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BR-Wahl: Ist ein Preisausschreiben unlauterer Wettbewerb?

M
mmeyer
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich habe eine etwas seltsame Frage betreffend die BR Wahl. Wahlwerbung in Form von Flyern, Kugelschreibern, Stickern etc. ist erlaub. Ist es auch erlaubt ein kleines Preissausschreiben (Hauptgewinn Einkaufsgutschein 20.00 €) auszuloben oder fällt das unter unlauteren Wettbewerb. Ich habe im Netz gesucht und nix brauchbares gefunden. Schon jetzt Danke für evtl. Hilfe LG mmeyer

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Community-Antworten (2)

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ridgeback

25.02.2010 um 11:36 Uhr

mmeyer, bei uns versuchen wir die Wähler mit Argumenten zu überzeugen, anstatt mit Geschenken.

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rolfo

25.02.2010 um 12:40 Uhr

Soll das heißen, die, die eine bestimmte Liste wählen nehmen an einem Preisausschreiben teil oder gilt das für alle, ob sie wählen oder nicht oder eine andere Liste wählen. Wo bleibt denn da die geheime Wahl?

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