Erstellt am 08.07.2015 um 07:53 Uhr von gironimo
Da die BR-Arbeit aus betrieblichen Gründen (Schichtarbeit) außerhalb der Arbeitszeit stattfinden muss, muss aus meiner Sicht der AG auch die entstehenden Kosten tragen.
Nichts anderes kann sich aus §§ 37 und 40 BetrVG ergeben.
Einfacher ist es, bei der Schichtplanung die BR-Sitzungen (jedenfalls die regelmäßigen) nicht als Störfall zu behandeln, sondern gleich den Plan so zu gestalten, dass Du eben an diesem Tag nicht die Freischicht hast.
Erstellt am 08.07.2015 um 11:17 Uhr von Pappnase
Einem BR Mitglied dürfen wegen seiner Tärigkeiten als BR keine Nachteile entstehen. Es wäre ein Nachteil, wenn BR Mitglied ein zusätliches Mal Kosten für Anfahrtsweg hat!
Erstellt am 08.07.2015 um 13:00 Uhr von Widder
Schau da mal rein.
DKK zu §40 BetrVG:
Fährt ein BR-Mitglied zu einer BR-Sitzung, die, z. B. wegen Schichtdienst, außerhalb seiner Arbeitszeit, aber innerhalb der üblichen Arbeitszeit der meisten BR-Mitglieder liegt, sind die aufgewendeten Fahrtkosten zu erstatten (BAG 16. 1. 08, NZA 08, 546 = AiB 08, 421; 18. 1. 89, AP Nr. 28 zu § 40 BetrVG 1972; ebenso GK-Weber, Rn. 77; vgl. auch LAG Hessen 29. 6. 06, AuR 06, 454 für die Fahrtkosten von Teilzeit-AN, die als BR an Ausschusssitzungen teilnehmen).