Patientenfragebögen
Hallo, immer wieder tauchen bei uns Fragebögen für Patienten auf. (Qualitätsmanagement). Sind diese eigentlich mitbestimmungspflichtig?
Community-Antworten (4)
06.04.2010 um 13:10 Uhr
@pehoe, der inhalt(nach was wird gefragt..) macht den unterschied.
Da war mal was vorm Richter, der war darauf gar nicht "erpichtlert"
.....Mitbestimmung bei Personalfragebogen bzw. Kundenbefragung Ein Fragebogen, mit dem Patienten von Krankenhäusern in einer Art „Kundenbefragung“ ihre Eindrücke während des Krankenhausaufenthalts schildern sollen, scheidet als ernst zu nehmende - gegebenenfalls gerichtsverwertbare - Grundlage für personelle Maßnahmen gegenüber Beschäftigten aus. Aus diesem Grund besteht insoweit kein Bedürfnis für einen kollektiven Schutz der Beschäftigten durch ihre Personalvertretung. (Leitsätze der Schriftleitung) BVerwG, Beschluss v. 30.4.2008 – 6 PB 6.08 –
Ob dir das hilft, weis nicht mal die Krankenkasse, weil auch da biste nur zweite klasse :-(
wie ist den das essen bei euch ????? ich überlege ja noch ob ich nicht mal Urlaub mit VP mache.... bei dir auf der ecke soll es ja recht schön sein.
06.04.2010 um 13:16 Uhr
Hallo Pehoe
ein Mitbestimmungsrecht wird verneint, da die Fragebögen ja nicht von den Beschäftigten sondern von Patienten ausgefüllt werden
Die umstrittenen Fragen sind nämlich nicht auf eine objektive Verhaltens- oder Leistungsbeschreibung ausgerichtet. Sie zielen lediglich auf die Abfrage der subjektiven Wahrnehmung einzelner Aspekte des Verhaltens der Krankenhausmitarbeiter während der Behandlung und Betreuung der befragten Patienten. Die Wiedergabe solcher Eindrücke durch die Patienten scheidet, auch wenn sie für die Dienststelle von Interesse sein mag, als verlässliche Grundlage für die Beurteilung der Arbeit der Beschäftigten im Krankenhaus von vornherein aus. ( das entsprechende Urteil hat ja Waschbär freundlicherweise schon zitiert)
06.04.2010 um 13:18 Uhr
@pehoe: Kommt drauf an, was gefragt wird und was mit den Papierbögen passiert... Die Frage nach der Essensqualität ist mitbestimmungsfrei. Andere Fragen könnten unter § 94 BetrVG fallen. Eine "Qualitätsauswertung" der Daten mittels Computerprogramm dürfte unter §87(1) Nr. 6 BetrVG fallen...
06.04.2010 um 16:33 Uhr
@Petrus, Eine Leistungs und Verhaltends Kontrolle ist ja nicht so gegeben, auch fehlt der ansatz bei der Technischen überwachung oder der Ein führung neuer Metohden, auch finde ich hier keinen ansatz zum thema Ordnung im Betrieb.......
@Former, freundlich... oh ja das kommt weil ich über ostern fette beute machte ! die leute legten wir wieder tolle und süsse sachen in meine nester.... du weist ja, pauschal hat der Waschbär auf alle Nester Inhaltlich ! Mhh, ich überlege ob ich ein Schokoladen(ostereier) Bad ne(h)me....