Betriebsratsvorsitzender ist korrupt
Guten Morgen zusammen,
wie man dem Überschrift entnehmen kann ist der BRV in unserem Betrieb leider korrupt.
Ein Mitarbeiter, der normalerweise keine Vertragsverlängerung bekommen hätte, hat dem BRV Geld angeboten.
Plötzlich hat dieser Mitarbeiter dann eine Vertragsverlängerung bekommen, der dann nach der Vertragsverlängerung dem BRV Geld gegeben hat.
Dieser Mitarbeiter hat das Gespräch und die Geldübergabe per Video aufgenommen. Man sieht das Gesicht nicht, aber durch das Gespräch hört man an der Stimme, dass es der BRV ist und man hört wie er sich bedankt bei dem Mitarbeiter, weil er ihm das Geld überreicht.
Der BRV hat starken Einfluss auf die Geschäftsführung und auch auf das Betriebsratsgremium. Dadurch kann ich mit dem Gremium leider nichts erreichen, ich stehe quasi ganz alleine da im Gremium.
-Wie kann ich gegen den BRV vorgehen? -Würde es strafrechtlich Folgen für ihn haben? -Würde so ein kurzes Video, wo man sein Gesicht nicht mal sieht, überhaupt als Beweis geltend gemacht werden? -Was würde danach mit dem Mitarbeiter passieren?
Community-Antworten (43)
05.07.2021 um 10:28 Uhr
Dem AG, dem Personaldirektor, der Compliance Abteilung melden. Wir kennen Eure internen Strukturen nicht, daher auch nicht eure Meldewege. Strafrechtlich, ja könnte - wahrscheinlich will der AG das aber nicht zur Strafanzeige bringen - sonst steht das Unternehmen ja vielleicht negativ in der Presse, was die meisten nicht wollen Ob das Video als Beweis ausreicht, entscheidet ein Richter - zusammen mit der Aussage des Mitarbeiters wird es schon ziemlich Gewicht haben. Wahrscheinlich wird der BRV außerordentlich gekündigt (zumind. bei uns)
05.07.2021 um 10:46 Uhr
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Ist der Zusammenhang Geldübergabe/Vertragsverlängerung durch die Aufnahme dokumentiert?
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Grundsätzlich musst du bei Veröffentlichung (auch vor Gericht) mit einem Ermittlungsverfahren gegen dich wegen Verstoß gegen §201 StGB rechnen. Heimliche Ton - oder Bildaufnahmen ohne Zustimmung oder Vorinformation des Gegenüber sind grundsätzlich erstmal Straftaten. Ob diese Ermittlungen dann weitergeführt werden, liegt im Ermessen der Strafjustiz.
05.07.2021 um 10:49 Uhr
nur so ein Gedanke: Wenn es Bestechung ist, würden beide Beteiligten mit Konsequenzen zu rechnen haben. Jetzt im Nachhinein zu behaupten, das war nur zur Aufdeckung der Bestechung, ich als MA wollte dadurch keinen Vorteil erringen, kann man machen muss dann aber auf den Vorteil verzichten. Der Vorteil war ja der AV und wenn mein keinen Vorteil haben wollte, dann müsste der MA jetzt auf seinem AV verzichten.
abgesehen davon: wenn es sich um Bestechung handelt, dann ist das eine Straftat und die kann jeder Bürger bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige bringen.
So was macht man nicht im Alleingang, schon gar nicht wenn man am Ende davon profitieren möchte.
05.07.2021 um 11:38 Uhr
@Kjarrigan
Der Arbeitgeber würde meiner Meinung nach nichts dagegen unternehmen. Der profitiert ja davon, dass der BRV da ist wo er ist. Die verstehen sich sehr gut, also der BRV und GF.
@RudiRadeberger
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Ich selber habe die Aufnahmen noch nicht gesehen, deshalb kann ich dir nicht sagen, ob der Zusammenhang offensichtlich dokumentiert ist.
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Ich habe die Aufnahmen nicht gemacht, deshalb denke ich, dass es gegen mich kein Strafverfahren geben würde. Ich möchte die Sache nur ins Tageslicht bringen und diese Korruption stoppen. Meiner Meinung nach ist so eine Person fehl am Platz als BRV.
05.07.2021 um 13:15 Uhr
Ich würde wahrscheinlich so vorgehen das ich erst mal an die Aufnahmen gelange. In der nächsten Sitzung würde ich das zum Thema machen und lallen Betriebsratsmitgliedern zeigen. Den BRV dann auffordern aus dem Betriebsrat aus zu treten, oder aber er wird sich vor Gericht verantworten müssen. Er hat dann die Wahl. Geht ihr zu Gericht müsst ihr aber wahrscheinlich auch damit rechnen das der Anwalt beantragen wird die Aufnahmen nicht zu zu lassen da sie heimlich entstanden sind. Das so genannte Beweisverwertungsverbot.
