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Interner Wettbewerb - Unternehmenserfolg soll ausgewiesen werden

M
MeinJahr
Jan 2018 bearbeitet

Liebe BR Profis,

gerne wüsste ich, ob folgender Sachverhalt so richtig ist: Firma A ruft einen internen VertriebsWettbewerb aus, der zeitlich begrenzt ist, Freigabe durch BR ist erfolgt. Nun, am Ende des Wettbewerbs und nach Ausgabe der reinen Sachpreise, will unser BR sehen, ob der Wettbewerb zu einer nachhaltigen Steigerung des Umsatzes geführt hat. Desweiteren wird angezeweifelt, ob die Gewinner korrekt vorgegangen sind...

Ist das so überhaupt in Ordnung und Aufgabe des BR? Ich weiß, ich frage dies ausgerechnet in einem BR Forum, aber wo, wenn nicht hier bekomme ich eine qualifizierte Antwort?

Viele Grüße MJ

2.159013

Community-Antworten (13)

P
Pjöööng Akzeptiert

14.07.2015 um 14:27 Uhr

"Zweckbestimmung der BV"?

Zweck der BV in diesen Fällen ist, dass die vom Arbeitgeber bereitgestellten Mittel nach dem vereinbarten Verfahren verteilt werden. Also kann der BR selbstverständlich darüber Auskunft verlangen, ob denn derjenige der die Wettbewerbsziele am besten erreicht hat auch tatsächlich den ausgelobten Gewinn erhalten hat, ebenso der zweite usw. Aber "nachhaltige Steigerung des Umsatzes" ist nicht Zweck der BV, sondern Zweck des Geldes das der Arbeitgeber hier investiert. Und das entscheidet er mitbestimmungsfrei.

P
Pjöööng

14.07.2015 um 13:23 Uhr

Wenn der BR hier eine Erfolgskontrolle haben will, so hätte er sie schon bei der Freigabe des Wettbewerbs vereinbaren müssen. Hinterher sehe ich sonst keine Rechtsgrundlage mehr. Dann hätte man auch vorher darüber reden können, ob der Erfolg überhaupt messbar ist.

Und hat der BR konkrete Indizien dass bei der Ermittlung der Gewinner etwas schiefgelaufen ist? Oder will er nur im Nebel stochern und schauen ob was hängen bleibt?

M
MeinJahr

14.07.2015 um 13:29 Uhr

Hallo Pjöööng,

vielen Dank für die schnelle Antwort! Es gibt keinerlei Indizien, dass etwas nicht korrekt abgelaufen ist, die Auswertung ist vollumfänglich von uns geprüft worden und mit den einzelnen Teilnehmern auch verifiziert.

Mich befremdet an all dem, dass der BR für mein Empfinden die Seiten gewechselt hat, denn hier soll geprüft werden, ob nach dem Wettbewerb die vorher erzielten Werte ebenfalls erreicht werden. Das ist aber Aufgabe des Unternehmens, oder nicht? Hier unterstellt der BR den Teilnehmern ganz offen eine unlautere Arbeitsweise. Finde ich super schade.

Gibt es §§§ dazu, was der Betriebsrat in dieser Hinsicht darf und was nicht?

P
Pjöööng

14.07.2015 um 13:43 Uhr

Mitzubestimmen hat der BR bei solchen Wettbewerben nach § 87 (1) 10. BetrVG. Es wäre jetzt zu prüfen wie der BR seine Mitbestimmung ausgeübt hat (BV? Heftiges Kopfnicken?). Dann wäre zu prüfen was vereinbart wurde.Wenn nichts dazu vereinbart wurde, dass sehe ich auch keine Anspruchsgrundlage des BR.

Der BR hat auch nicht (bzw. allenfalls sehr eingeschränkt über den WiA) darüber zu wachen, ob der Arbeitgeber sein Geld optimal investiert, sondern darüber, dass das den AN zu Gute kommende Geld fair und angemessen verteilt wird.

Wenn der BR meint, hier einen Anspruch zu haben, dann wird er diesen begründen können müssen.

