Erstellt am 30.06.2015 um 07:49 Uhr von gironimo
Naja - es handelt sich um eine technische Überwachung im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr.6 BetrVG.
Da solltet Ihr schon mit dem AG genau darüber reden, was eigentlich alles im Bild zu sehen ist, was mit den Aufzeichnungen geschieht und wer letztendlich und in welcher Form wann Zugriff hat.
Und das hält man dann in einer BV fest.
Vielleicht lässt sich die Überwachung auch vermeiden, wenn man andere Schutzmöglichkeiten findet, die Langfinger fern hält.
Erstellt am 30.06.2015 um 08:20 Uhr von Pickel
Ist die Kaffeekasse die Videoüberwachung wirklich wert?
Ich würde dann eher über andere Umlagesysteme nachdenken, als den privaten Pausenbereich zu filmen.
Erstellt am 30.06.2015 um 09:09 Uhr von Pjöööng
Der Beitrag kann doch nicht ernst gemeint sein?
Erstellt am 30.06.2015 um 09:10 Uhr von Matze
Wir haben die "Kaffeekasse" einer Kollegin übertragen, die das Geld einsammelt und Buch führt. Wenn jemand Kaffee mitbringt, wird verrechnet...
Bei uns klappt's.
Auch wir mussten aus Erfahrung lernen.
Erstellt am 30.06.2015 um 09:16 Uhr von Lennebub
Alternativ wäre natürlich ein Automat aber mal ehrlich nix geht über frisch gebrühten Kaffee am besten noch mit Hand aufgegossen :) Der Pausenraum ist übrigens seperat, man geht in den Raum nur um sich was zu trinken zu holen - normalerweise-
Bis vor kurzem klappte das auch immer mit der bezahlerei auf Vertrauensbasis. Auf die Videoüberwachung wurde sich von der Gl schon so gut wie eingeschosen.
Erstellt am 30.06.2015 um 09:36 Uhr von passender
Ablehnen ganz klar.
Das ist kein Grund für eine Videoüberwachung.
denke eher die GL will wissen wer wie viel pause macht.
Stellt eine ordentliche Sparkasse auf mit Schlitz und übertragt den Schlüssel einer Vertrauensperson.
Oder macht es wie Matze schreibt.
Lasst euch nicht für blöd verkaufen von der GL.
Am Ende nimmt sie noch das Geld raus um einen Grund zu schaffen für eine Videokamera um zu sehen wer wann Pause macht unter der Arbeit.
Erstellt am 30.06.2015 um 12:23 Uhr von Lennebub
Ich muss zugeben so hab ich das noch nicht gesehen, allerdings kann ich mir das auch nur schwer vorstellen. Die Gl sagt ja auch nix wenn die Raucher für ca 15min im Raucherbereich sich aufhalten, oder das Smartphone ausgiebig genutzt wird, solange keine wichtige oder eiligste Arbeit liegen bleibt. Da hat noch nie einer was gesagt. Die Differenz gleicht die Gl übrigens stillschweigend aus, das wissen auch nur drei.
Es geht halt ums Prinzip!
Diebstahl, bruch des Vertrauens und sowas.
Erstellt am 30.06.2015 um 12:51 Uhr von Pickel
"denke eher die GL will wissen wer wie viel pause macht."
Das ist doch nun wirklich ideologischer Humbug. Die Maschine steht in einem separaten Raum - glaubst du wirklich die GL macht sich die Mühe mit einer Strichliste den Kaffeedurst der Mitarbeiter zu dokumentieren? Und was hätte sie davon? ZU wissen, wer Koffeinjunkie ist und wer nicht?
Bitte bisschen mehr mitdenken, bevor ihr sinnleere Klassenkampfparolen auftauchen!
Erstellt am 30.06.2015 um 13:15 Uhr von Pjöööng
Bei einigen BRM herrscht eine drollige Vorstellung vom Tagesablauf einer Geschäftsführung. Überlegt doch einfach mal, wie lange man etwa braucht um 10 Stunden Video danach auszuwerten, wer wie viel Pause macht...