05.07.2021 um 13:26 Uhr
Wenn er nur den BR verlässt, dann kann er ja seine Korruptionsvorteile (hier Geld) behalten und er kann auch wieder gewählt werden. So richtig Konsequenzen hat das für ihn ja dann nicht gehabt, evt sitzt er dann Ende 2022 wieder im BR. Weiß ja keiner warum er kurzfristig ausgeschieden war und seine Wählbarkeit hat er auch nicht verloren. Und dann wird es richtig bitter für diejenigen die Ihn jetzt zum Austritt gezwungen haben.
05.07.2021 um 13:30 Uhr
Dann ist die K.... aber richtig am Dampfen. Das geheime Filmen ist, wie oben erwähnt verboten. Das verboten aufgenommene Material dann auch noch in der BR Sitzung zu zeigen, schlägt dem Fass dann aber den Boden aus. Ich durfte bereits in ähnlicher Situation miterleben, dass das die initiierende Person sehr viel Geld kostet. Allenfalls dürfen Strafverfolgungsbehörden Kenntnis von diesem Material bekommen. Und auch dann kommt es erstmal zum Verfahren gegen den "Aufnehmer". Das Gericht beurteilt, ob die Schwere der bewiesenen Straftat ausreichend war, die Persönlichkeitsrechte des Gefilmten/Abgehörten zu übergehen.
05.07.2021 um 15:00 Uhr
da hat Rudi den Nagel auf den Kopf getroffen. Ob man diese Aufnahme als Beweis vor Gericht nutzen kann? Das wird der Einzelfall und die Laune des Gerichts zeigen: https://anwaltauskunft.de/magazin/gesellschaft/strafrecht-polizei/haben-heimlich-aufgenommene-mitschnitte-fotos-videos-beweiskraft Das zeigen in der BR Sitzung könnte dann gem § 201a StGB ebenfalls strafbar sein. Viel Spaß damit. Staatsanwaltschaften sind da inzwischen sehr nachdrücklich in der Verfolgung. Kenne da ebenfalls einen Fall, der am Ende für den Aufnehmenden und den der es danach gezeigt hat richtig teuer wurde. Daher finde ich das Vorgehen von dummerhund gefährlich. Ob § 299 StGB erfüllt ist, hängt natürlich davon ab, was da tatsächlich passiert ist. Da der BR ja nicht über die Einstellung entscheidet, gibt es auch da Hürden. Und wenn der § einschlägig ist, dann trifft es auch wieder beide: AN und BRV. Daher muss man auch da aufpassen, was man anzettelt. Wir sind uns alle einig, dass es ein No-Go ist, was der BRV macht, aber bevor man die Welle macht bitte nachdenken. Ggf auch mal einen Fachanwalt für Strafrecht befragen und nicht auf die Rückmeldung aus unserem Forum verlassen. Da sind wir sicher alle Amateure
05.07.2021 um 15:06 Uhr
ok, aber man könnte dem BRV gegenüber zumindest durchklingeln lassen das es wohl Aufnahmen gibt (wer und woher braucht man ja nicht sagen). und ihm dann androhen: Entweder du trittst von dir aus zurück oder es wird der Staatsanwaltschaft übergeben. Dann sieht man ja wie er reagiert.
05.07.2021 um 15:22 Uhr
Wir kennen den Film ja nicht. Je nachdem was zu hören ist (zu sehen ist ja zum. keine Kopf) kann das auch nen Geldübergabe für die letzte Pizzalieferung sein. Von daher ist viel die Aussage des betroffenen Kollegen vielleicht viel interessanter und verwertbarer. Zumind. für den Anfangsverdacht gegen den BRV.
Problematisch ist wirklich, dass es dem AG anscheinend nicht interessiert. Da kann es dann nämlich durchaus passieren, dass die "vermeintlichen" Unruhestifter (der der Geld gezahlt hat und der der das dann anprangert) plötzlich ohne Job dastehen.
