Standortwechsel - Produktionsverlagerung - Fristen
Wir sind ein Automobilzulieferer. Ein wesendlicher Teil der Produktion unseres Betriebes wird in einen Nachbarort verlegt. Ca. 140 Mitarbeiter werden mitgehen müssen. AN werden ein Schreiben zur Unterschrift bekommen, in denen ihnen zugesichert wird, dass die bestehenden Arbeitsverträge bestehen bleiben und ihr zukünftiger Produktionsstandort eben ein anderer ist. Standortwechsel ist Ende Juli und das Schreiben soll Ende Juni raus. Gibt es hier einzuhaltende Fristen, da uns dies sehr kurzfristig erscheint ??? Dies kann zu gravierenden Arbeitsbedingungen bei einigen AN führen, da auch plötzlich 4 Schichtarbeit gefordert wird, was in den Arbeitsverträge nicht steht. Hat jemand ähnliches erfahren. Danke für jede Antwort.
Community-Antworten (1)
18.06.2008 um 21:19 Uhr
@Leimeister siehe §§ 111 und 112 BetrVG (Interssenausgleich und Sozialplan). Der BR sollte sich mit der Gewerkschaft beraten. Zusätzlich solltet ihr sachkundigen Rat einholen. Ob hier eine Betriebsänderung vorliegt lässt sich mit deinen Informationen nicht beurteilen. Bei einer Betriebsänderung gibt es keine Fristen. Also kein Grund zur Panik. Zum Trödeln gibt es aber auch keinen Grund.
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