Hallo,

der AG stellt uns eine Liste mit der namentlichen Nennung der länger krankheitsbedingt abwesenden AN zur Verfügung.

1. Frage: ist er dazu verpflichtet oder würde eine anonymisierte ausreichen?

Im Gegensatz dazu wird uns keine Liste zur Verfügung gestellt, aus der hervorgeht, welcher AN Anspruch auf ein BEM hätte, so dass wir unsere Überwachungsaufgaben dort nicht ausführen können.
Wäre er dazu verpflichtet? Er redet sich bei dem Thema BEM mit Datenschutz und dem BDSG raus... Aber dann die "Krankenliste"??

oder übersehen wir etwas Wichtiges???

Danke für eure Hilfe :)