05.07.2021 um 15:24 Uhr
Das ist wieder eine Frage nach "ich habe vom Neffen meines Bruders" gehört. @mrtvl: Wenn Du dich einmischst würde ich mich erstmal mehr als genau über die Sachlage kundig machen. Vor allem ob ein Zusamenhang besteht. Sonst bist du zum Schluss der einzig Schuldige und alle zeigen auf dich. Ich würde dem MA der heimlich mitfilmt auch als unbeteiligter BR nicht mehr trauen. Wer weiß den schon was er sonst noch so aufgenommen hat. Es spricht übrigens auch nicht für seine Intelligenz das öffentlich zu machen. Er sollte auch damit Rechnen das der AG Ihm direkt kündigt. Bestechungsversuche, heimliche Aufnahmen sehen AG nicht gerne.
05.07.2021 um 15:45 Uhr
Zitat mrtvl: "Ein Mitarbeiter, der normalerweise keine Vertragsverlängerung bekommen hätte, hat dem BRV Geld angeboten. Plötzlich hat dieser Mitarbeiter dann eine Vertragsverlängerung bekommen, der dann nach der Vertragsverlängerung dem BRV Geld gegeben hat."
Eine Vetragsverlängerung ist mitbestimmungspflichtig und bedarf eines Beschlusses! Hat der BRV denn das Geld unter den BRM verteilt, damit diese zustimmen?
05.07.2021 um 20:16 Uhr
@fantil
Es gab keinen Beschluss. Es wurden bei mehreren Leuten die Verträge verlängert und wir als BR-Mitglieder wussten nichts davon, zumindest ich nicht. Wir führen ja nicht mal Sitzungen durch seit Anfang der Pandemie, noch nicht mal per Videokonferenz. Der BRV macht quasi alles alleine und anscheinend stört es die anderen BR-Mitglieder nicht.
Ich denke, dass der Mitarbeiter das Gespräch aufgenommen hat um sich gegen den BRV abzusichern. Inwiefern ihm das helfen würde weiß ich nicht. Aber ich gehe davon aus, im Falle einer Nichtverlängerung nach einem Jahr, will er den BRV damit drohen, dass er Aufnahmen hat. Was anderes fällt mir nicht ein.
Und wie ich von dem Ganzen Kenntnis bekommen habe;
Der Mitarbeiter hat mir im Vertrauen erzählt, dass er dem BRV Geld angeboten hat und er es angenommen hat. Ich denke mal, er hat es mir erzählt, weil ich mit seinem älteren Bruder befreundet bin. Und der ältere Bruder hat mir vor kurzem verraten, dass sein Bruder alles auf Video hat ohne Gesicht aber. Den genauen Inhalt vom Video kenne ich nicht und ob ich überhaupt an das Video kommen könnte weiß ich auch nicht. Ich denke nicht, dass der Mitarbeiter mir das Video schicken würde.
Mich stört es halt, dass so eine Korruption herrscht Seitens BRV und ich möchte einfach, dass er dafür bestraft wird. Nur wie man es machen kann weiß ich halt nicht.
05.07.2021 um 23:07 Uhr
Meine Güte. Wo arbeitest du? Bei der Cosa Nostra? Das scheint ja ein mächtiges Geklüngel zu sein.
06.07.2021 um 00:21 Uhr
Du solltest dich mal an die GEW wenden sofern du Mitglied bist.
06.07.2021 um 06:39 Uhr
Also jetzt mal ehrlich: Es gibt außer der Behauptung, daß angeblich für eine Vertragsverlängerung, angeblich ein Betrag X an den BRV gezahlt wurde keine belastbare Beweise. Das angebliche Video dürfte sehr wahrscheinlich wenig Wert haben, da der angeblich korrupte BRV nicht zweifelsfrei zu sehen ist. Damit jetzt eine Erpressung zu starten finde ich sehr gewagt.
06.07.2021 um 09:59 Uhr
PUFF - alles heiße Luft. (kein Video "gesehen" - kein Zeuge) Hinterher kommt raus, das der Kollege dich nur "verarschen" wollte, weil du immer so schön gegen den BRV wetters
Hol dir lieber deine BR Kollegen ins Boot und besprecht Eure BR - Arbeit. Fordert den BRV auf Sitzungen durchzuführen - wählt meinetwegen den BRV ab, verlangt vom AG euch die Anhörungen zu Einstellungen / Versetzungen / Kündigungen zu schicken usw. - eben einfach mal auf die wesentliche BR Arbeit konzentrieren.
DAs kann man dann auch im Wahlkampf im nächsten Jahr verwenden und den MA erzählen - aber doch keine nicht beweisbare "Räuberpistole (da schießt man sich nur selbst ins Knie)
06.07.2021 um 10:01 Uhr
Als Erstes sollte der Betriebsrat intern seine Position überdenken. Wenn alle Betriebsratsmitglieder ihre Aufgaben so verstehen (Oder zumindest 3/4 der BR-Mitglieder) braucht ihr auch keinen BR. Ansonsten können 1/4 der BR-Mitglieder einen TOP für die nächste Sitzung fordern und dann muss auch Zeitnah eine Sitzung folgen. Es bedarf auch nur 1/4 der BRM um einen BRV aus der Position Vorsitzender zu entfernen.
