen fachkundigen Ansprechpartner.

M
Moreno

05.01.2023 um 11:31 Uhr

Es gibt dazu keine Regelungen im Jugendarbeitsschutzgesetz....Zitat Hayei nein aber im BBIG.

I
IlkaB

05.01.2023 um 15:41 Uhr

Wir sind zwar in einer völlig anderen Branche, aber unsere Auszubildende sollen ihren Beruf erlernen und nicht produktiv tätig sein, auch wenn sie mal mit zu Kunden im Inland und später auch im Ausland reisen.

Allein die Kasse zu besetzen und den Tagesabschluss zu machen, ist produktive Tätigkeit. Wann lernt die Person ihren Beruf? Bitte nicht nur in der Berufsschule...

N
Noir1989

10.01.2023 um 09:49 Uhr

Viele Firmen denken das ein Azubi ein Vollwertiger MA ist. Daher werden viele Azubis auch so behandelt. Bei uns gehen die Azubis mit 17 Jahren schon auf die Baustelle (2. und 3. Lehrjahr) Dann sind die mal in Texas oder mal in der Türkei/Spanien/Polen usw. Wo kein Kläger da kein Richter.

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