Erstellt am 09.07.2015 um 11:17 Uhr von Oiskipoiski
Ich sehe das so:
Damit ihr Euren Verpflichtungen gemäß BetrVG nachkommen könnt ist es zwingend erforderlich, dass Euch der AG eine Liste mit den BEM-Kandidaten sowie den "Langzeiterkrankten" zur Verfügung stellt. Eine anonymisierte Liste würde wenig Sinn machen, denn wo soll man da mit Präventivmaßnahmen ansetzen?
Erstellt am 09.07.2015 um 11:54 Uhr von gironimo
Der BR ist nicht "Dritter". Es ist Betriebspartei; seine Aufgabe besteht in der Vertretung der Interessen der AN. Darum kann man ihm nicht die Informationen vorenthalten, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben genötigt.
Ihr solltet dem AG damit drohen, dass Ihr ein Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht einleiten werdet (und es ggf. dann auch tun).
Erstellt am 09.07.2015 um 13:37 Uhr von Pjöööng
Eigentlich sollte es doch wohl eine BV zum BEM geben in der auch diese Punkte geregelt sind...
Erstellt am 09.07.2015 um 15:15 Uhr von qwertzztrewq
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.
Pjöööng, eine BV gibt es leider und wohl auch in absehbarer Zeit nicht.
Dem AG drohen kommt z. Zt. nicht in Betracht, eigentlich liegt uns viel an einem Miteinander ;)
Dann schauen wir mal, wie wir am DSB vorbeikommen mit der Forderung nach der Liste aller BEM-Berechtigten... *augenroll*
Erstellt am 09.07.2015 um 15:36 Uhr von Pjöööng
BEM ohne BV? Würde ich als BR nicht wollen...
Erstellt am 09.07.2015 um 16:24 Uhr von Globus
Die BV ist erzwingbar - also hufe in die Hand nehmen und los...
Ich gebe Pjöööng absolut Recht - ein BEM ohne BV sollte kein BR anstreben... dann lieber BEM BEM sein lassen - immerhin ist es eine Verpflichtung des AG und wenn er euer MBR dabei nciht beachtet.... tja, wie soll dann ein BEM erfolgreich sein...?
Habe nochmal überlegt - besser ihr arbetiet schon mal was aus, besucht Seminare zum Thema und ladet den AG zu Verhandlungen ein. Das Thema ist eigentlich viel zu wichtig um es larifari abzuhandeln...
Aber es ist doch nett, dass ihr die Krankendaten bekommt - wertet sie aus... und führt selbst Krankenquoten je Abteilung...
Das ist nicht uninteressant für Gremien...
Ansonsten alles richtig - der Betriebrat ist keine Dritte Person im Sinne des Gesetzes - mit Datenschutz braucht der AG also gar nciht zu kommen...
Noch was... nur just for Info für mich... Habt ihr kein GMS oder AMS? In sehr vielen Brancen wird das von Auftraggebern schon erwartet...