Sorry für die harten Worte, aber jeder Betrieb hat den Betriebsrat, den er verdient und jeder Betriebsrat den Vorsitzenden seiner Wahl.
06.07.2021 um 11:35 Uhr
warte mal @mrtvl, Du schreibst:
Es wurden bei mehreren Leuten die Verträge verlängert und wir als BR-Mitglieder wussten nichts davon, zumindest ich nicht.
d.h. aber doch, das Du auch nicht mit deinen BR-Kollegen redest, sonst wüsstest Du doch ob die involviert waren?
Findet bei euch überhaupt ein Austausch zwischen den BRM statt oder reden die anderen miteinander nur nicht mit Dir?
07.07.2021 um 12:36 Uhr
"Es bedarf auch nur 1/4 der BRM um einen BRV aus der Position Vorsitzender zu entfernen." Cool... seit wann? Bei mir ist die Mehrheit bei 50%+
07.07.2021 um 12:46 Uhr
schätze mal die Aussage:
"Es bedarf auch nur 1/4 der BRM um einen BRV aus der Position Vorsitzender zu entfernen."
zielt eher auf §23 BetrVG ab.
07.07.2021 um 13:17 Uhr
Sorry, ich habe mich mißverständlich ausgedrückt. Den TOP kann man mit 1/4 der Mitglieder des BR auf die Tagesordnung bringen. Das sollte zumindest ein Warnschuss für den BRV sein, dass nicht alle Mitglieder seine Alleingänge gut finden.
07.07.2021 um 14:03 Uhr
ok.... so bin ich sofort bei dir
07.07.2021 um 16:49 Uhr
@Relfe
Wir haben unsere letzte BR-Sitzung vor der Pandemie gehabt. Also vor über einem Jahr.
Der BRV meinte, unser BR-Büro wäre zu klein für ein 11er Gremium. Das stimmt allerdings. Vor Corona saßen wir auch schon eng beieinander. Wir hätten nicht die Möglichkeit, den Mindestabstand einzuhalten. Seitdem schreibt der BRV uns über WhatsApp an, wenn etwas beschlossen werden muss.
Irgendwann hat mich die Situation gestört und ich habe in unserer WhatsApp Gruppe vorgeschlagen die Sitzungen in einem größeren Raum durchzuführen oder per Video. Die Antwort vom BRV war:
- Wir haben keine Räumlichkeiten in der Größenordnung.
- Per Video würde nicht gehen, weil ja niemand garantieren könnte, dass die Familienangehörige von irgendwelchen BR-Mitgliedern nicht mithören würden.
Auch damals, als ich dieses Thema eröffnet habe, haben die anderen BR-Mitglieder sich nicht dazu geäußert. Sie haben nur mitgelesen. Als würde diese Situation niemanden, außer mich stören.
Ganz ehrlich, ich finde unser Gremium mittlerweile nur noch witzig. Ich bin seit drei Jahren im Gremium und die meisten BR-Mitglieder sind schon länger dabei, die müssten doch alles besser wissen als ich.
Der BRV handelt seit über einem Jahr im Alleingang und wenn es Beschlüsse gibt schreibt er in die WhatsApp Gruppe, das wars. Wir haben quasi gar kein BR mehr.
07.07.2021 um 17:02 Uhr
"Auch damals, als ich dieses Thema eröffnet habe, haben die anderen BR-Mitglieder sich nicht dazu geäußert. Sie haben nur mitgelesen. Als würde diese Situation niemanden, außer mich stören."
Oder sie trauen sich nur einfach nicht, den Mund aufzumachen.
07.07.2021 um 17:06 Uhr
@celestro
Oder so, genau.
07.07.2021 um 17:13 Uhr
Ich würde mir so sehr ein neues Gremium wünschen. Ich denke aber leider, dass die meisten von den jetzigen BR-Mitglieder nächstes Jahr wieder gewählt werden. Ach übrigens, bei uns finden Persönlichkeitswahlen statt.
07.07.2021 um 17:24 Uhr
Dann scheinen die AN damit wohl kein Problem zu haben ....