S
stehipp

14.07.2015 um 13:51 Uhr

Ich würde an Eurer Stelle überhaupt nichts machen. Ihr habt die "Spielregelen" im Vorfeld festgelegt und scheinbar sind die ja auch eingehalten worden. Ihr seit nicht der Oberschiedsrichter. Solange es also keine Indizien gibt, gibt es auch nichts zu prüfen.

Zu überprüfen, ob der Wettbewerb sich langfristig ertragssteigernd auswirkt ist nicht Aufgabe des BR sondern der Geschäftsleitung. Bestenfalls kann man da mal im Wirtschaftsausschuss nachfragen.

G
gironimo

14.07.2015 um 14:16 Uhr

Also - wenn es einen mitbestimmten Wettbewerb gibt oder gab, hat der BR natürlich einen Informationsanspruch (schon allein aus dem § 80 Abs. 1 Nr 1 BetrVG).

Schließlich heißt es: "er Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben: ... darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden (...) Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden (...)

Und dazu gehört: Ist die Zweckbestimmung der BV erreicht worden und wurden die Regeln eingehalten.

Das ist aus meiner Sicht völlig normal.

G
gironimo

14.07.2015 um 16:45 Uhr

woher weißt Du das, dass es nicht Zweck ist? Schreibt man doch in die Präambel - und die kennen wir nicht.

P
Pjöööng

14.07.2015 um 17:20 Uhr

Sorry, werde jetzt hier keine BetrVG I Schulung abhalten.

D
DummerHund

14.07.2015 um 18:05 Uhr

@Pjöööng einfach mal dem link hier folgen...wahlweise kannst Du auch oben unter dem Grünen Button die richtige Antwort finden.

http://www.betriebsrat.com/urteile-br-arbeit-lohngestaltung-grundsatzentscheidungen. Jegliche weitere Diskusion wird sich im Kreis drehen denn die Kriterien gelten nicht nur für BV´en sondern auch für Reglungsabsprachen. Und der Fragesteller hat eindeutig bekannt gegeben das der BR durch genickt hat. Um etwas durch zu nicken muss aber auch erst mal ne Anfrage da sein. Also besteht hier eine Regelungsabrede, da kannste jetzt noch 5 Std. rum diskutieren. Ich empfehle BR I Schulung.

P
Pjöööng

14.07.2015 um 18:09 Uhr

Oh wie nett!

http://www.betriebsrat.com/urteile-br-arbeit-lohngestaltung-grundsatzentscheidungen.

Ein Link zum WAF Betriebsratsforum... Da findet man unbedingt die richtige Entscheidung...

D
DummerHund

14.07.2015 um 18:19 Uhr

Na dann nenn uns doch mal Deinen Rang und Beruf das Du befugt bist fest zu legen was die richtigen Entscheidungen sind und was nicht. Und nebenher wirft es eh schon kein gutes Bild auf Dich die WAF in dieser Weise zu deskreditieren, aber die Plattform hier zu nutzen um sich dar zu stellen.

P
Pjöööng

14.07.2015 um 18:26 Uhr

Kannst Du nicht mal klar artikulieren was Du meinst? Dieses ewige Rumgepöbel von Dir geht mir ganz schön auf den Senkel!

Was soll alleine schon der Satz "Also besteht hier eine Regelungsabrede, da kannste jetzt noch 5 Std. rum diskutieren."? Habe ich an irgendeiner Stelle überhaupt eine Anmerkung gemacht, ob es sich um eine BV oder eine Regelungsabrede handelt? Und wenn Du dann hier einen Link postetst mit dem man auf der Eingangsseite dieses Forums landet und schreibst dazu "einfach mal dem link hier folgen...", dann ist das wenig hilfreich, weder für mich, noch für sonst jemand anderes.

Und was Du mit "... die WAF in dieser Weise zu dikreditieren..." meinst, das wird mir vermutlich auch ewig verschlossen bleiben.

Selten ist mir hier jemand begegnet, dessen Pseudonym derart Programm war wie in Deinem Falle!

W
waf-admin

14.07.2015 um 19:01 Uhr

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