Erstellt am 30.06.2015 um 19:35 Uhr von Melissa
Davon abgesehen ist eine Videoüberwachung von Pausenräumen sowieso generell verboten.
Schon der Gedanke daran gehört unter Strafe gestellt.
Erstellt am 30.06.2015 um 19:51 Uhr von Globus
"Die Kaffeekasse und die Kaffeemaschine sowie die anderen Getränke befinden sich in einer art Küche. "
was ja wohl der Definition her kein Pausenraum sein kann, oder sehe ich das falsch?
Erstellt am 30.06.2015 um 20:07 Uhr von DummerHund
@Lennebub
Mellissas Aussage würde ich so nicht in Stein meisseln.
Will der AG nämlich Schaden von sich oder von Dritten abwenden hat er sehr wohl ein berechtigtes Interesse und man könnte sich über die Maßnahme streiten.
Ich such mal eben ein Link:
http://www.sicherheit.info/artikel/1104401
Als BR würde ich aber den Kosten-Nutzen- Faktor ins spiel bringen und ob es hier nicht sinnvoller ist eine abschliessbare Kasse dort zu installieren: nachteil, wie wird vor gegangen wenn das Geld nicht passend zur Verfügung steht.
Erstellt am 01.07.2015 um 12:21 Uhr von Lennebub
Erstmal danke für die konstruktiven Gedanken und Meinungen.
Wir werden erstmal folgendes ausprobieren:
Kamera mit Bewegungssensor und Speicherchip / Festplatte in einem mit 2 Vorhängeschlößern gesicherten Kasten.
Ein Schloss für Br und eines für Gl.
Auswertung regelmäßig oder bei Bedarf nur Gl mit Betriebsrat. Anschließend Löschung des Materials bei keinen Vorkommnissen.
Erstellt am 01.07.2015 um 12:52 Uhr von Pjöööng
Wenn Ihr da nicht Eure Kompetenzen überschreitet...
Mal davon abgesehen: Habt Ihr Euch schon mal Gedanken darüber gemacht, ob denn die Qualität der Aufnahmen ausreicht um auch das korrekte Geldwechseln zu überwachen?
Erstellt am 01.07.2015 um 16:22 Uhr von Melissa
@DummerHund
Sorry, aber ich zweifle immer mehr daran, ob es sich bei dir wirklich um einen Kollegen handelt, dem man beim Ausscheiden aus dem Dienst auch nachtrauern sollte.
Es ist für einen GW-Mitarbeiter auch ein Unding, hier Links von Seiten einzustellen, die hiermit ihr Geld verdienen und nur pauschale Behauptungen aufstellen, die Nachweise aber nicht erbringen.
Für mich ist das ganz einfach nur billige Werbung.
Wenn ich schon einen Link einstelle, dann aber auch einen von einer Seite, die hier einen Schutzzweck auch ernst nimmt.
Und darüber, dass eine von Mitarbeitern nutzbare Gemeinschaftsküche, ebenfalls zu den Sozialeinrichtungen zu zählen ist, wollen wir doch wohl nicht ernsthaft Streiten oder?
https:www.datenschutzbeauftragter-info.de/fachbeitraege/videoueberwachung-und-datenschutz/
NOCHMALS! In Sozialräumen, dazu zählen auch Pausenräume und gemeinschaftlich genutzte Kleinküchen, ist eine Videoüberwachung generell verboten.
Wer dieses anzweifelt, oder hier gar etwas anderes behauptet, dem helfen auch Seminare hierzu nicht mehr!!!!!
Nachtrag:
„Wenn Ihr da nicht Eure Kompetenzen überschreitet...“
Wohl nicht nur die!
Wenn mal ein Mitarbeiter ernst macht, übersteigt es bestimmt auch den max. Füllstand ihres Geldbeutels.