07.07.2021 um 17:27 Uhr
@mrtvl. Die Regelungen zu Sitzungsräume wurde ja auch gelockert, notfalls einigt man sich drauf Masken während der Sitzung zu tragen und immermal eine Pause einzulegen. Wenn Ihr 11 BRs seit habt Ihr mindestens 400 Beschäftigte, da wird es doch den ein oder anderen größeren Besprechungsraum im Betrieb geben. Sollte man doch recht schnell überprüfen können. Was evtl. auch hilft mit den einzelnen BRs über die Sachlage zu sprechen, vielleicht kannst du den ein oder anderen auf Deine Seite ziehen. Allerdings würde ich nicht über eine mögliche Koruption mit den anderen sprechen sondern die allgemeine Situation schildern. z.B. das Du Bauchschmerzen hast das Verträge gemacht werden ohne Zustimmung des BRS und das dies Rechtswidrige ist. Man muß halt vorsichtig argumentieren und versuchen zumindest mit einem Teil der BRS eine Vertrauensbasis zu schaffen damit Du später Rückendeckung bekommst oder zumindest kein Störfeuer.
07.07.2021 um 17:37 Uhr
"Ach übrigens, bei uns finden Persönlichkeitswahlen statt."-> woher willst Du das wissen oder seid ihr z.Z. mitten in Wahlen? Erstelle deine eigene Liste und dann war es das mit Personenwahl.
07.07.2021 um 17:59 Uhr
"Erstelle deine eigene Liste und dann war es das mit Personenwahl."
Würde mich nicht wundern, wenn der WV die beiden Listen dann zu einer zusammenfügt und wieder Personenwahl stattfindet. ^^
07.07.2021 um 19:25 Uhr
@celestro "Würde mich nicht wundern, wenn der WV die beiden Listen dann zu einer zusammenfügt und wieder Personenwahl stattfindet. ^^"
Wenn ich der Liste den Namen gebe "Schwarze Liste"; Wie lässt sich die Liste dann mit einer anderen Liste zusammen fügen.
07.07.2021 um 19:44 Uhr
@ mrtvl Schaue ich mir mal den § 129 BetrVG in der Tiefe an würde ich sagen, alle gefassten Beschlüsse über WhatsApp bei euch haben keine Gültigkeit. Hier Punkt 2.1 Rz.3 https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/tillmanns-heise-u-a-betrvg-129-betrvg-sonderregelungen-aus-anlass-der-covid-19-pandemie_idesk_PI42323_HI13786685.html
08.07.2021 um 13:56 Uhr
Zitat von Dummerhund: "Schaue ich mir mal den § 129 BetrVG in der Tiefe an würde ich sagen, alle gefassten Beschlüsse über WhatsApp bei euch haben keine Gültigkeit. Hier Punkt 2.1 Rz.3"
Nicht nur das, die Kommunikation per WhatsApp innerhalb des BR ist grundsätzlich nicht mit der DSGVO vereinbar. https://www.weka.de/betriebsrat-personalrat/whatsapp-nutzung-im-betriebsrat-erlaubt/
Die Situation ist insgesamt wirklich haarsträubend und es gibt da einiges, was richtig übel "nach hinten losgehen" kann. Daher das Folgende bitte nicht als Handlungsempfehlung, sondern als reine, persönliche Meinungsäußerung werten! Von der "Korruptionsgeschichte" würde ich persönlich erstmal ganz die Finger weglassen, Du hast keinerlei verwertbare Beweise dafür und jemanden einer Straftat zu bezichtigen, ohne dies beweisen zu können, ist zunächst erstmal eine Verleumdung, also auch eine Straftat. Ich persönlich würde mich auf die unmöglichen Zustände in diesem BR und die massiven, systematischen Amtspflichtsverletzungen seit über einem Jahr konzentrieren und damit in den Wahlkampf gehen (schließlich wird ja sehr bald wieder gewählt).
- Keine Sitzungen (Der derzeitige BR interessiert sich einen Scheiß für Euch MA. Jetzt wurde schon die Möglichkeit geschaffen die Sitzungen per Videokonferenz durchzuführen und nicht mal das kriegen sie hin. Offensichtlich ist es denen einfach zuviel Arbeit Euch tatsächlich mal zu vertreten).
- Keine gültigen Beschlüsse (Der AG kann mit Euch MA einfach machen was er will. Selbst wenn der BR widerspricht, kann der AG das getrost ignorieren. Was will dieser BR denn dann machen? Vor Gericht gehen und sich erklären lassen, dass ein Widerspruch eines gültigen Beschlusses bedarf, der einfach nicht gefasst wurde?)
