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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Frage zur Betriebsratsitzung

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Fenrir
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Forumsmitglieder, da ich als Betriebsratsmitglieder nachgerückt bin , habe ich nun die Frage zu den Zeitraum wann eine Betriebsratsitzung einberufen werden kann mit Anmeldung bei den Arbeitgeber. Da mir vom Produktionsleiter nun Mitgeteilt wurde das die bisherigen Mitglieder ein Schreiben bekommen haben das eine solche Sitzung mindestens 14 Tage vorher angemeldet werden müssen und dieses wohl auch von der Geschäftsführung so abgesegnet wurde. Ist dies so richtig oder darf der Arbeitgeber uns keinen Ankündigungszeitraum nennen. Zudem wurde mir von dem BR Vorsitzenden gesagt das wir alle 14 Tage eine Sitzung machen müssen ist dies auch richtig?

Desweiteren darf der Produktionsleiter beschließen das ich nicht zu einer BR-Sitzung kann wenn mein Kollege ( hierzu ,wir sind nur zwei Leute in unserer Abteilung) im Krankenstand, Urlaub und usw. Ist, da er selber auch an dieser Teilnimmt oder geladen ist. Dazu, es wird so begründet das einer im Notfall dann in Reichweite sein muss um die Anlagen bei unerwarteten Störungen reparieren zukönnen ( Produktionsleiter/technisches Personal muss einer vor Ort sein). Wir als Betriebsrat hatten auch schon argumentieren, das ich zur Not auch ein Betriebshandy besitze und die Betriebsratsitzung auf dem Firmengelände stattfindet und ich so auch greifbar wäre. So kam es dazu das ich zu meiner ersten BR-SITZUNG, wo auch die Geschäftsführung dabei War ich nicht Teilnehmen konnte . Darf das so von Arbeitgeber Seite gemacht werden? Wir als Betriebsrat haben um erstmal kein Streit aufkommen zulassen uns damit geeinigt das ich zur BR-SITZUNG dann abwesend bin und nur zu den Teilen hinzugezogen werde die wir geplant hatten das wir alle dabei sein müssen , besonders da ich Stellvertreter im BR bin. Leider wurde ich nicht dazu geholt da der Produktionsleiter die ganze Sitzung mi dabei War und alle Punkte sofort besprochen wurden und ich so keine Chance hatte bei den wuchtigen punkten dabei zu sein. Darf dies alles so sein?

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Community-Antworten (9)

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gironimo

11.07.2015 um 11:38 Uhr

Es gibt keine Frist. Die Einladung hat "rechtzeitig" zu erfolgen. Also so etwa 3-4 Tage vor der Sitzung, damit sich die BR-Mitglieder vorbereiten können. Dem AG teilt man einmal vorab den Termin der regelmäßigen Sitzungen (also z.B. jeden Dienstag ab 9.00 Uhr , oder was immer ihr da festlegt).

Natürlich müssen auch kurzfristige zusätzliche Sitzungen möglich sein. Da kann naturgemäß die Einladung und Meldung an den AG ebenfalls nur kurzfristig erfolgen.

Das BR-Mitglied, dass zur Sitzung geht oder andere BR-Aufgaben wahrnimmt, meldet sich beim Vorgesetzten ab (und anschließend wieder an).

Der Vorgesetzte genehmigt nicht die Teilnahme und kann sie schon gar nicht verwehren. Allein das BR-Mitglied selbst entscheidet nach pflichtgemäßen Ermessen über die Inanspruchnahme von Zeit für den BR (wobei die BR-Arbeit vorrangig zu betrachten ist).

Wenn das nicht funktioniert, reklamiert es beim Arbeitgeber. Der muss seinen Betrieb so organisieren, dass die BR-Arbeit ungehindert möglich ist. Zieht Euch nicht den Schuh an, den der AG zu tragen hat.

So kam es dazu das ich zu meiner ersten BR-SITZUNG, wo auch die Geschäftsführung dabei War ich nicht Teilnehmen konnte <

Das darf nicht noch einmal passieren. Setze Deine Rechte durch.