Erstellt am 01.07.2015 um 21:26 Uhr von DummerHund
Liebes Frl. Melissa, unterlasse es bitte hier Richterin zu spielen welche Links wann und wo rein gestellt werden. Diese Antwort hier von Dir habe ich kopiert. Sollte so etwas oder etwas ähnliches noch mal vorkommen werde ich mich mit samt der Antwort an die Person oder Stelle wenden die es ins Netz gestellt haben. Die werden sich dann sicherlich mit freuden durch ihren Anwalt an dich wenden
Erstellt am 01.07.2015 um 21:54 Uhr von Melissa
„Liebes Frl. Melissa, unterlasse es bitte hier Richterin zu spielen welche Links wann und wo rein gestellt werden.“
Ich Richterin in Sachen Werbung?
Du hast doch selbst erst vor Kurzem auf die hier herrschenden Regeln verwiesen. Ist dir dort der Abschnitt mit der Werbung etwa entgangen?
Was ist den das für eine Seite? Eine Kommerzielle und nichts anderes.
Und das Ganze ist dokumentarisch so aufgebaut, dass beim Leser der Eindruck entsteht, vielleicht auch entstehen soll, dass ein Recht des AG hier etwas höherwertiger angesiedelt ist.
Wozu, außer jemanden zu etwas Animieren zu wollen, soll das gut sein?
Und was ist mit diesem dort Geschriebenem:
„Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist die Videoüberwachung für öffentlich zugängliche Räume generell zulässig (BDSG §6b).“
Was sagt das BDSG wirklich?
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6b Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen
(1) Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) ist nur zulässig, soweit sie
1. zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen,
2. zur Wahrnehmung des Hausrechts oder
3. zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke
erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.
--------
Soviel zum: „generell zulässig“ Einschränkungen werden natürlich unterschlagen. Könnten ja auch eine negative Auswirkung auf eine Entscheidungsfindung eines ev. potenziellen Käufers haben.
Das ist aber noch lange nicht alles. Da gibt es noch weitere Punkte, die ich mir hier jetzt aber schenken werde.
Und ja, kopiere du nur und nimm Kontakt mit dem Betreiber auf. Auf den Kontakt mit dessen Anwalt freue ich mich jetzt schon. Die Freude dürfte dann aber nicht nur ihnen vergehen. Du dürftest dich dann hier aber auch gleich einreihen dürfen.
Erstellt am 01.07.2015 um 22:25 Uhr von DummerHund
Überheblichkeit kommt ja vor dem Fall oder wie war das? Ich glaube Dir ist da nicht zu helfen-
Jetzt mal nicht für mich, sondern für alle da du den Satz ja schon einem millionen Puplikum an preist. ---Du dürftest dich dann hier aber auch gleich einreihen dürfen.
Ich seztze lediglich Links ein und Kommentiere sie nicht. Das muss und kann nämlich nur derjenige der die Frage stellt, denn niemand hier weiss wie es im Detail hier im Betrieb des jeweils Fragestellendem aus sieht. Meine Gute, pass auf das du dich in dem ein oder anderem nicht überschätzt.
Erstellt am 01.07.2015 um 23:07 Uhr von Melissa
„Ich seztze lediglich Links ein und Kommentiere sie nicht.“
Das du sie kommentierst verlangt auch keiner. Du solltest sie aber zumindest prüfen.
Und wenn ich dem auch nachkomme und dann so etwas Lese, sollten doch gerade bei einem GWler die Alarmglocken angehen.
Und mit dem Drohen würde ich auch vorsichtiger sein. Es gibt welche, die lassen sich dadurch verschrecken, aber auch solche, die dann erst richtig aufwachen. Und bei GWlern würde ich immer erst von dem Letzteren ausgehen, will ich keine böse Überraschung erleben.
Und davor, dass ich mich überschätze, habe ich auch keine Angst. Du dürftest ja einer der Ersten sein, der mich dann darauf hinweist.
Aber lassen wir das ganze jetzt besser Sterben und konzentrieren uns besser auf die hier anliegenden Fragen.
Erstellt am 01.07.2015 um 23:29 Uhr von DummerHund
Und ich wwerde es nicht strben lassen, sondern fange dann sogleich an. Und solche wie Dich habe ich in 4 Jahrzehnten im Job schon zu genüge erlebt. Ich werde mich nu hier nicht mehr dazu äußern...nach dem Motto Schaun mer mal