Erstellt am 04.07.2015 um 09:12 Uhr von gironimo
Es kommt darauf an, was sie machen soll. Wenn sich eine Versetzung ergibt, muss ja der BR gehört werden (§ 99 BetrVG) - und dann müsst Ihr prüfen und ggf. einen Widerspruch formulieren.
Erstellt am 04.07.2015 um 11:47 Uhr von Chicago
Also bei uns wird ab der nächsten Woche eine Produktionslinie abgebaut und dort soll nun die festangestellte hin und muss für die nächste Zeit putzen während die Leiharbeiterin ihre Arbeit machen soll.
Erstellt am 04.07.2015 um 13:03 Uhr von gironimo
Dann deckt sich die Tätigkeit wahrscheinlich schon einmal nicht mit der im Arbeitsvertrag vereinbarten Tätigkeit (Reinigungsarbeiten ?, wohl eher nicht, nehme ich an). Schaut doch dort einmal nach.
Außerdem: (§ 95 Abs. 3 BetrVG) " Versetzung im Sinne dieses Gesetzes ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet, ODER die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist (dann auch kürzer als 4 Wo). "
Liegt das vor, dann muss der BR gehört werden. Und dieser kann seine Zustimmung verweigern, wenn (§ 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG: "der betroffene Arbeitnehmer durch die personelle Maßnahme benachteiligt wird, ohne dass dies aus betrieblichen oder in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen gerechtfertigt ist"
Wenn Ihr das mit zwei drei Sätzen plausibel begründen könnt - tut es. Auch der Leih AN könnte doch putzen.
Erstellt am 04.07.2015 um 18:04 Uhr von Chicago
Danke gironimo, genauso sehe ich das auch.