Begrenzung der leistungszulagen im tariflohn
Hallo zusammen, Wir kämpfen demnächst um den Erhalt unseres leistungszuschlages. In der bv, mehr als 10 Jahre alt, steht der Passus, das die Gesamtsumme zwischen x und y liegen muss. Jedoch hat er AG davon nie Verwendung gemacht. Jetzt soll genau dieser Passus greifen, unsere Frage? Ist die nicht-anwendung einer geschriebenen Regel zur betrieblichen Übung geworden oder nicht? Zweite Frage, die Gespräche sollen immer im definierten Zeitfenster Blaufen. Das ist dieses jahr ausgeblieben. Allerdings gibt es c. 25% der Kollegen, die eine offensichtlich nicht ehrliche Beurteilung haben, sondern über leistungszulage einen nasenbonus bekommen. Wenn jetzt die Begrenzung durchgesetzt würde, würden 75% der Belegschaft mehr darunter leiden als die anderen. Alleine aus diesem Grund würde ich dem AG diese Handlung gern untersagen...
Es wurde übrigens vor über einem Jahr angekündigt, das es weniger geben wird...
Danke!
Jensencom
Community-Antworten (4)
03.01.2023 um 12:32 Uhr
Etwas das von einer BV geregelt ist, kann nicht zur betrieblichen Übung werden. Die "Nichtanwendung" der BV mMn auch nicht.
Wer hat denn die Beurteilung vorgenommen, das soviele eine "nicht ehrliche Beurteilung" bekommen haben?
03.01.2023 um 12:42 Uhr
So habwe ich mir das bisher auch gedacht, suche hier nur ein wenig bestätigung....
Es geht nur um den einen Passus der bv, der nie so angewendet wurde... der rest wird ja gelebt.
Warum die Bewertungen derart aus dem Ruder gelaufen sind, kann ich nicht sagen. Das ist über viele Jahre so gewachsen. Aber man kann in den meisten Fällen aus era+Zulage erkennen, daß hier über die Zulage die era künstlich angehoben wurde...
Man hat sich jetzt an über die Jahre an die recht grosszüguge Zulage gewöhnt, und wenn sie jetzt u. Durchschnittlich 4.5 Prozent geschnitten werden soll, gibt's natürlich rabatz...
03.01.2023 um 13:04 Uhr
Weshalb sollte der AG eine Leistungszulage zahlen, wenn die Parameter nicht erfüllt wurden?
03.01.2023 um 23:22 Uhr
"Es geht nur um den einen Passus der bv, der nie so angewendet wurde... der rest wird ja gelebt." Nur weil er bisher nicht angewendet wurde, ist er nicht unwirksam geworden. Wenn der BR mit einer Regelung unzufrieden ist, dann kündigen und neu verhandeln
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