Erstellt am 20.06.2006 um 10:45 Uhr von Werner
Hallo p.g.,
sehr schön nach zu lesen auf der Seite: www.arbeitsrecht.de
Erstellt am 20.06.2006 um 10:52 Uhr von p.g.
Dachte ich bring was neues. :-)
Aber vielleicht gibts noch jemand der das nicht weiss?
Erstellt am 20.06.2006 um 10:56 Uhr von Kölner
Aber es zementiert nochmals, dass im Vorfeld der BR (hier der PR) bei Planung und dem grundsätzlichen Einsatz zu beteiligen ist.
@p.g.
Hast Du damit zu tun?
Erstellt am 20.06.2006 um 10:56 Uhr von Werner
Sollte doch nur eine Vertiefung Deines Beitrags sein. ;-)
Erstellt am 20.06.2006 um 11:05 Uhr von p.g.
@Kölner,
nein hab damit nichts zu tun. Im Beitrag 31077 wurde darüber diskutiert und dachte jetzt, ich schreib's einfach mal als Info!
@Werner,
habs gleich mal gelesen. Ist wirklich ausführlich beschrieben! Bis jetzt kannte ich die Seite nicht. Danke!
Erstellt am 20.06.2006 um 11:15 Uhr von Rollie
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt/Rechtsprechung/2006/0606/2006_06_19_12_37_72258899.php?navid=1
Erstellt am 20.06.2006 um 11:28 Uhr von Ramses II
Schön dass sich das OVG Rheinland-Pfalz meiner Meinung angeschlossen hat.
Werde ich im Urteil auch irgendwo als Quelle genannt?
Erstellt am 20.06.2006 um 11:44 Uhr von p.g.
Über Dich konnte ich leider im Urteil nichts nachlesen.
Bist Du eventuell übergangen worden? :-)
Erstellt am 20.06.2006 um 12:12 Uhr von nidis
OK, habe das Urteil gelesen.
Was ich aber nicht verstehe, wo liegt der Unterschied zwischen einem ZDL und einem 1 Euro Jobber?
Bei den ZDL hat der BR doch auch ein MBR.
Und dann, im Urteil liest man nur vom Personalvertretungsgesetz. Gilt dies auch auomatisch für das BetrVG?
Erstellt am 20.06.2006 um 12:31 Uhr von Ramses II
nidis,
wieso? Die Argumentation und das Urteil ist doch in beiden Fällen gleich.
Urteile gelten niemals "automatisch", allerdings kann hier davon ausgegangen werden, dass Arbeitsgerichte sich in der Argumentation und im Ergebnis nach diesem OVG Urteil richten werden.