In unseren Arbeitsverträgen steht daß der AG Nebenjobs vorher genehmigen muß.
Ist das in folgendem Fall wirklich zustimmungspflichtig: Wenn ein Kollege jetzt ein Gewerbe als Handelsvertreter anmeldet und den Arbeitgeber darüber informiert, auch darüber daß er nicht in Konkurrenz arbeitet und die Arbeitszeit einhält, usw, reicht das? Oder muß der Kollege detalliert sagen, für welche Unternehmen er als Handelsvertreter tätig sein möchte?
Kann der AG das ablehnen?
Viele Grüße
Lianna