Bestellung eines Arbeitsdirektors
Guten Morgen allerseits! Kurze Frage: Die Bestellung eines Arbeitsdirektors steht an. Wer hat das Vorschlagsrecht - Betriebsrat oder Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat? Gibt es überhaupt ein "zwingendes" Vorschlagsrecht?
Bereits jetzt vielen Dank für Eure Antworten. Mit solidarischen Grüßen, viel Erfolg für Eure Arbeit. kidock
Community-Antworten (2)
14.05.2008 um 17:16 Uhr
16.05.2008 um 20:35 Uhr
@kidock Als Teil des Vorstandes einer Aktiengesellschaft wird es zwar schwierig einen ungeliebten Arbeitsdirektor zu verhindern, abe man kann mitunter handeln.
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