- verantwortungsloser Umgang mit Daten von Mitarbeitern (BR kommuniziert über eine WhatsApp-Gruppe, womit jeder gespeicherte Kontakt, von jedem Mobiltelefon, welches zur Kommunikation in dieser Gruppe verwendet wird, direkt bei FaceBook landet und von dort fröhlich weiterverkauft wird.)
- Die Grundlage jeder BR-Arbeit ist die ordentliche Sitzung und der gültige Beschluss. Wenn nichts davon stattfindet, also der BR einfach seine grundlegendste Arbeit nicht macht, was macht dann eigentlich der freigestellte BRV den ganzen Tag?
Das alles ist beweis- und nachvollziehbar und kann im Wahlkampf ruhigen Gewissens jedem MA erzählt und durch den ganzen Betrieb gebrüllt werden. Wenn Du dann noch ein paar MA findest, die diese Zustände auch unerträglich finden und bereit sind was dagegen zu tun, hast Du schnell eine eigen Liste zusammen. Zu guter Letzt könntest Du noch versuchen selbst in den WV zu kommen, um sicherzustellen, dass es keine "Listenmauschelein" gibt.
(Das einzig unsachliche, zu dem ich mich evtl. hinreisen lassen würde, wäre diese "Korruptionsgeschichte", ganz im Vertrauen, den 3 schlimmsten Tratschtanten (m/w/d) im Betrieb zu erzählen und meine Liste für die BR-Wahl dann "Die Unbestechlichen" zu nennen)
08.07.2021 um 14:14 Uhr
Dem ist eigentlich nichts hinzu zu fügen.
09.07.2021 um 10:25 Uhr
@ §§reiter
Ich danke dir sehr, für die tolle Antwort.
Allerdings weiß ich nicht, ob ich denn eine Liste machen soll für die nächsten Wahlen oder es bei der Persönlichkeitswahl belassen soll. Denn eine Liste kann ja auch mal schnell nach hinten losgehen. Wir sind ein Betrieb mit fast 500 Mitarbeitern, aufgeteilt in 2 Standorte.
Ein mal unser Fuhrpark ect. quasi die unterste Schicht. So kommt es mir und vielen leider so vor.
Und ein mal unser Standort, wo der Geschäftsführer, Personalabteilung, BRV ect. sind.
Ein sehr guter Freund von mir, der ebenfalls im BR in einem anderen Betrieb ist, dass viel größer ist als unser Betrieb, hat mir von der Listenwahl abgeraten.
Allein schon aus dem Grund:
Bei euch weiß jeder, wer mit wem gut oder schlecht ist meinte er. Wenn ich es mal so ausdrücken darf: Man weiß halt, wer hinter wessen Arsch kriecht.
Er meite, wenn er der BRV wäre und ich mit einer Liste ankommen würde, dann nur 2-3 Plätze eventuell im Gremium besetzen würde, würde er uns das Leben zur Hölle machen für die nächsten 4 Jahre.
Er meinte halt, dass es lieber bei der Persönlichkeitswahl bleiben sollte.
Eine Frage noch, du hast ja geschrieben:
„Zu guter Letzt könntest Du noch versuchen selbst in den WV zu kommen, um sicherzustellen, dass es keine "Listenmauschelein" gibt.“
- Wenn ich mich nächstes Jahr wieder aufstellen lasse, dann darf ich doch als BR-Kandidat nicht in den WV soweit ich weiß. Oder ist das falsch?
09.07.2021 um 10:50 Uhr
zur letzten Frage: ja da liegst du falsch - AN kann WV, schon BRM oder auch Bewerber gleichzeitig sein.
Persönlichkeitswahl oder Listenwahl - bei beiden gibt es Vor und Nachteile
(Wie auch schon bei den letzten politischen Wahlen gesehen - haben die Amtsinhaber meist einen "Bekanntheitsbonus" eben weil z.B. immer der BRV in der Betriebsversammlung vorne steht - kennen ihn auch die MA die andere MA noch nie gesehen haben. Je größer ein Betrieb desto weniger kann man alle kennen.
zitat "Er meinte, wenn er der BRV wäre und ich mit einer Liste ankommen würde, dann nur 2-3 Plätze eventuell im Gremium besetzen würde, würde er uns das Leben zur Hölle machen für die nächsten 4 Jahre."
Hat doch nix mit Persönlichkeit oder Listenwahl zu tun Wenn DU als BRM in die Opposition zu dem BRV geht ist es doch völlig egal wie du in den BR gekommen bist.
