Erstellt am 01.07.2015 um 22:01 Uhr von paula
wurde dir selber gekündigt? Wenn nein, dann wird man Dich zu dem Thema hören wollen zu dem eine der Parteien dich als Zeuge benannt hat.
Du darfst nicht lügen, nichts verschweigen und musst auf alle Fragen antworten soweit du nicht vielleicht ein Zeugnisverweigerungsrecht hast
Erstellt am 02.07.2015 um 10:56 Uhr von gironimo
manchmal kann man sich auch nicht erinnern .....
Wenn Ihr einen Widerspruch formuliert habt, will das Gericht vielleicht noch die eine oder andere Klarstellung wissen.
Erstellt am 02.07.2015 um 12:17 Uhr von paula
"manchmal kann man sich auch nicht erinnern ....."
wenn man sich einfach nicht erinnern will siehe § 153 StGB