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SBV Einsicht in die Niederschriften des BR

B
BRDani
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

gibt es eine gesetzliche Regelung außer BetrVG §34 (3) zur Einsicht der Sitzungsniederschrift? Hier steht ja nur, dass die Mitglieder des Betriebsrats das Recht haben die Unterlagen des Betriebsrates und der Ausschüsse einzusehen. Es steht aber nirgends ausdrücklich ob de SBV das auch darf, oder nicht darf.

Kann mir da jemand weiterhelfen?

MfG Dani

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Community-Antworten (3)

W
Widder

07.07.2015 um 14:28 Uhr

Das BetrVG ist ursächlich für BR gemacht worden, nicht für SBV. Von daher besteht m.E. kein Zugriffsrecht auf die Unterlagen des BR. Umgedreht ist es ja auch so, der BR hat kein Zugriffsrecht auf die Unterlagen des SBV. Das die Sitzungsniederschrift jedem Teilnehmer auch zukommt, ( Auszugsweise dem AG, wenn er zeitweise teilgenommen hat), brauche ich nicht zu erwähnen, oder? In einer "normalen" Arbeitsgemeinschaft zwischen BR und SBV dürfte aber der Infoaustausch kein Problem sein.

P
Pjöööng

07.07.2015 um 15:11 Uhr

Zitat (Widder): "Das die Sitzungsniederschrift jedem Teilnehmer auch zukommt, ( Auszugsweise dem AG, wenn er zeitweise teilgenommen hat), brauche ich nicht zu erwähnen, oder?"

Ne, besser nicht erwähnen! Die SBV hat nämlich keinen Anspruch darauf.

W
Widder

07.07.2015 um 15:27 Uhr

da haste recht, deswegen habe ich auch nicht von einem Anspruch geschrieben, sondern von zukommen lassen.....und von einem Infoaustausch geschrieben..

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