Erstellt am 29.08.2006 um 21:12 Uhr von Matze83
Hallo Soho
kommt drauf an wer den Ausschuss verlässt. Also die Sicherheitsbeauftragten werdne ja vom AG unter Info an den BR bestelt, der Betriebsarzt ja sowieso und den AG und dessen Vertreter können wir BRM ja leider nicht bestimmen.
Verlässt aber ein Mitglied, welches durch den BR entsendet wurde den ASA so müsst Ihr natürlich ein neues wählen dass diese Aufgabe wahrnimmt. (§11 ASiG)
Erstellt am 29.08.2006 um 21:47 Uhr von soho
Hallo Matze,
danke für die schnelle Antwort. Ein Sicherheitsbeauftragter verläßt den ASA.
Hast Du denn Erfahrungen, wie AG reagieren, wenn BR neue Interessierte vorschlägt ?
Gehen AG auf Vorschläge ein oder blocken Sie eher ab?
Erstellt am 29.08.2006 um 22:26 Uhr von Matze83
Hi Soho
Gemäß §22 7. Sozialgesetzbuch hat der AG Sicherheitsbeauftragte unter Beteiligung der BRzu bestellen. Diese sind dann ja automatisch im ASA.
Zum Thema Mitbestimmungsrecht: Zuerst habt Ihr einMitbestimmungsrecht ob die Stelle intern oder extern besetzt wird.
Falls in eurer Firma ein externer Sicherheitsbeauftragter bestellt wird, habt Ihr nur ein Anhörungsrecht bei der Verpflichtung.
Wird allerdings ein MA Sicherheitsbeauftragter, bzw. dieser fest eingestellt, so hat der BR ein
Mitbestimmungsrecht bei der Bestellung und Abberufung sowie der Erstmaligenn Übertragung der Aufgabe.
Also als kurze Antwort: Der AG muss auf eure Vorschläge zur Bestellung der Sicherheitsfachkraft eingehen.
Zudem hat der BR bei internen Sicherheitsbauftragten ein Initiativrecht was die Abberufung sowie die übertragenen
Aufgaben ( Erweiterung / Einschränkung) angeht.
Hoffe dass ich dir damit geholfen habe. Zum informieren noch ein Link ( sieht komisch aus, klappt aber):
http://www.sozialnetz.de/ca/ph/het/Hauptpunkt/aaaaaaaaaaaahfl/Unterpunkt/aaaaaaaaaaaaiiz/HauptframeID/
aaaaaaaaaaaalec/HauptframeTemplate/aaaaaaaaaaaaapq/
MFG und gute Nacht
matze
Erstellt am 30.08.2006 um 10:04 Uhr von Edelweis
@matze83
mir scheint, dass Du in Deinen Ausführungen einiges durcheinander geworfen hast, nämlich Sicherheitsbeauftragte und Sicherheitsfachkraft(Fachkraft f.Arbeitssicherheit).
Sicherheitsbeauftragte sind immer Beschäftigte des Unternehmens, die ehrenamtlich ihrer Tätigkeit nachgehen. Die Sicherheitsfachkraft kann ein Mitarbeiter des Betriebes sein oder ein externer Dienst z.B. ein entsprechendes Ing.Büro usw.
Hier greift, wie Du auch ausführst das MBR des BR.
@Soho-Für die Zusammensetzung des Arbeitssicherheitsausschusses gibt es lt.§ 11 ASiG(Arbeitssicherheitsgesetz) genaue Bestimmungen, wie sich dieser zusammensetzen muß. Wenn also ein Sicherheitsbeauftragter den Ausschuss verläßt, kann ein anderer Sicherheitsbeauftragter nachrücken. Hierzu kann der BR Vorschläge machen, allerdings sollte der Kollege auch wirklich geeignet sein.Da hilft vielleicht Rücksprache mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Im übrigen muss der ausscheidende Sicherheitsbeauftragte ,wenn er die Firma verläßt , sowieso meist ersetzt werden, da eine bestimmte Anzahl je Betriebsgrösse vorgeschrieben ist. Es empfehlen sich auch Schulungen bei der zuständigen BG.
Gruß
Edelweis
Erstellt am 30.08.2006 um 10:56 Uhr von Matze
Hallo Edelweis
jup, hab ich SiFa und SiBe verwechselt, ist aber nicht so dragisch, es fällt ja nur die Externe beschreibung meiner Antwort weg. Ansonsten gilt Initiativrecht, Mitbestimmungsrecht bei abberufung und benennung.
MFG Matze
Erstellt am 30.08.2006 um 19:04 Uhr von soho
Hallo Matze,hallo Edelweis,
danke für eure Aufklärug, habt mir sehr geholfen.
Schönen Abend Soho