Zustimmung Serververlegung/Standortwechsel
Guten Tag,
meine Frage:
Wir haben ein Personalprogramm in unserem Betrieb. Der Server war immer bei uns im Haus. Jetzt hat eine Serververlegung bzw. Standortwechsel stattgefunden.
Ist eine Zustimmung erforderlich und/oder lediglich eine Mitteilung vom Chef?
In einer BV wurde über einen Standort oder Serververlegung nichts geschrieben…
Vielen DANK
Community-Antworten (3)
09.07.2015 um 11:40 Uhr
Das der Chef über den Wechsel informieren muss, ist so o.k. Vom Grundsatz her sehe ich auch noch keine Mitbestimmung - es sei denn, es ergeben sich anderweitige Veränderungen. z.B. über den vereinbarten Personenkreis der Nutzer; geänderte Abläufe; Datenschutzfragen usw.
Da müsst Ihr also ggf. genau hinschauen oder hinterfragen, welche Folgen sich aus der reinen Verlagerung ergeben.
09.07.2015 um 11:43 Uhr
Es kam überhaupt nichts vom Chef, erst wieder auf Nachfragen. Ihn anzählen, dann bockt er.
wie kann man das am geschicktesten machen, gironimo??
09.07.2015 um 14:01 Uhr
Schreibt ihm ein Brief und nehmt ausdrücklich Bezug auf Eure Informationsrechte des § 80 Abs. 2 BetrVG. Diese Informationen müssen so umfassend sein, dass sich der BR selbst ein Bild davon machen kann, ob eine Maßnahme die Rechte des BR berühren oder nicht.
Formuliert einen Fragenkatalog an Hand Eurer betrieblichen Situation und setzt eine Frist oder vereinbart einen Termin zur Beantwortung der Frage.
Ihn anzählen, dann bockt er< Dann müsst Ihr auch mal "weiterzählen" und auch mal den Rechtsweg ins Auge fassen, wenn der BR seinen Informationsplichten nicht nachkommt.
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