Das "taktische" mittel in einen Betrieb (wo immer Persönlichkeitswahl) herrschte ist halt, dass in der ersten Liste der BRV und alle seine Kumpels aufgeführt sind und die die bei Einreichung einer zweiten Liste plötzlich eine Reihenfolge haben und die die unten stehen nicht mehr in den BR kommen, weil andere Listen die kurz vor Fristenende eingereicht wurden die Stimmen geklaut haben und deren oben stehende Kandidaten in den BR gerutscht sind.
Und als Liste kann ich andere Wahlwerbung gestalten als als Einzelkandidat. "Wir als "Opp Liste" wollen erreichen, dass .... / auch mal die Belange der xxx im Vordergrund stehen (um die sich der Alte BR nicht so gekümmert hat. Da erreicht man viel mehr Leute mit.
09.07.2021 um 12:47 Uhr
"Er meinte halt, dass es lieber bei der Persönlichkeitswahl bleiben sollte."
Rechtlich korrekt wäre das ja nur dann, wenn ALLE Mitarbeiter damit einverstanden sind, das sich ALLE Bewerber auf eine Liste eintragen. Und dann gibt es da noch Sonderregeln bzgl. schließen der Liste etc. .... in vielen Fällen dürfte diese Liste dann ungültig sein und als WV würde ich da eben auch entsprechend drauf achten.
09.07.2021 um 16:39 Uhr
@mrtvl Ich bin nicht davon überzeugt, dass Dein Freund Dir da unbedingt einen guten Rat gegeben hat. Wie Kjarrigan schon richtig geschrieben hat, beides hat seine Vor- und Nachteile. Grundsätzlich sieht das Gesetz aber die Listenwahl vor und die Persönlichkeitswahl nur für den (Ausnahme-)Fall, dass nur eine einzige Liste eingereicht wird.
zitat "Er meinte, wenn er der BRV wäre und ich mit einer Liste ankommen würde, dann nur 2-3 Plätze eventuell im Gremium besetzen würde, würde er uns das Leben zur Hölle machen für die nächsten 4 Jahre."
Das ist natürlich theoretisch möglich, aber wer sagt denn dass der jetzige BRV (auch wenn er wieder in den BR gewählt werden sollte) auch wieder BRV wird? Er muss ja gar nicht ganz aus dem BR ausscheiden, es wäre ja schon mal ein guter Anfang, wenn er einfach keine Mehrheit mehr findet, die ihn in der konstituierenden Sitzung zum Vorsitzenden wählt. Dann wars das (voraussichtlich) auch mit seiner Freistellung und er darf erstmal seine normale Arbeit wieder aufnehmen.
Zitat: "Wir sind ein Betrieb mit fast 500 Mitarbeitern, aufgeteilt in 2 Standorte. Ein mal unser Fuhrpark ect. quasi die unterste Schicht. So kommt es mir und vielen leider so vor. Und ein mal unser Standort, wo der Geschäftsführer, Personalabteilung, BRV ect. sind."
Das könnte, vor allem bei einer Listenwahl, ein großer Vorteil für Dich sein! Ich weiß ja nicht wie gut (oder ob überhaupt) diese "unterste Schicht" im derzeitigen Betriebsrat vertreten ist. Ich würde mal vermuten nicht sehr gut bis gar nicht. Wenn das zutrifft, hast Du sehr gute Erfolgsaussichten, wenn Du Mitarbeiter aus diesem Bereich in Deine Liste aufnehmen kannst! Wenn die Mitarbeiter des Fuhrparks ect. auf Deiner Liste besser vertreten sind, als auf der oder den anderen Listen, werden sie mehrheitlich Deine wählen. Wichtig ist eine ausgeglichene Liste, mit der sich die Mitarbeiter aller Betriebsteile gleichermaßen gut vertreten fühlen.
12.07.2021 um 08:51 Uhr
@ §§reiter
Also ich sage es mal so, der BRV kriegt im Moment so seine 250 Stimmen. So war es bei den letzten Wahlen zumindest.
Ich habe 100 Stimmen gehabt.
Ich denke, wenn es eine Listenwahl geben würde, würde er wieder zum BRV gewählt werden, da die meisten Sitze wieder mit seinen Leuten belegt werden.
Bei der Persönlichkeitswahl höchstwahrscheinlich aber auch. Bei den letzten Wahlen wurde er einstimmig zum BRV gewählt und ist soweit ich weiß auch mehr als 12 Jahre als BRV tätig.
Wenn ich einfach mal davon ausgehe, dass ich eine Liste mache und er seine eigene, würden wir nur zwei Listen haben. Ich denke nicht, dass eine dritte Liste noch hinzu kommen würde.
