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MBR bei Besetzung eines Arbeitsplatzes durch einen betriebsfremden Selbstständigen

B
BRPOPP
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

folgender Fall. Ein MA leitet eine Abteilung seit 7 Jahren und produziert dort Waren. Mal mit Kollegen, mal alleine, je nach Bedarf der Ware. Nun läuft es im Betrieb aktuell etwas Zäh mit der Arbeit, dadurch ist der GF der Meinung demnächst auslaufende Befristungen nicht in ein festes AV zu übernehmen. Die kommende Urlaubszeit und der Verlust von 4 AN (Befristungen) bedeutet nun das die Aufträge von anderen MA erledigt werden müssen. Dies soll nun der MA aus der Abteilung (oben erwähnt) tun. Als Ersatz in seiner Abteilung soll ein Selbstständiger MA genommen werden (Freund der Schwester des Chefs) dieser hat wenn nötig immer wieder mal 2-3 Wochen dort auch schon ausgeholfen. Als wir den Werkstattleiter darauf hingewiesen haben das dass ganze Mitbestimmungspflichtig sei, sagte dieser " das ist mir Wurscht, ich werde die Produkte deswegen nicht auf null laufen lassen". Will sagen ich mache das so auch ohne BR. Wir als Betriebsrat haben bisher keinerlei Anfrage unserer GL erhalten, weder zur Versetzung des AN noch zum wohl länger geplanten Einsatz des Selbstständigen als Ersatz des MA (nach unserer Sicht Mitbestimmungspflichtig). Der GF sagte mal das er den Einsatz von sogenannten Freelancern sehr begrüßen würde. Allerdings nur um Auftragsspitzen zu meistern. Nun kommt das und keiner nimmt unsere MBR ernst. Ich werde jetzt in unseren Büchern recherchieren und würde mich jedoch über Eure Meinung zum Verhalten der GL und des Werkstattleiters freuen.

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

08.07.2015 um 13:42 Uhr

Die Reaktion kann doch nur § 101 BetrVG heißen, wenn der AG einfach jemanden in den Betrieb holt.

Einstellen im Sinne des § 99 BetrVG heißt das eingliedern in den Betrieb (auf das Vertragsverhältnis kommt es nicht an). Eingliedern heißt z.B. : Die Weisungen kommen aus dem Betrieb; der AN ist in die Betriebsabläufe eingebunden; nutzt die Betriebsanlagen; arbeitet mit anderen AN zusammen usw.

Habt Ihr schon vom § 93 BetrVG gebrauch gemacht?

B
BRPOPP

08.07.2015 um 14:21 Uhr

@gironimo

ja der §93 BetrVG ist aktiviert.

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