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Betriebsvereinbarungen im Intranet zugänglich machen

B
BRFrage
Okt 2017 bearbeitet

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

haben wir einen Anspruch darauf dass die Betriebsvereinbarungen im Intranet für jeden zugänglich hinterlegt werden? Auf welcher Grundlage könnte man das fordern? Vielen Dank schon mal für eure Antworten!

5.250051

Community-Antworten (51)

G
gironimo

13.04.2015 um 10:31 Uhr

Der § 77 BetrVG fordert vom AG die geltenden BVs an geeigneter Stelle auszuhängen/auszulegen - sprich: bekannt zu machen.

In heutiger Zeit haben sich bessere Wege gezeigt, als das schwarze Brett. Ihr solltet daher mit dem AG darüber diskutieren, wie denn grundsätzlich eine zeitgemäße Bekanntgabe wichtiger Informationen bei Euch im Betrieb funktioniert.

Übrigens - als BR solltet Ihr überlegen, selbst für die Verbreitung von BVs zu sorgen. Motto: Tue Gutes und rede darüber.

P
Pickel

13.04.2015 um 12:08 Uhr

Es gibt keine Grundlage, die Ablage im Intranet zu fordern.

Das ist auch nicht so simpel, wie ihr euch das vielleicht vorstellt. BV beinhalten auch immer mal wieder als betriebsintern vertraulich einzustufende Texte und eine digitale Bereitstellung ist natürlich kritischer als das Auslegen der Mappe zB in der Personalabteilung.

D
Dezibel

13.04.2015 um 15:44 Uhr

Wenn ein Intranet da ist, kann man das auch fordern. Der Name sagt doch, dass es intern ist und NICHT das Internet! Das einzig kritische ist eher für die Arbeitgeber, weil sich dann die Mitarbeiter auch informieren. Wer geht schon gern in eine Personalabteilung und liest sich unter den Augen der meist schwarzen Vögel seine Rechte durch ...

M
Melissa

13.04.2015 um 16:09 Uhr

Wenn es im Unternehmen ein eigenes geschlossenes Unternehmensnetzwerk gibt, sollte auch der BR im Intranet präsent sein und dort Diverses für die Belegschaft veröffentlichen.

Auch wenn der AG derjenige ist, der eine BV zu veröffentlichen hat, so ist dieses nicht auf ihn beschränkt. Jeder beteiligte, also auch ein BR kann diese an vorbestimmten Stellen veröffentlichen.

Und ja, entgegen der Angabe von @Pickel gibt es auch hier eine rechtliche Grundlage für einen BR.

Der rechtliche Anspruch auf die Nutzung des Intranets leitet sich aus § 40 Abs. 2 BetrVG ab. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um ein notwendiges Sachmittel für die Betriebsratstätigkeit handelt.

Was aber schon dann der Fall ist, wenn hierdurch Beschäftigte schneller, umfangreicher und vor allem, auch bedeutend mehr in kürzester Zeit erreicht werden können. Wenn es zum normalen betrieblichen Ablauf gehört und der AG hierüber betriebliche Informationen an die Belegschaft gibt, reicht auch dieses schon aus.

P
Pickel

13.04.2015 um 17:17 Uhr

Melissa, deine Korrektur meiner Aussage ist Blödsinn.

Ich schrieb, dass es keine Grundlage dafür gibt, den AG auf eine bestimmte Form der Veröffentlichung festzunageln (denn so war die Frage) - sofern er eine allgemein anerkannte und geeignete Veröffentlichung vornimmt.

Du erwähnst dann die Möglichkeiten des BR. Das ist ein komplett anderes Thema.

M
Melissa

13.04.2015 um 17:58 Uhr

Sorry, aber wie du mir so ich dir! Der einzige der hier Blödsinn schreibt, bist leider DU!!!

Du schreibst nicht nur Blödsinn, sondern kannst selbst Geschriebenes noch nicht einmal selbst richtig zuordnen.

Dein Zitat: „Ich schrieb, dass es keine Grundlage dafür gibt, den AG auf eine bestimmte Form der Veröffentlichung festzunageln“ Genau, DU und kein anderer schrieb diesen Müll. Und ich habe genau darauf geantwortet und mit Beispielen das Gegenteil ausgesagt.

