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Vorschlagsrecht zu 86a

V
verdibr
Jan 2018 bearbeitet

Liebe BR, wie ist das mit dem § 86a Vorschlagsrecht für AN.Muss soetwas im BR besprochen werden oder kann ich zu irgend ein Thema mein Stimmen per Unterschriften Sammeln ?

Danke im voraus für Eure Mithilfe

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

04.07.2015 um 20:01 Uhr

Idch verstehe Deine Frage nicht genau. Der § 86a BetrVG erscheint mir eindeutig.

Du schlägst ein Thema vor, mit dem sich der BR befassen soll. Der tut es dann irgendwann. Aber das wäre ein äußerst schlechter Stil. Der BR sollte die Interessen der AN so ernst nehmen, dass er sie nicht auf die lange Bank schiebt. - oder 5% der AN schlagen ein Thema vor und dann ist für den BR Zeitdruck dahinter.

Ich würde erst einmal den unbürokratischen Weg versuchen. Also einfach zum BR gehen.

B
brverdi

05.07.2015 um 11:28 Uhr

ja gironimo, haben da als BRM bei den MA etwas voreilig gearbeitet als sie einen Vorschlag an den einzelnen BRM brachten und er dafür gleich die nötigen Unterschriften gesammelt hat um es dann auf die TO als Vorschlag einzubringen, wurde er dafür angemahnt, was das hier soll auf einen Zettel Nammen drauf und Unterschriften dazu bekommen. Ich muss dabei hinzufügen das wir zwei Lager sind, eins mit GÖD und das andere mit Verdi Leuten und wir sind eben auch schwächer aufgestellt, am Liebsten hätten sie keine zweite Liste gehabt.Allerdings ist sich die Verdi Liste eben auch nicht gut geschult was eben die andere seite auch garnicht will. Das trägt man uns immer wieder nah ,,,Ihr mit euren Gesetzen immer.

vielen Dank für Antwort im voraus.

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