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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zum wiederholten Male fristlose Kündigung erhalten - kann ein Arbeitgeber immer und immer wieder fristlose Kündigungen aussprechen?

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RollerWalter
Jan 2018 bearbeitet

Habe da mal eine Frage zu fristlosen Kündigung. Ich hatte Anfang des Jahres eine fristlose Kündigung erhalten wegen Vertrauensbruch, BR hat nicht widersprochen,aber ich habe Kündigungsschutzklage eingereicht und diese wurde auch zu meinen Gunsten entschieden. Ich mußte weiterbeschäftigt werden, jetzt habe ich erneut eine fristlose Kündigung bekommen wieder im Vertrauensbereich, ist genauso an den Haaren herbeigezogen wie beim erstenmal, also werde ich innerhalb der 3 Wochen Frist wieder Kündigungsschutzklage einreichen. Ich habe insgesamt 2 Chefs bzw. Teilhaber, 1 davon kann mich überhaupt nicht leiden und versucht mich auch immer zu provozieren. Eigentlich habe ich gar keine Lust mehr dort weiterzuarbeiten, aber ich kann doch so einen Vorwurf nicht auf mir sitzen lassen. Ich habe auch nochmals mit dem BRV gesprochen und der meinte, dass könne durchaus so weitergehen, sprich bei Entscheid Wiedereinstellung, danach wieder fristlose Kündigung usw. Leutchen kann diese Aussage wirklich stimmen, kann ein Arbeitgeber immer und immer wieder fristlose Kündigungen aussprechen. Was meint Ihr ?

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Community-Antworten (5)

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rainerw

21.09.2009 um 20:24 Uhr

Solange er nicht immer wieder im Wortlaut die selbe Begründung angibt ist das schon rechtens.

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Rattle

21.09.2009 um 21:04 Uhr

hallo, RollerWalter

ich würde das spielchen mit spielen, das treibt den preis in die höhe.

aber nicht mit dem arbeitgeber über geld verhandeln und immer auf den arbeitsplatz bestehen, das wird schon.

mfg

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paula

21.09.2009 um 22:56 Uhr

wenn der AG lustig ist schreibt er Dir jeden Tag eine Kündigung... du solltest auch tunlichst gegen jede klagen, da sonst schnell mal eine bestandskräftig wird.

Ein blödes Spiel für das man als AN gute Nerven braucht

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derdermalwjlwar

22.09.2009 um 18:01 Uhr

.... und ein Geldpolster braucht er auch, denn bei der fristlosen Kündigung besteht ja nun mal kein Weiterbeschäftigungs- (bzw- Weiterbezahlungs-)anspruch.

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DonJohnson

22.09.2009 um 18:05 Uhr

@paula *wenn der AG lustig ist schreibt er Dir jeden Tag eine Kündigung... * Dann hoffe ich mal auf die Richter, die dann auch sehr schnell mal "böse" werden könnten...

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