Und wenn DU soviel Grips hast – um bei deiner gewählten Tonlage zu bleiben – wie du dir einbildest zu haben, fängst du jetzt besser an, dieses mit Argumenten zu widerlegen und lässt deine Fäkaliensprache da, wo sie augenscheinlich hingehört. Nämlich in deinen persönlichen Intimbereich. Aber so abgeschirmt, dass andere hiervon nicht belästigt werden.

Und die Möglichkeiten eines BR sind hier auch kein anderes Thema, sondern genau das, was hier gefragt wurde. Lesen soll ja bekanntlich bilden. Richtiges lesen dürfte daher noch erfolgsversprechender sein.

P
Pickel

13.04.2015 um 18:13 Uhr

Bittesehr Melissa:

Laut Fitting KANN der AG die Bekanntgabe in elektronischer Form vornehmen, es genügt aber auch jede andere schriftliche Form, die geeignet ist, alle MA zu informieren (Rn 25). Aus diesem Grunde schrieb ich in 255314, dass der BR das Veröffentlichen vom AG im Intranet nicht verlangen kann.

Und dann beginnt (ich bleibe dabei) dein Unfug. Denn du kommst mit den notwendigen Sachmitteln des BR. Ich machte dich darauf aufmerksam, dass dies 2 Paar Schuhe sind.

Das eine Paar ist die Frage des Fragestellers: Zu welcher Form der Veröffentlichung kann der AG gezwungen werden -> siehe meine obige Antwort

Das andere Paar (das nicht Gegenstand dieser Frage ist) ist dein sachferner Hinweis, dass der BR ein Intranet verlangen kann um darüber zu kommunizieren. Das kann ggf. je nach Betrieb richtig und erforderlich sein. Aber auch dann wird immer noch nicht der AG die BVs dort veröffentlichen, sondern der BR selber zusätzlich zum AG. Siehe auch mein Satz "Du erwähnst dann die Möglichkeiten des BR. Das ist ein komplett anderes Thema" in 255341.

All das wäre mit dem notwenidgen Grips aber auch für dich zu erkennen gewesen.

V
Vanessa

13.04.2015 um 18:24 Uhr

Pickel lass das. Melissa ist Gewerkschaftssekretärin bei Verdi und antwortet hier ja wohl stets richtig. Da solltest du Beispiel nehmen. Den Zuspruch den sie hier und durch die Hilfen die Sie verschickt und die damit gebundenen Anmeldung zu Seminaren sind eindeutig. Also lass das.

S
Snooker

13.04.2015 um 18:29 Uhr

Intranet- und E-Mail-Benutzung Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat in den sog. „Intranetentscheidungen“ (vgl. z.B. BAG, 03.12.03, AZ: 7 ABR 12/03) die Ansprüche des Betriebsrats auf Veröffentlichung seiner Informationen im betriebsinternen Intranet bejaht. Die Nutzung des Intranets und des betrieblichen E-Mail-Systems setzt voraus, dass die Mitarbeiter an Intranet angeschlossen sind. Ist dies nicht oder nur eingeschränkt der Fall, bedarf es für den Betriebsrat einer höheren Darlegung der „Erforderlichkeit“; wenn über das Intranet ohnedies nur ein Teil der Arbeitnehmer des Betriebs erreicht werden kann, kann es sich hier von Vornherein nicht um ein geeignetes Sachmittel zur Informierung der Arbeitnehmerschaft handeln. Umgekehrt gilt, dass die „Erforderlichkeit“ dann zu bejahen ist, wenn alle Arbeitnehmer (v.a. in hochtechnisierten Betrieben) per Intranet angeschlossen sind und damit gewährleistet wird, dass eine E-mail des Betriebsrats jeden einzelnen Mitarbeiter auch tatsächlich erreichen kann. Wird die „Erforderlichkeit“ der Intranetnutzung durch den Betriebsrat nach den vorstehenden Voraussetzungen bejaht, bedeutet dies zugleich, dass der Betriebsrat auch berechtigt ist, das bestehende E-mail-System innerhalb dieses Intranets zu benutzen, zumal das E-mail das geeignete und gängige Medium ist, um im Intranet zu kommunizieren. Alternativ besteht allerdings auch die Möglichkeit, dass der Betriebsrat generell keine E-Mails versendet, sondern lediglich innerhalb des Intranets eine Homepage einrichtet, aus der dann alle Mitarbeiter mögliche Informationen – vergleichbar einem „Schwarzen Brett“ – abrufen können. Welche der beiden Alternativen der Betriebsrat hier wählt, steht grds. in dessen Ermessen. Die Art und Weise der Kommunikation mit Mitarbeitern kann der Arbeitgeber nicht vorschreiben; es kann aber durchaus Fallkonstellationen geben, in denen lediglich eine der beiden Varianten (E-mail oder Intranet/Homepage) geeignet ist, um Nachrichten und Informationen des Betriebsrats der gesamten Belegschaft zur Kenntnis zu geben (vgl. hierzu BAG, 03.09.03, AZ: 7 ABR 12/03).

