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schleichende/verschleierte Versetzung eines BRM

F
faolan
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, über die Veröffentlichung von Arbeitsanweisungen haben wir Kenntnis von einer wesentlichen Änderung im Aufgabengebiet eines BR-Mitgliedes erfahren. Eigentlich war vorgesehen, die Tätigkeit nicht aufzugeben sondern weiter vorzuhalten, da künftig ja mal wieder mit neuen Arbeitsanfall in der anspruchsvollen Tätigkeit gerechnet werden könnte. Zwischenzeitlich soll eine weniger anspruchsvolle Tätigkeit ausgeführt werden (dies ist auch bereits mit Einverstädnis des BRM an 2 von 5 Arbeitstagen als Nutzung freier Kapazitäten erfolgt). Aktuell ist nun aber klar, dass ein Aufleben der Stelle entgegen der Aussagen der GL gar nicht mehr vorgesehen ist. Das BR-Mitglied wurde ohne vertragliche Vereinbarung und ohne den BR zu beteiligen nun über die Veröffentlichung von diversen AA vollständig in die minderwertigere Tätigkeit zugeordnet worden. Selbstverständlich unter Entzug der bisherigen Leistungszulage und Kompetenzen. Ein Gespräch seitens der GL ist nie erfolgt mit dem AN.

Was kann der BR nun für das BRMn tun? Es ist doch eine Versetzung und unterliegt dem MBR?! Wenn ja, welche Fristen sind hier von BR und AN zu beachten? Ist die Versetzung überhaupt wirksam?

Wir brauchen dringend Rat.

Vielen Dank und Beste Grüße Ana

1.94701

Community-Antworten (1)

G
gironimo

02.07.2015 um 09:23 Uhr

Das BR-Mitglied selbst kann wegen das Benachteiligungsverbots gegen den AG vorgehen (es findet ja eine Abqualifizierung statt).

Wenn sich tatsächlich wegen Änderung der Aufgaben eine Versetzung im Sinne des § 95 Abs. 3 BetrVG ergibt, der BR aber nicht beteiligt wurde, fordert den AG auf, die Maßnahme rückgängig zu machen und macht deutlich, dass Ihr ggf. auch den § 101 BetrVG anwenden werdet.

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