Hallo in die Runde,

bei folgendem Thema möchte ich Euch um Eure Einschätzung bitten:

In unserem Betrieb ist es schon immer Tradition, dass das jährlich stattfindende Volksfest besucht wird. Kommen kann jeder der möchte (mit Partner), die Kosten trägt der AG.

Nun möchte der AG aufgrund von Einsparungen diesen Volksfestbesuch ersatzlos streichen.

Frage A) Darf der AG das?

Frage B) Trifft es zu, dass pro Jahr nur 2 Betriebsveranstaltungen lohnsteuerrechtlich steuerfrei sind?

Ihr könnt Euch ja vorstellen, welche Wellen das in unserem Betrieb schlägt. Danke schonmal.