P
Pickel

13.04.2015 um 19:14 Uhr

Snooker, du hast es schon wieder nicht verstanden.

Niemand hier behauptet dass der BR unter gewissen Umständen nicht auf ein Intranet bestehen kann. Das ist dann ein normaler Kommunikationsweg des BR.

Dieser Anspruch ist aber (auch wenn Melissa das nicht begreift) etwas komplett anderes als die angefragte Möglichkeit, ob man den AG zwingen kann, seinerseits die BVs im Inranet zu veröffentlichen.

Im Klartext: Dein Beitrag geht VOLLKOMMEN am Thema vorbei.

N
Nubbel

13.04.2015 um 19:18 Uhr

nix verdi, igm, und das auch nur in der vergangenheit. jetzt selbstständig

V
Vanessa

13.04.2015 um 19:19 Uhr

Du kennst sie doch gar nicht Nubbel.

S
Snooker

13.04.2015 um 19:19 Uhr

@Pickel Dann behalt Du recht........ aber auch am besten deinen Mund wenn Dir nicht klar ist wo andere drauf anspielen.

Ich gugg mal ob es hier in Meinertzhagen was Essbares für meinen Kühlschrank und Magen gibt :-)

M
Melissa

13.04.2015 um 19:27 Uhr

@pickel Dein „Bittesehr Melissa“ kannst du dir schenken! Dein von dir verzapfter Blödsinn ist, wie man sieht, leider noch steigerungsfähig.

Laut Fitting KANN der AG die Bekanntgabe in elektronischer Form vornehmen, es genügt aber auch jede andere schriftliche Form, die geeignet ist, alle MA zu informieren (Rn 25). „Aus diesem Grunde schrieb ich in 255314, dass der BR das Veröffentlichen vom AG im Intranet nicht verlangen kann.“

In welcher Form hier was vorgenommen werden kann, interessiert doch überhaupt nicht und war auch nicht gefragt. Was der AG macht, ist eines. Was ein BR darüber hinaus, etwas ganz anderes.

Und dann beginnt (ich bleibe dabei) dein Unfug. Denn du kommst mit den notwendigen Sachmitteln des BR. „Ich machte dich darauf aufmerksam, dass dies 2 Paar Schuhe sind.“

Sorry, aber der Unfug ist hier der, dass du mich auf etwas aufmerksam machen willst, was du selbst nicht verstehst.

"Das eine Paar ist die Frage des Fragestellers: Zu welcher Form der Veröffentlichung kann der AG gezwungen werden -> siehe meine obige Antwort"

Und das ist der nächste Unfug von dir!

Nirgendwo hat der TE dieses in dieser Form gefordert. Es entspringt wieder einmal deiner eigenen Fantasie.

"Das andere Paar (das nicht Gegenstand dieser Frage ist) ist dein sachferner Hinweis, dass der BR ein Intranet verlangen kann um darüber zu kommunizieren."

Der nächste Unfug!

Genau das war der Grundtenor der Fragestellung des TE

"All das wäre mit dem notwenidgen Grips aber auch für dich zu erkennen gewesen."

Richtig! Genau dafür hat er ausgereicht. Was bei dir leider nicht zutrifft.

Also weiter Üben!

