Erstellt am 05.07.2015 um 19:34 Uhr von Dezibel
Der zweite Stellvertreter ist ein Notnagel, der rückt nirgends hin.
Es gibt offiziell nur einen und der muss nun neu gewählt werden. Anschließend könnt ihr ja weitere Stellvertreter benennen oder alles so lassen, wie es ist.
Erstellt am 05.07.2015 um 19:35 Uhr von gironimo
Das Gesetz sieht nur einen Stellvertreter vor. Also wählt ihn neu. Ihr könnt eine (oder weitere BRs zur weiteren Stellvertretung beschließen, falls sowohl BRV als auch Stellvertreter fehlen. Die rücken aber nicht automatisch nach, wenn einer der beiden ausscheidet..
Erstellt am 06.07.2015 um 07:17 Uhr von Hoppel
@ Christianf
Es ist ziemlich egal, dass ihr auch weiterhin zwei stellv. BRV haben möchtet, die gibt es ganz einfach nicht.
Ihr könnt aber in einer GO die Vertretungsreihenfolge für den Fall der gleichzeitigen Verhinderung von BRV und stellv. BRV festlegen. Dieser Beschluss erfordert die absolute Mehrheit!