Hallo,

im Schriftführer des Betriebsrates Teil 1 hatte unsere Dozentin erwähnt, dass normalerweise bei Beschlussfassungen keine SBV und JAV anwesend sein sollte. Weil damit würde die Sitzung und somit Beschlussfassung öffentlich gemacht werden.

Es sollten beim Beschluss wirklich nur die stimmberechtigen Mitglieder anwesend sein.

Kann mir jemand sagen, ob es hier eine gesetzliche Grundlage gibt? Wir haben da aktuell bisschen Trouble und da bräuchte ich §§

Danke!