Mitspracherecht des Betriebsrates bei der Gestaltung und Belegung von Büros?
Hallo an Alle !
Heute bräuchte ich Informationen zu folgendem Bereich
Mitspracherecht des Betriebsrates bei der Gestaltung und Belegung von Büros.
Hintergrund, unser Management möchte mehr Mitarbeiter in den Büros unterbringen und die Arbeitsfläche der Mitarbeiter (Büroarbeit) verringern , im Augenblick haben wir Tische in L-Form und ausreichend Platz, der Platz soll nun auf einen Schreibtisch ohne Eckerweiterung reduziert werden, damit z.B. in einem Büro wo 3 Mitarbeiter bisher gearbeitet haben 4 Mitarbeiter passen.
Hat der Betriebsrat hier Mitspracherecht, Anhörungsrecht oder Vorschlagsrecht ?
Vielen Dank schon einmal im voraus ! TomTom
Community-Antworten (3)
28.06.2007 um 10:25 Uhr
schon mal einen Blick in § 90 BetrVG geworfen. Könnte evtl. helfen. Stimmen den die Abstandsflächen?
Aber mal andere Frage: wo seht ihr eigentlich das Problem?
28.06.2007 um 10:47 Uhr
@Tom1Tom1 Solange er die ArbeitsstättenVO einhält, und ein vern. Arbeiten noch möglich ist, warum nicht? Gruss
30.06.2007 um 18:40 Uhr
hallo ,
§ 90 ist zwar hier ein guter Tip, leider hat man hier aber nur ein Beratungsrecht . Ich glaube das du in §91 schon eher weiter kommst wen der AG hier was umsetzen will
cu
peterwey
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