Out of Order

@ Vanessa

Sorry, aber auf solche Lobhudeleien kann ich verzichten. Zumal dann, wenn sie inhaltlich auch noch falsch sind. Was ich bin oder mache, spielt hier auch keine Rolle. Im Gegensatz zu dem ein oder anderem hier, werde ich aber bestimmt nicht beigehen, etwas an die große Glocke zu hängen, geschweige denn, dieses auch zum persönlichen Vorteil nutzen.

Auch die Unterstellungen kannst du dir sparen. So habe und werde ich auch zukünftig nicht Privates und Dienstliches vermischen und hier Werbung für etwas machen. Eine allgemeine Werbung für alle GW einmal ausgenommen. Keinesfalls aber werde ich hier das Medium dazu benutzen, an andere div. Werbung zu verschicken.

V
Vanessa

13.04.2015 um 19:36 Uhr

Ich war bei dir auf Seminar und du hast gesagt, dass man durchaus anderen mitteilen darf, dass du das machst. Also werbung. Das du gut bist ist doch ersichtlich. Also kann ich das doch sagen

P
Pickel

13.04.2015 um 20:22 Uhr

Oh Melisse, du liegst einfach falsch. Auch wenn deine Frauentruppe wieder auftaucht.

Der Fragesteller fragt: haben wir einen Anspruch dass BV im Intranet veröffentlicht werden? Auf welcher Grundlage können wir das fordern?

Das ist in der Fragestellung ausschließlich die AG-seitige Veröffentlichung. Auch wenn du das selbst im letzten Beitrag noch negierst.

Du kommst dann ums Eck und erzählst einen von generellen Ansprüchen des BR auf Intranet. Damit liegst du völlig neben der Eingangsfrage. Das weißt du auch. Nur wenn man sich mal festgefahren hat und den Fehler nicht zugeben will, ist es einfacher imaginäre Fans sprechen zu lassen.

N
Nubbel

13.04.2015 um 20:38 Uhr

wir können ja alle mal bei melissa schulen. wird sicher ein spass, wenn man den ganzen tag die selben fragen stellt, weil man immer fragen beantwortet bekommt die keiner gestellt hat

S
Snooker

13.04.2015 um 21:22 Uhr

Mal angenommen ein Betrieb hätte 70 Angestellte. Der Hauptsitz ist in ähmmm Nürnberg, das groh der MA IST lkw Fahrer in ganz Deutschland und hat weieder Betrieb noch Chef je live gesehen. Nu gibts da doch so ne plöde BV die allen Bekannt gemacht werden muss. Pickel, müssen nu alle LKW Fahrer ab nach Nürnberg düsen um die BV am schwarzen Brett lesen oder an der Stelle die der AG so bestimmt hat. Oder aber sollte der BR darauf dringen das das Intranet genutzt wird über dem der AG seine MA auch sonst erreicht wenn er neuerungen im Betrieb mitteilen will. Hier denkt jemand so Kurz wie ein Kurzsichtiger sieht.

U
Unglaube

13.04.2015 um 21:27 Uhr

Wenn man kurzsichtig ist kann man nah gut sehen. Was willst du sagen, snooker? Dein Erbrechen hier ist unlogisch.

S
Snooker

13.04.2015 um 21:32 Uhr

Unglaube oder wie Du heisst. Halt einfach den Babbel wenn Du was nicht kapierst, oder lese in zeitlupe bis der Groschen fällt und Antworte dann. Hast ja sonst auch nix konstruktives unter dem Nick ab zu geben zu gefragten Themen.

P
Pickel

13.04.2015 um 21:32 Uhr

Snooker, du bist unendlich peinlich. Es ist in meinen Texten immer von "geeigneter Stelle" die Rede. Jetzt kommst du mit einem Extrembeispiel, in dem es eben nicht als geeignet angesehen werden könnte. Aber auch hier hätte der AG noch zig Möglichkeiten neben dem genannten Intranet. Er kann eine Unternehmenszeitung nutzen, er kann sie separat per Post versenden etc pp.

N
nicoline

13.04.2015 um 21:43 Uhr

Die Art und Weise des Umgangs miteinander ist hier mal wieder z.K.

Hier denkt jemand so Kurz wie ein Kurzsichtiger sieht.

Ja, das finde ich auch und meine damit Dich, Snooker!

