Gezahlte Leistungszulagen des Arbeitgebers ohne Zustimmung des Betriebsrats - Wie können wir ereichen, dass den anderen Kollegen auch diese Leistungszulagen gezahlt werden?
Die Geschäftsleitung hat einigen Mitarbeitern zu Weihnachten Leistungszulagen gezahlt, und zwar haben die Mitarbeiter, die für den Betriebsrat sind und zum Betriebsrat gehören, diese Leistungszulagen nicht erhalten. Damit wollte man wohl die Kollegen gegeneinander ausspielen. Wir haben es als Betriebsrat durch Kontrolle der Bruttogehälter herausgefunden. Wir sind als Betriebsrat vorher nicht unterrichtet worden. Wie können wir ereichen, dass den anderen Kollegen auch diese Leistungszulagen gezahlt werden? Muss da jeder Einzelne auf Zahlung der Leistungszulage klagen wegen Gleichbehandlung?
Community-Antworten (5)
17.04.2009 um 11:41 Uhr
@Gerusia
Gilt ein TV oder gibt es eine sonstige Regelung wonach die Leistungszulage gezahlt wird/ werden soll?
Grundsätzlich ist es so, dass hier müssen die Betroffenen klagen (Induvidualrecht) müssen.
Wenn der AG die BRM hier von der Leistungszulage ausgeschlossen hat solltet ihr einen entsprechenden Beschluss fassen, dass ihr einen RA hier wegen Mandatsbehinderung (denn man könnte dieses so auslegen, weil Verstoß gegen § 78 BetrVG) mit der Wahrnehmung der Rehcte des BR beauftragen.
17.04.2009 um 12:10 Uhr
Gerusia, sehe hier durchaus ein MBR nach § 87 (1) Nr.10, wenn es keine Vereinbarungen im AV oder TV gibt, die dem zuwiderstehen würden und stehe mit dieser Meinung nicht so ganz alleine: "Als vom Betriebsrat im Streitfall wahrzunehmende Aufgabe kommt sowohl die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG als auch die Überwachung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nach § 80 Abs. 1 iVm. § 75 Abs. 1 BetrVG ernsthaft in Betracht. aa) Wie das Landesarbeitsgericht zutreffend erkannt, spricht eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei der Ausgestaltung der Vergabe der außertariflichen Sonderzulagen." Aus BAG Urteil vom 10.10.2006, 1 ABR 68/05, RN 27ff http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&sid=d5bb009a9d609888deb9da394cc8ff4b&nr=11447&pos=0&anz=1
17.04.2009 um 12:29 Uhr
Hallo Gerusia,
würde hier ergänzend zu Lotte noch den § 87 (1) Nr. 11 in Betracht ziehen. (Leistungszulagen) Wenn sich der AG dazu entscheidet Leistungszulagen zu zahlen ist der BR in der MB bei der Verteilung der Zulagen.
MfG Angi1
17.04.2009 um 19:18 Uhr
wenn der AG das wirklich nutzen will um gegen der BR zu arbeiten ist der Hinweis auf das MBR aber ggf. kontraproduktiv.
Der BR weist auf sein MBR hin und was amcht der AG? Er beschließt zukünftig keine entsprechende Zulagen zu zahlen, da er keine Lust hat mit dem BR zu verhandeln....
17.04.2009 um 19:35 Uhr
paula, was ich bei der Konstellation wie hier anscheinend gezahlt wird, nicht weiter tragisch fände.
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