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Mitteilung über Krankheitszeiten der AN

Q
qwertzztrewq
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

der AG stellt uns eine Liste mit der namentlichen Nennung der länger krankheitsbedingt abwesenden AN zur Verfügung.

  1. Frage: ist er dazu verpflichtet oder würde eine anonymisierte ausreichen?

Im Gegensatz dazu wird uns keine Liste zur Verfügung gestellt, aus der hervorgeht, welcher AN Anspruch auf ein BEM hätte, so dass wir unsere Überwachungsaufgaben dort nicht ausführen können. Wäre er dazu verpflichtet? Er redet sich bei dem Thema BEM mit Datenschutz und dem BDSG raus... Aber dann die "Krankenliste"??

oder übersehen wir etwas Wichtiges???

Danke für eure Hilfe :)

1.69306

Community-Antworten (6)

O
Oiskipoiski

09.07.2015 um 13:17 Uhr

Ich sehe das so: Damit ihr Euren Verpflichtungen gemäß BetrVG nachkommen könnt ist es zwingend erforderlich, dass Euch der AG eine Liste mit den BEM-Kandidaten sowie den "Langzeiterkrankten" zur Verfügung stellt. Eine anonymisierte Liste würde wenig Sinn machen, denn wo soll man da mit Präventivmaßnahmen ansetzen?

G
gironimo

09.07.2015 um 13:54 Uhr

Der BR ist nicht "Dritter". Es ist Betriebspartei; seine Aufgabe besteht in der Vertretung der Interessen der AN. Darum kann man ihm nicht die Informationen vorenthalten, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben genötigt.

Ihr solltet dem AG damit drohen, dass Ihr ein Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht einleiten werdet (und es ggf. dann auch tun).

P
Pjöööng

09.07.2015 um 15:37 Uhr

Eigentlich sollte es doch wohl eine BV zum BEM geben in der auch diese Punkte geregelt sind...

Q
qwertzztrewq

09.07.2015 um 17:15 Uhr

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.

Pjöööng, eine BV gibt es leider und wohl auch in absehbarer Zeit nicht.

Dem AG drohen kommt z. Zt. nicht in Betracht, eigentlich liegt uns viel an einem Miteinander ;)

Dann schauen wir mal, wie wir am DSB vorbeikommen mit der Forderung nach der Liste aller BEM-Berechtigten... augenroll

P
Pjöööng

09.07.2015 um 17:36 Uhr

BEM ohne BV? Würde ich als BR nicht wollen...

G
Globus

09.07.2015 um 18:24 Uhr

Die BV ist erzwingbar - also hufe in die Hand nehmen und los...

Ich gebe Pjöööng absolut Recht - ein BEM ohne BV sollte kein BR anstreben... dann lieber BEM BEM sein lassen - immerhin ist es eine Verpflichtung des AG und wenn er euer MBR dabei nciht beachtet.... tja, wie soll dann ein BEM erfolgreich sein...?

Habe nochmal überlegt - besser ihr arbetiet schon mal was aus, besucht Seminare zum Thema und ladet den AG zu Verhandlungen ein. Das Thema ist eigentlich viel zu wichtig um es larifari abzuhandeln...

Aber es ist doch nett, dass ihr die Krankendaten bekommt - wertet sie aus... und führt selbst Krankenquoten je Abteilung...

Das ist nicht uninteressant für Gremien...

Ansonsten alles richtig - der Betriebrat ist keine Dritte Person im Sinne des Gesetzes - mit Datenschutz braucht der AG also gar nciht zu kommen...

Noch was... nur just for Info für mich... Habt ihr kein GMS oder AMS? In sehr vielen Brancen wird das von Auftraggebern schon erwartet...

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