Man kann natürlich unbedingt voraussetzen, dass alle LKW Fahrer ein Smartphone haben, mit welchem sie sich natürlich auch noch immer von außerhalb in das betriebliche Intranet einloggen können. Demnächst muss noch jedem Beschäftigten die BV auf sein Handy oder per Post nach Hause geschickt werden!!!

Fakt ist, ob es Dir nun passt oder nicht:

http://www.judix.de/betriebsvereinbarung/veroeffentlichung.htm

Die Veröffentlichung der Betriebsvereinbarung

Bekanntmachung Betriebsvereinbarungen müssen öffentlich zugänglich sein. So schreibt es § 77 Abs. 2 BetrVG vor. Wie diese Veröffentlichung erfolgt, ist nicht vorgegeben. Das Gesetzt verlangt die Auslage an einer geeigneten Stelle im Betrieb. Das kann die Personalabteilung ebenso wie das allgemein zugängliche Intranet sein.

Wenn man es ganz gut machen will, geschieht beides, Intranet und Aushang; denn z.B. in unserem Betrieb gibt es genug MA die aus Gründen des Arbeitsablaufes, der Anzahl von PC Zugängen oder auch mangelnder Kenntnisse im Umgang mit dem PC gar keinen Zugang zum Intranet haben.

S
Snooker

13.04.2015 um 21:46 Uhr

Bitte kopiere dann alle Deine Stellen wo Du wörtlich von "geeigneten Stellen " redest hier rein. Da seh ich nix. Das existiert wohl nur in deinem Kopf. Oder aber Du meinst etwas zu m einen kannst es aber nicht über bringen. Wäre aber nix neues. Übrigens hab ich nicht gesagt das ich Loblieder will. Aber wie schnell sich doch was bewegen kann wenn man dich anschupst.

P
Pickel

13.04.2015 um 21:59 Uhr

255341 oder 255344 zB Snooker. Und nun ab in die LKW- Schlafkabine. Du scheinst es wahrlich zu brauchen.

H
Hodgkin

13.04.2015 um 22:16 Uhr

Pickel, pjöööng, kölner, nicoline, Lotte, Nubbel, Moreno und manchmal auch Melissa. Das ist eine kleine Auswahl der Menschen hier die dir deine geistigen Grenzen regelnässig aufzeigen. Du schreibst nur Müll und falsches snooker. Bleib weg hier und fahre mit deinem 2,8 to pseudolkw einfach ein bisschen im Erzgebirge rum.

M
Melissa

13.04.2015 um 23:10 Uhr

@Pickel Sorry Pickel, aber du raffst es nicht mehr. Und gottseidank ist auch mir bekannt, dass es vergebliche Mühe ist, gegen Uneinsichtigkeit anzukämpfen. Entschuldige bitte, aber was du hier zur Sache zum Besten gibst, ist nun wirklich nicht nur kurzsichtig. Daher kann ich es, wenn auch unter Schmerzen, nur als dümmlich einstufen.

Und dass ich mit besagter Vanessa wohl überhaupt nichts gemein habe, wahrscheinlich noch nicht einmal das Geschlecht, sollte auch ein halb Blinder bemerken. Hier treibt wieder einmal eine bestimmte Person sein Spielchen und freut sich, dass ihm einige auf den Leim gehen.

Wäre es wirklich jemand aus meiner viel beschriehenen Frauengruppe, würde es einen heißen Satz Ohren geben. Da diese das aber niemals in dieser Form machen würden, ist zumindest für mich, die Auswahl der hier infrage kommenden nicht sehr groß.

N
Nubbel

14.04.2015 um 00:05 Uhr

frau christiansen könnte sicher auch noch was beisteuern.

melissa, hör auf mit der augenwischerei. wo steht geschrieben, dass der br den arbeitgeber zwingen kann die betriebsvereinbarungen im intranet zu veröffentlichen? Bitte mit quellenangabe

S
Snooker

14.04.2015 um 09:47 Uhr

@nicoline Wer sagt Dir denn das alle die nicht in einem Betrieb so tätig sind mit Smartphone oder ähnlichem ausgerüstet sind ? Ist es weil man in der heutigen Zeit davon ausgeht das dies so ist. Dann muss ich dich endtäuschen, denn es gibt viele (auch LKW Fahrer) die noch mit Prepat Handy ausgerüstet sind. So viel mal zur kurzsichtigkeit und das was man sehen will. A Auf das restliche geistige nivou von jemand anderem hier brauche ich nichtmehr eingehen. Diese Person disqualifiziert sich eh selber.

