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Anspruch auf tarifliches Entgelt?

S
seesee
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

GF hat eine interne Stellenausschreibung für eine Inventurhilfe für 2 Monate in Vollzeit ausgehängt. Bezahlt werden sollen 8.50 Euro brutto, entspricht einem Monatslohn i.H.v. 1.190 Euro brutto.

Die unterste Tarifgruppe bei uns überhaupt liegt bei 1.970 Euro brutto.

Mein BR-Gremium ist der Meinung, dass das OK sei, da auf diese Stelle ein Schüler oder Student, der fast keine Abzüge hat, eingestellt werden soll.

Kann ein Betrieb einfach so von den tariflichen Regeln abweichen? Könnte der Schüler ggf. eine tarifliche Entlohnung fordern, auch wenn er den Vertrag mit 8.50 Euro unterschreibt?

(Seltsamerweise gibt es nach Ende der Ausschreibung keine einzige Bewerbung... Früher haben das die Söhne / Töchter von Kollegen gemacht. Aber anscheinend finden die heute besser bezahlte Jobs woanders...)

1.64807

Community-Antworten (7)

P
Pjöööng

03.07.2015 um 14:26 Uhr

Tarifverträge gelten entweder durch beiderseitige Zugehörigkeit zu den Tarifvertragsparteien, oder durch Allgemeinverbindlichkeitserklärung.

Sofern der TV nicht allgemeinverbindlich ist (was die Regel ist) und mindestens eine der beiden Arbeitsvertragsparteien nicht einer der Tarifvertragsparteien angehört, besteht auch keine Tarifbindung.

Kurz und gut: Wenn der Schüler nicht in der Gewerkschaft ist, hat er auch keinen Anspruch auf Tariflohn.

Ihr habt eine 32 Stunden Woche? Respekt!

N
nicoline

03.07.2015 um 15:50 Uhr

Tarifverträge gelten entweder durch beiderseitige Zugehörigkeit zu den Tarifvertragsparteien, oder durch Allgemeinverbindlichkeitserklärung........

oder durch Inbezugnahme im Arbeitsvertrag

G
gironimo

03.07.2015 um 16:11 Uhr

Mein BR-Gremium ist der Meinung, dass das OK sei, da auf diese Stelle ein Schüler oder Student, der fast keine Abzüge hat, eingestellt werden soll<

seit wann wird ein Arbeitnehmer danach bezahlt, welche Abzüge er hat.

Ich finde diese Argumentation ausgerechnet vom BR unangebracht. Auch Schüler und Praktikanten sind ganz normale AN und müssen nach den im Betrieb geltenden (tariflichen) Regeln bezahlt werden.

Also so, als wäre der ins Auge gefasste AN kein Student oder Schüler

P
paula

03.07.2015 um 18:09 Uhr

Auch Schüler und Praktikanten sind ganz normale AN und müssen nach den im Betrieb geltenden (tariflichen) Regeln bezahlt werden.

müssen eben nicht.... siehe bei Pjöööng und nicoline

daher: sollten und der BR sollte sich dafür auch einsetzen

Mal eine Frage an seesee: viele TV sehen für kurzfristige Beschäftigung gerade keine Wirkung des Gehalts-TV vor. Dann wird es für einen BR ganz schwer dies Diskussion mit dem AG zu führen. Wie sieht das bei Euch aus

P
Pjöööng

03.07.2015 um 18:30 Uhr

Mal davon abgesehen: 14 € Stundenlohn für eine Inenturhilfe?

G
gironimo

03.07.2015 um 19:22 Uhr

Die Frage der Gewerkschaftszugehörigkeit mag beim Arbeitsgericht (Individualklage) interessant sein - beim BR sollte diese Überlegung ausgestorben sein. Da kommt dann doch eher die Argumentation: "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" (kollektive Betrachtung) in Frage.

(Mitgliederwerbung sollte anders funktionieren.)

Aber im Prinzip stimmen wir ja überein.

D
DummerHund

03.07.2015 um 21:08 Uhr

@gironimo hat es in seiner letzten Antwort richtig erkannt. Kein AN braucht den AG zu sagen ob er einer GEW angehört oder nicht. Oder besser Genauer. Der AG darf diese Frage nich bei der Einstellung stellen. Wohl aber wenn der MA eingestelltist. Nur ist dann ja schon alles in trockenen Tüchen. Auch die Sache mit dem Lohn. Wohl aber darf der AG nach der Einstellung die Frage nach GEW Zugehörigkeit stellen. Es scheiden sich aber noch die Geister darüber ob der AN dann verpflichtet ist die Wahrheit sagen zu müssen.

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