Erstellt am 06.07.2015 um 11:24 Uhr von gironimo
Betriebsfeier? Besteht die Weisung (Erwartung) des AG, dass die AN daran teilnehmen?
Erstellt am 06.07.2015 um 12:08 Uhr von Radelvio
Die Teilnahme ist natürlich freiwillig .
Erstellt am 06.07.2015 um 12:10 Uhr von Radelvio
Veranlassung dazu war 25 Jubiläum eines Partnerbetriebes
Erstellt am 06.07.2015 um 20:54 Uhr von AlterMann
Hallo Radelvio,
wenn die Teinahme freiwillig ist, dann hat ist der AG grundsätzlich auch zu nichts verpflichtet. Es scheint sich ja um eine Einladung / ein Angebot des AG zu handeln, das niemand annehmen muss.
Anders könnte es sein, wenn der AG die Teilnahme erwartet und er durch seine Äußerungen bzw. sein Handeln entsprechenden Druck aufbaut. Dazu schreibst Du aber nichts.