Habe eine Kollegin die sich in der Wiedereingliederung befindet und sie wird voll auf die Besetzung mitangerechnet. Ist das so richtig. Und kann mir jemand sagen wo ich darüber etwas finde.
Erstellt am 09.07.2015 um 14:26 Uhr von ickederdicke
Während der Wiedereingliederung ist ein Arbeitnehmer i.d.R. weiter krankgeschrieben (AU) und läuft daher nicht auf Arbeitsleistung, nur Arbeitsversuch.
Daher kann deine Kollegin nicht mitegezählt werden.
Im Web findest du unter Wiedereingliederung / Hamburger Modell genaueres.