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100 % Schwerbehinderung

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flirtwunder
Jan 2018 bearbeitet

Ein Mitarbeiter (59 Jahre alt) kommt nach ca 1 Jahr an den Arbeitsplatz zurück. Er ist jetzt 100 % Schwerbehindert. Der MA muss nach fünf Schritten erst mal stehen bleiben um Luft zu holen. Er schläft am Arbeitsplatz öfter ein. Hat offene Beine und man sieht deutlich das es ihm nicht gut geht. Seiner Aussage nach braucht er das Geld und kann nicht zuhause bleiben. Meine Frage wenn diesem MA am Arbeitsplatz etwas passiert ist der Arbeitgeber dann haftbar?

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Community-Antworten (3)

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Pjöööng

02.07.2015 um 17:43 Uhr

"wenn etwas passiert"... das hängt natürlich immer davon ab, was "etwas" ist...

Ich würde mir aber weniger Gedanken um eine eventuelle Haftung des Arbeitgebers machen, als darum, ob und wie ein leidensgerechter Arbeitsplatz geschaffen werden kann. Dazu sollte dringendst das Integrationsamt ins Boot geholt werden.

By the way: Was hat das BEM ergeben?

P.S. Man spricht schon seit langem nicht mehr von Prozenten der Behinderung, sondern von einem Grad der Behinderung (GdB).

G
gironimo

02.07.2015 um 19:48 Uhr

..... und was sagt sein Arzt?

Das Haftungsproblem hätte ja - wenn es eins gäbe - der AG, dem ja die Situation bekannt sein dürfte.

Ansonsten - siehe Pjöööng

F
frischlinge

02.07.2015 um 20:36 Uhr

Hallo ....

gibt es den da keinen Betriebsarzt? Das Integrationsamt kann hier auch weiter helfen. Gefährdet werden sollte hier aber keiner , dieses liegt aber auch in die eigen Verantwortung des AN..

Auch sollten Gespräche an einen Tisch erfolgen...

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