konzernweiter Wettbewerb - welche MBR hat der BR? WICHTIG!
Unser Standort ist Mitglied in einem großen Konzern. Jetzt wurde konzernweit ein Wettbewerb gestartet, bei dem jede einzelne Maschine aufgeführt und jede Woche nach Kennzahlen bewertet wird. Das ganze wird sportlich Verkauft. So eine Art Bundesliga und jede Woche gibt es Punkte und eine neue Tabelle. Das ganze soll fast ein Jahr gehen. Das "beste" Maschinenteam soll dann eine Reise gewinnen.
Wir als BR wurden nicht informiert, haben gestern nur die erste Auswertung am schwarzen Brett gefunden. Wir haben jetzt erst einmal die anderen BR´s angeschrieben, ob diese informiert worden sind.
Wir sind am überlegen auf welchen Grundlagen wir gegen diese "Ausbeuterei verkauft als Wettbewerb" vorgehen können. Hier bestehen doch sicherlich Mitbestimmungsrechte.
Wir bitten um jede noch so kleine Hilfe und anregung! Vielen Dank für jede Antwort! elCubano
Community-Antworten (2)
12.08.2008 um 10:30 Uhr
Hallo elCubano, nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG hat der BR dabei Mitbestimmung.
12.08.2008 um 11:51 Uhr
Mir springt da auch noch §87 (1) Nr. 10+11 BetrVG ins Auge. Bei der Verteilung von Prämien würde ich gern mitreden wollen... Betriebsausflug nach Cuba für alle?
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>Antwort 7 Erstellt am 19.05.2010 um 11:34 Uhr von ridgeback Ups, das war meine erste Frage hier im Forum. Ich wollte nicht auf 7 begrenzen. ridgeback, vielen dank für deine Antworten! >Da