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Kündigungsfrist bei befristetem Vertrag 4 Wochen?

B
bluko
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

eine MA möchte das Unternehmen verlassen, in ihrem Arbeitsvertrag stehen 6 Wochen Kündigungsfrist, sie hat einen unbefristeten Vertrag, der zum Oktober endet?

6 Wochen oder 4 Wochen Kündigungsfrist? Wer kann mir helfen?

1.67105

Community-Antworten (5)

N
nicoline

03.07.2015 um 15:44 Uhr

bluko, ein unbefristeter Vertrag zeichnet sich dadurch aus, dass er allerhöchstens mit dem Renteintritt ausläuft, aber nicht zu einem bestimmten Datum. Es gilt die Kündigungsfrist, die vereinbart ist.

G
gironimo

03.07.2015 um 16:05 Uhr

(>mit dem Renteintritt ausläuft< - ??)

Die im § 622 BGB genannten Fristen können abweichend durch Tarif oder Arbeitsvertrag geregelt sein.

N
nicoline

03.07.2015 um 17:23 Uhr

(>mit dem Renteintritt ausläuft< - ??) Was genau verstehst Du an der Formulierung nicht?

Die im § 622 BGB genannten Fristen können abweichend durch Tarif oder Arbeitsvertrag geregelt sein. Genau. Und weil ja schon gesagt wurde: in ihrem Arbeitsvertrag stehen 6 Wochen Kündigungsfrist Ist es genau so: Es gilt die Kündigungsfrist, die vereinbart ist.

D
DummerHund

03.07.2015 um 21:22 Uhr

Auch wenn @nicoline´s Hinweis, mit dem Auslaufen eines Vetrages und dem Rentenalter nicht mit der gestellten Frage zu tun haben, ist der Hinweis mit den vereinbarten Fristen richtig.....soweit sie bei beiden Gleich sind.

B
bluko

06.07.2015 um 11:34 Uhr

Guten Morgen,

entschuldigt, dass ich für Verwirrung sorge, der Vertrag ist befristet. Ich habe mich vertan. Im AV stehen 6 Wochen, im BGB 4 Wochen, da der Vertrag nach 2 Jahren ausläuft.

Ich sehe es jetzt so, dass der AV mit 6 Wochen(abweichend durch AV) richtig ist. Ist das korrekt? Der Anwalt des MA sagt 4 Wochen.

Kann mir noch jemand dazu antworten? Vielleicht Gironimo?

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