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Anordnung zur Übernachtung

S
Senius
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag,

ich Arbeite in einer großen Firma mit IG-Metal Betriebsrat. Wir haben einen Tarifvertrag der Elektro/Metall. Ich bin im Technischen Außendienst Tätig und habe ein Homeoffice. Meine Kunden sind immer an wechselnden Standorten so dass ich teilweise Täglich über 400Km fahren muss.

Mein Chef möchte nun von uns das wir viel mehr übernachten, am liebsten wäre es Ihm wir planen unsere Routen so dass wir Montags los fahren und Donnerstags zurück kommen. ( zurzeit ca.2-3mal im Monat) Kann er das einfach so an Ordnen? Sollte man dort eine BV machen ab wann man übernachten muss?

Mit freundlichem Gruß

Senius

2.10401

Community-Antworten (1)

W
Widder

10.07.2015 um 11:45 Uhr

Natürlich sind Übernachtungen und anschließend Termine abarbeiten Wirtschaftlicher, als einen großen Teil der täglichen Arbeitszeit auf der Straße zu verbringen. Einfach anordnen geht nur, wenn der BR nicht nach § 80 BetrVG, Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, tätig wird. Selbstverständlich müßte die Vorgehensweise in eine BV gegossen werden. Sprich doch einfc ach mal den BR an, damit sie von deinem (euren) Problem erfahren, und in deinem Sinne handeln.

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