Anmerkung Und dennoch würde sich ein AG vor Gericht die Frage stellen lassen müssen warum er nicht auch eine BV im Intranet den MA kund tut, wenn er doch sonst auch alles darüber macht, und "außendienstler" sonst keine anderen möglichkeit haben jederzeit auf den Inhalt der BV zu zugreifen. Nichts muss, aber alles kann.

N
Nubbel

14.04.2015 um 10:39 Uhr

snooker, wie hohl kann man werden? das jeder ein smartphone besitzt setzt du doch voraus, wenn du die veröffentlichung im intranet propagierst, damit jeder lkw fahrer Sie lesen kann.

und das du in diesem zusammenhang die begrifflichkeit: an geeigneter stelle, nicht kennst, zeigt doch nur, wie lange du schon raus bist aus der materie. so langsam fragt man sich allerdings: warst du jemals drin?

N
nicoline

14.04.2015 um 12:10 Uhr

@Snooker, sag mal, verstehst Du eigentlich selber noch, welchen Inhalt das hat, was Du hier schreibst und antwortest???

Antwort 255382 Pickel, müssen nu alle LKW Fahrer ab nach Nürnberg düsen um die BV am schwarzen Brett lesen oder an der Stelle die der AG so bestimmt hat. Oder aber sollte der BR darauf dringen das das Intranet genutzt wird über dem der AG seine MA auch sonst erreicht wenn er neuerungen im Betrieb mitteilen will.

Du bist doch derjenige, der hier meint, dass LKW Fahrer von außen in das Intranet kommen müssen um BV lesen zu können.

Snooker, ohne Aggression und Böse wollen: Du hast ein Problem und willst es einfach nicht wahrhaben.

M
Moreno

14.04.2015 um 17:54 Uhr

Oh Orion wieder in Höchstform :-) Mann Mann Mann diese Frauengruppe wird immer größer wenn er nicht bald gescheite Medizin bekommt, macht er noch einen Betriebsausflug auf dem Psychiatriegelände!

N
nicoline

14.04.2015 um 20:38 Uhr

Ich will gar nicht abstreiten, dass ich mich auch mal im Ton vergriffen habe, aber das Niveau hier wird immer unerträglicher. Geht es wirklich nicht anders?

DU und kein anderer schrieb diesen Müll.

wenn DU soviel Grips hast..........wie du dir einbildest zu haben

lässt deine Fäkaliensprache da, wo sie augenscheinlich hingehört. Nämlich in deinen persönlichen Intimbereich. Aber so abgeschirmt, dass andere hiervon nicht belästigt werden.

Dein von dir verzapfter Blödsinn ist, wie man sieht, leider noch steigerungsfähig.

Dein Erbrechen hier ist unlogisch.

Halt einfach den Babbel wenn Du was nicht kapierst, oder lese in zeitlupe bis der Groschen fällt und Antworte dann. Hast ja sonst auch nix konstruktives unter dem Nick ab zu geben zu gefragten Themen.

du bist unendlich peinlich.

aber du raffst es nicht mehr

wenn auch unter Schmerzen, nur als dümmlich einstufen

wie hohl kann man werden?

S
Snooker

15.04.2015 um 00:23 Uhr

@nicoline WQenn Dir was nicht passt oder Du es zum K... findest. Dann geh doch einfach zu anderen Fragen über, wo die Mittel des Reitzes nicht ganz so stark sind. Ich jedoch bleibe bei meiner Aussage: hat der AG bisher über die Plattform Intranet sein Betrieb der Belegschaft näher beschrieben und dar gelegt und verweigert dies aber bei Betriebsvereinbarungen, hat er evtl. ein Problem dies zu begründen wenns mal vor Gericht geht. Dies Aussage gilt natürlich nur wenn MA da sind die nur sehr selten oder nie im Betrieb sind. (persönliche Anmerkung: Ich zum Beispiel hab mein Chef noch nie gesehen und war noch nie in seinem Betrieb). Und genau deshalb sag ich unverholen , ihr habt nen Brett vorm Kopf und seht nur zu kurzsichtig. Macht damit was ihr wollt, ist mir eh Latte.

