Erstellt am 14.02.2007 um 16:33 Uhr von Konrad
Bis zur nächsten turnusmäßigen BR Wahl nichts, es bleiben 5 Br´s.
Erstellt am 14.02.2007 um 16:39 Uhr von packer
moin,
um Konrad beizupflichten:
Für die Feststellung der Zahl der in der Regel Beschäftigten ist auf
die Beschäftigungslage abzustellen, die im Allgemeinen für den Betrieb
kennzeichnend ist, während die zufällige tatsächliche Beschäftigtenzahl
unbeachtlich ist.
BAG 31.1.1991 – 2 AZR 356/90
gruß,
Packer