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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Versetzung ohne Zustimmung möglich

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lasthope
Jan 2018 bearbeitet

Um eine interne Stellenausschreibung zu umgehen, wurde der Betriebsrat um Zustimmung zu einer Versetzung (Bewerberin A)gebeten. BR hat zugestimmt, war jedoch nicht zu den Hintergründen informiert. Dieser war folgender: Die Abteilung der Bewerberin A wird umstrukturiet und deren Tätigkeit fällt weg. Interne Stellenausschreibung für eine verlgeichbare Stelle war ausgeschrieben. Bewerberin A bekommt eine Absage. Nun wurde ihr die Stelle der anderen Kollegin angeboten, die die ausgeschriebene Stelle erhalten hat. Bewerberin A wäre grundsätzlich bereit zu wechseln, verweigert jedoch für die Kollegen der neuen Abteilung (20 Personen) Kaffee, Milch, Obst und Süssigkeiten zu besorgen. Ebenso Kaffeemaschine zu reinigen und Spülmaschine ein- und ausräumen . In der heutigen Zeit eigentlich ein Unding. Kann die Kollegin die angebotene Stelle ablehnen? Derzeit ist leider keine andere Stelle frei. Arbeit jedoch in den anderen Abteilung zur genüge vorhanden.

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Community-Antworten (3)

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Galaxy

29.06.2015 um 13:49 Uhr

@Lasthope Clown gefrühstückt oder ernsthafte Frage????

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gironimo

29.06.2015 um 14:56 Uhr

Naja erst mal muss ja der BR gehört werden. Und Ihr solltet Euch vor die Kollegin stellen und die Zustimmung verweigern, wenn Ihr Nachteile erkennt.

Und was ist mit Kollegin B - was tut der BR da??

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lasthope

29.06.2015 um 15:25 Uhr

@galaxy Nein, leider eine ernsthafte Frage. @giromino Betriebsrat hat HR gefragt, ob die Stelle von Kollegin B nun ausgeschrieben wird. Antwort: HR geht davon aus, das Kollegin A der Stelle zustimmt - was jedoch nicht der Fall ist bzw. A nur zustimmt, ohne "Kaffeearbeit"

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