SBV und JAV bei Beschlussfassung anwesend
Hallo,
im Schriftführer des Betriebsrates Teil 1 hatte unsere Dozentin erwähnt, dass normalerweise bei Beschlussfassungen keine SBV und JAV anwesend sein sollte. Weil damit würde die Sitzung und somit Beschlussfassung öffentlich gemacht werden.
Es sollten beim Beschluss wirklich nur die stimmberechtigen Mitglieder anwesend sein.
Kann mir jemand sagen, ob es hier eine gesetzliche Grundlage gibt? Wir haben da aktuell bisschen Trouble und da bräuchte ich §§
Danke!
Community-Antworten (1)
13.07.2015 um 10:18 Uhr
Da hast Du den Referenten wohl falsch verstanden. SBV und JAV haben laut BetrVG ein Teilnahmerecht. Sie sitzen auch bei der Abstimmung mit am Tisch. Sie sind somit keine Öffentlichkeit. SBV hat nur kein, JAV im begrenzten Umfang stimmrecht.
Auch der Gewerkschaftsvertreter, der eingeladen wurde ist bei der Abstimmung dabei.
Vielleicht studierst Du mal die Kommentare des BetrVG zum Thema Betriebsratssitzung, Beschlussfassung (z.B. dern Fitting). Man beachte in diesem Zusammenhang aber auch die sich ändernde Rechtsprechung in Hinblick der Anwesenheit weiterer eingeladener Personen bei Beschlussfassungen).
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