Die Mitarbeiter erhalten einen Fragenkatalog mit 25 Fragen. Man kann in einem Rahmen von
6 Antworten - von stimmt vollkommen bis stimmt gar nicht antworten.
Es werden keine persönlichen Daten abgefragt. Die Befragung wird per persönlicher E-Mail
Adresse durchgeführt. Das heißt hier kann schon einmal ein Reporting über die Frage
-wer hat mitgemacht und wer nicht - gemacht werden. Also nicht anonym.
Es wurde uns zugesagt/versprochen das nur eine "Praktikantin" als Einzige die Ergenisse
vertraulich behandelt. Ich bin auf §94 BetrVG und §80 Abs. 2 BetrVG gestossen.
Kann man hier einfach zustimmen?
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