N
Nubbel

15.04.2015 um 09:55 Uhr

das kann ja auch von vorteil sein wenn der chef einen noch nie gesehen hat. auch ist es völlig in ordnung wenn dir alles am a..... vorbei geht. führ dein gleichgültiges leben. nur solltest du es unterlassen hier anderen deine lmaa einstellung angedeihen zu lassen

N
nicoline

15.04.2015 um 23:40 Uhr

@Snooker WQenn Dir was nicht passt oder Du es zum K... findest. Dann geh doch einfach zu anderen Fragen über, wo die Mittel des Reitzes nicht ganz so stark sind. Die Entscheidung, welche Fragen ich lese, treffe ich! Wenn ich Antworten lese, wo ich den Umgang miteinander mehr als unschön finde, werde ich dieses weiter benennen.

Die Frage war: haben wir einen Anspruch darauf dass die Betriebsvereinbarungen im Intranet für jeden zugänglich hinterlegt werden? Auf welcher Grundlage könnte man das fordern?

da ist Deine Antwort, (bei der Du bleiben willst): hat der AG bisher über die Plattform Intranet sein Betrieb der Belegschaft näher beschrieben und dar gelegt und verweigert dies aber bei Betriebsvereinbarungen, hat er evtl. ein Problem dies zu begründen wenns mal vor Gericht geht. einfach nicht richtig, denn, danach wurde gar nicht gefragt.

Dies Aussage gilt natürlich nur wenn MA da sind die nur sehr selten oder nie im Betrieb sind. Diese Aussage ist sachlich verkehrt, unlogisch und niemandem verständlich, außer scheinbar Dir. Wie sollen MA, die nur selten oder nie im Betrieb sind davon profitieren, dass der AG BV im Intranet veröffentlicht, ob freiwillig oder vom Gericht gezwungen? Bitte erkläre das so, dass jedermann, egal um wen es sich handelt, das begreifen kann. Ich wette, dass Dir das nicht gelingt, ohne das es wieder zu unverständlichen Antworten kommt. Und genau das ist Dein Problem.

S
Snooker

16.04.2015 um 00:18 Uhr

@Nubbel "nur solltest du es unterlassen hier anderen deine lmaa einstellung angedeihen zu lassen"

wenn ich mich dann mal so in etwa an nicoline halten sollte, überlasse es mir wie ich mich wann äußere. Und deine Äußerung ich würde ein gleichgültiges Leben führen ist doch genau so erlogen wie ein großers Plakat das Du angeblich über Ostern gesehen haben willst. Tatsache ist nämlich das diese Plakat über Ostern vom Wind umgepustet worden ist und gar nicht Stand. Ergo Du lügst und kannst es gegebenfalles von der FB Seite haben-

@nicoline Erst schreibst Du in einem Absatz, danach wurde gar nicht gefragt (wenn hier wirklich nur nach dem geantwortet würde was gefragt wird, würden 90 % der Antworten um zweidrittel kürzer sein. Aber sage dies dann allen hier und nicht einem weil es gerade mal rein passt). Und wenn nach deiner Meinung hier nach was nicht gefragt wurde, ist es einfach unverschämt dies erst an zu makern und dann jemanden auf zu fordern weiteres in der Richtung zu erklären. Und wenn DU oder Andere was nicht verstehen, muss ich das ja nicht zu mein Problem machen. Wenn der Fragesteller was nicht versteht wird er sich schon melden, oder aber er bleibt weg hier.

H
Hodgkin

16.04.2015 um 00:57 Uhr

Hurra ich bin wieder da, snooker, dein hodgkin. Oder bin ich die Flasche Schnaps?