Und wenn es wieder bei den selben Stimmen bleiben würde wie bei den letzten Wahlen, würde er die Mehrheit im Gremium haben und sowieso wieder zum BRV gewählt werden.
Die Sache ist halt, dass ich Angst habe, mir damit ins eigene Bein zu schießen.
Der BRV kennt quasi alle Mitarbeiter von beiden Standorten. Wir, im Bereich Fuhrpark wiederum nicht. Man hat einfach kein Kontakt zu den Mitarbeitern dort. Deshalb besteht die Gefahr, dass die Mitarbeiter von dem anderen Standort nur die Liste vom BRV wählen werden.
Und von unserem Bereich kriegt der BRV ja auch Stimmen, ist ja nicht so, dass er nur vom anderen Standort stimmen kriegt.
Wie gesagt, ich fände es einerseits besser Listenwahl durchzuführen, einerseits habe ich aber Bedenken, dass ich dadurch eventuell Stimmen verliere und auf einer Art und Weise mir ins eigene Bein schieße.
Ach und ja zu deiner Frage, wie wir denn im jetzigen Stand im BR vertreten sind:
Wir sind ein 11er Gremium und unser Standort hat eigentlich die Überzahl. Wir sind quasi 4 von der untersten Schicht und 2 aus dem Büro.
Aber ich habe ja in den letzten 3 Jahren gesehen wer was tut. In meinen Augen sind alles Heuchler. Die denken sich alle: Hauptsache mir gehts gut, der Rest ist mir egal. Jeder denkt quasi an sein eigenes Profit aus der Sache. Die wesentlichen Probleme interessiert niemanden, so kommt es mir halt vor.
Wie ist es denn eigentlich, wenn ich eine Liste machen würde und auf dem anderen Standort die Mitarbeiter in den verschiedenen Bereichen besuchen würde als Werbekampagne. Ich bin im Außendienst tätig. Würde ich da freigestellt würden? Gibt es da eigentlich ein Gesetzesspruch für? Ich denke mal nicht oder? Und der AG, der sowieso den jetzigen BRV unterstützt, würde alles dafür tuen, damit ich diese Möglichkeit eh nicht hätte denke ich.
12.07.2021 um 12:53 Uhr
"Würde ich da freigestellt würden?" Nein, zumindest nicht zum Zwecke einer Werbekampagne. (Das ist keine BR-Arbeit). Eine Arbeitsplatzbegehung um zu prüfen wie gut den die verschiedenen Arbeitsplatzverordnungen umgesetzt werden, wäre natürlich was anderes. Allerdings sollte es dafür dann einen Beschluss geben. Insgesamt kann ich Deine Bedenken natürlich verstehen und nur Du kannst die Situation insgesamt einschätzen. Man kann jetzt natürlich tolle Sprüche bringen wie "Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren", aber man muss auch nicht den Don Quijote machen und sehenden Auges ins Verderben rennen. Diese Entscheidung kannst nur Du treffen und Unwägbarkeiten gibt es immer. Über bessere und schlechtere Chancen kannst Du nur spekulieren, also überlege Dir welche Entscheidung Du für die richtige hältst und nicht nur welche aussichtsreicher ist.
12.07.2021 um 13:24 Uhr
"Eine Arbeitsplatzbegehung um zu prüfen wie gut den die verschiedenen Arbeitsplatzverordnungen umgesetzt werden, wäre natürlich was anderes. Allerdings sollte es dafür dann einen Beschluss geben."
Wieso sollte das BRM dafür einen Beschluss brauchen?
12.07.2021 um 14:44 Uhr
Zitat von celestro "Wieso sollte das BRM dafür einen Beschluss brauchen?"
Wer redet denn von brauchen? Ich hab geschrieben es SOLLTE einen Beschluss geben, nicht es MUSS einen geben. (Das der nicht zwingend notwendig ist sollte eigentlich klar sein LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.10.2011, 10 TaBV 567/11 "Jedem Betriebsratsmitglied stehen sich aus dem Wesen seines Mandates ergebende originäre Aufgaben zu, die unabhängig von einem darauf bezogenen Betriebsratsbeschluss bestehen.") Bei der beschriebene Betriebsgröße wird sich so eine Aktion aber nicht in eins, zwei Stunden erledigen lassen, sondern eher einen oder mehrere Tage dauern. Wenn man das als BRM dann einfach so mal macht und sich selbst dafür für mehrere Tage freistellt, wird das voraussichtlich zu unnötigen Diskussionen mit dem AG und in der Folge vermutlich auch mit dem BRV führen. Man könnte ja zumindest versuchen diese zu vermeiden, muss man aber natürlich nicht.
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