Betriebsvereinbarungen Dritten zugänglich gemacht
Hallo an alle,
wir sind ein 3-köpfiger BR in einer Sicherheitsfirma, welche mit der Bewachung eines Kernkraftwerks beauftragt wurde. Wir als BR haben nun Entwürfe zu Betriebsvereinbarungen verabschiedet, welche Ende Januar mit der Geschäftsleitung verhandelt werden sollen. Nun wurde uns zugetragen, dass diese BVs dem Kunden zugänglich gemacht wurden. Es wurde darüber hinaus vom Objektleiter, unserem direkten Vorgesetzten, die Aussage getroffen, dieser hätte bei der Verhandlung der BVs ein Mitspracherecht.
Unser Standpunkt ist der, dass BVs zwischen uns und dem AG verhandelt werden und nicht dem Kunden und das der OL diese nicht an "Dritte" weiterzugeben hat. Mich würde Eure Meinung dazu interessieren.
Grüße
Community-Antworten (5)
29.12.2022 um 09:16 Uhr
Die Verhandlung findet zwischen dem BR und der GF statt. Wen die GF sich als Berater dazu holt ist allerdings ihre Sache. Wenn durch die BV relevante Interessen des Auftraggebers beeinträchtigt werden können ist es vielleicht schlau sich diese Leute mit ins Boot zu holen bevor ich als GF eine BV unterschreibe. Ich nehme an, ihr habt die Entwürfe der GF bereits zugeleitet? Oder ist die Information auf obskuren Wegen dahin gelangt?
29.12.2022 um 09:22 Uhr
Ja die BV Entwürfe gingen an die GL. Ich denke mal, dass die GL dem OL diese zugesendet hat (Meinung, Feedback, Vorschläge etc.). Der Kunde hat sie von uns jedenfalls nicht erhalten. Unser OL hat auch nicht die Befugnisse, BVs zu unterschreiben oder zu verhandeln.
29.12.2022 um 12:09 Uhr
Ich bin der Ansicht ein Arbeitgeber kann sich soviel Berater holen wie er benötigt um eine BV zu verhandeln das geht den BR nichts an.
29.12.2022 um 12:44 Uhr
Im Allgemeinen ist es zielführend die Leute mit ins Boot zu holen, die wissen was zu beachten ist. da ist der OL näher dran als die GF. Nachdem ihr nur für einen Kunden arbeitet verfügt der sicherlich auch über notwendiges Wissen. Unterschreiben darf die BV am Ende die GF. Aushandeln sollten sie die Leute die wissen um was es geht.q
29.12.2022 um 14:09 Uhr
eine BV ist auch kein Betriebsgeheimnis. AG sind da zwar manchmal der Meinung, aber sie sind der Betriebsöffentlichkeit zugänglich zu machen und beinhalten nur ganz im Einzelfall Betriebsgeheimnisse und dann sollten BR und GF geeignete Möglichkeiten finden dieses zu wahren. Daher kann die GF hier die BV auch herausgeben. Und wenn die BV am Ende für den Kunden wichtig ist, dann ist es ja auch gut, wenn er weiß was geregelt ist
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