Wir als Betriebsrat haben um erstmal kein Streit aufkommen zulassen <

Ein falscher Gedankengang. Den Streit provoziert der AG, weil er Euch Eure Recht beschneidet. Nicht der, der seine Rechte einfordert stört den Burgfrieden sondern der, der die Rechte verweigert. Nur wenn der BR konsequent seine Rechte einfordert, kann er wirkungsvoll seiner Aufgabe gerecht werden.

D
Dezibel

11.07.2015 um 13:13 Uhr

besonders da ich Stellvertreter im BR bin. Verstehe ich richtig, Du bist stellvertretender Vorsitzender und "darfst nicht" an der Sitzung teilnehmen. Ich glaube, ihr habt noch sehr viel Schulung nötig, um zu wissen.

L
Lennebub

11.07.2015 um 14:24 Uhr

Bis du nachgerückt weil einer ausgeschieden ist? Dann bist du kein Ersatzmitglied sondern ein ständiges Betriebsratmitglied. Ämter von ausgeschiedenen übernimmst du auch nicht automatisch sondern wird unter den Betriebsratsmitgliedern neu vergeben. Beantrage eine Schulung für dich als neues Br Mitglied, du hast Anspruch drauf! Auch für Ersatzmitglieder, solltest du ein sein, gibt es Schulungen. Der Br muß es nur für nötig halten und beschließen.

M
Melissa

11.07.2015 um 19:35 Uhr

Ihr werdet doch jetzt nicht wirklich auf eine solche Verarscherei reinfallen? Viel Plumper geht es doch fast schon nicht mehr.

Aber Kompliment, der Nickname ist gut gewählt und passt zum Text wie die Faust aufs Auge.

H
Hoppel

12.07.2015 um 13:28 Uhr

@ Melissa

Och ... hast Du Deinen Bruder wiedererkannt?

M
Melissa

12.07.2015 um 14:32 Uhr

Neee, aber dein Zweites ich!

F
Fenrir

13.07.2015 um 00:00 Uhr

Ich danke euch alle für die Antworten, nur zumir. Ich bin als Ersatzmitglid zum ständigen BR- Mitglied nachgerückt. Bei einer Versammlung wurde beschlossen das ich Stellvertreter mache und zu unseren gesamtemten Betriebsrat, dieser gibt's erst seit diesem Jahr und es weiß noch keiner so recht über die rechte und co Bescheid. Ich würde euch nur Bitte , das ihr mir evtl noch sagen könntet unter welchen Paragraphen in welchen Gesetz das mit den Sitzungen alles steht mir noch zu nennen Danke im voraus.

P
Pjöööng

13.07.2015 um 12:35 Uhr

Fenrir,

alles wesentliche zu den BR-Sitzungen steht in den §§ 29 ff BetrVG. Mit dem reinen Gesetzestext werdet Ihr aber nicht weit kommen. Ihr braucht Schulungen, Schulungen, Schulungen, ein starkes Rückgrat und einen guten Anwalt.

G
Globus

13.07.2015 um 18:05 Uhr

Oder teilt eurem AG mit, dass es diverse Fristen gibt, auf die ihr eventuell reagieren müßt.

Eigentlich sieht das BetrVG keine außerordentlichehn Sitzungen vor, schreibt aber eurem Arbeitgeber, dass die Sitzungen des BR immer (wöchentlich / zwei wöchentlich) immer (Wochentag) von bis (ganzen Tag) stattfinden wird. Ihr aber außerordentliche Sitzungen kurzfristig einberufen werdet, sollte die Notwendigkeit bestehen. Diese außerordentlichen Sitzungen werden dem AG vom BRV (oder in Abwesenheit von seinem Stellvertreter) unmittelbar mitgeteilt.

das reicht in der Regel als erste "Duftnote"

Nachtrag: Ja, Fitting ist supi - wenn ihr euch alle noch nciht auskennt und nciht geschult seid (oder wenig) würde ich den Düwell empfehlen - er ist leichter zu lesen...

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