N
nicoline

16.04.2015 um 00:58 Uhr

Bitte erkläre das so, dass jedermann, egal um wen es sich handelt, das begreifen kann. Ich wette, dass Dir das nicht gelingt, ohne das es wieder zu unverständlichen Antworten kommt. Und genau so, wie ich es gewettet habe, ist es eingetreten. Das war das letzte Mal, dass ich versucht habe, mit Dir in einen verstehbaren Kontakt zu kommen, es ist einfach nicht möglich. Wünsche Dir ein gutes Leben außerhalb des Forums, hier wird das nicht so sein, solange Du nicht einsichtig wirst.Das ist ja aber mehr Dein als mein Problem, wenn Du nicht merkst, dass Dich hier die Mehrheit nicht mehr versteht! Traurig, wirklich traurig!

S
Snooker

16.04.2015 um 01:06 Uhr

Es intressiert mich herzlichst wenig was einer wo rauf wettet. Nur werd ich mich nicht am Gängelband führen lassen. Und wenn die Mehrheit mich nicht versteht, dann ist das doch für die Mehrheit in Ordnung. Ich bin noch nie einer gewesen der sein Fähnchen nach dem Wind flattern lässt um anerkennung zu gelangen. Ich mach mein Ding und nicht das Ding meises nächsten.

N
Nubbel

16.04.2015 um 08:59 Uhr

snooker, schön das du weißt wann der wind was umpustet. wann war es denn genau? gründonnerstag? nun wissen wir aber, dass wen du meinst wenn du behauptest: ein mitglied der bürgerschaft zu kennen. auch das du " sich an gesetze halten" mit " fähnchen nach dem wind flattern" gleichsetzt, sagt viel über dich und deinen gemütszustand aus.

N
nicoline

16.04.2015 um 09:01 Uhr

Ja, ist gut, das haben hier jetzt alle ganz sicher verstanden.

Ich mach mein Ding

Ich würde mir wünschen, dass einfach niemand mehr auf Dich persönlich und Deine Beiträge direkt reagiert, man muss auch mal was übersehen können. Vielleicht kehrt hier dann wieder ein akzeptables Forumsklima ein, für die Mehrheit wäre DAS sicher in Ordnung.

C
Casablanca

16.04.2015 um 16:23 Uhr

Das solltest Du der Fairness halber aber nicht nur an Snooker festmachen.

Da gibt es noch ein paar, die, wenn es Snooker nicht gäbe, ihren ungefragten Senf dann an anderer Stelle publizieren würden.

Man mag ja zu ihm stehen, wie man will, aber nicht selten führen gerade diese unsäglichen Diskussionen dazu, dass er sich ab und an verzettelt.

Mir ist aber einer, der mit seinem - zugegeben manchmal etwas daneben liegendem - Bauchgefühl eigentlich nur gutes will, wo ich da bei anderen so meine Zweifel habe, lieber als diejenigen, die dieses nur zu ihrer eigenen Selbstbeweihräucherung oder zum sich hier präsentieren Nutzen. Viel Gescheites kommt von diesen Kontrabläsern jedenfalls in den seltensten Fällen dabei rüber.

V
Vanessa

16.04.2015 um 16:54 Uhr

Genau so isser. Diese idioten um, Pickel, nicoline, Nubbel sollten angemacht werden. Nicht snooker. Das wenigstens richtiges. Genau wie melissa

M
Moreno

16.04.2015 um 17:00 Uhr

Casablanca / Vanessa / Melissa wie viele kommen noch Orion jetzt mal im Ernst wie behindert bist Du eigentlich hier so ne Show abzuziehen??????

M
Melissa

16.04.2015 um 19:38 Uhr

Ja, wirklich mal im Ernst!!! Wenn Du hier wirklich durchblicken würdest, wäre es ja in Ordnung. So aber scheinst gerade Du derjenige zu sein, der dem Spielchentreiber so richtig spaß bereitet. Zumindest bist Du bisher der Einzige, der dieses noch nicht gerafft zu haben scheint.

Der Gedanke, dass hier in Wahrheit ein ganz anderer eine Show abzieht, scheint Dir ja noch nicht gekommen zu sein. Ist schon schlimm, wenn man sich immer nur auf das konzentriert, was gefälligst so zu sein hat, wie man es möchte, dass es so ist, und dabei von der Wahrheit überholt und verarscht wird.

Nachtrag:

Sorry, nicht der Einzige! Pickel scheint hier mit der gleichen Blindheit beschlagen zu sein.

N
Nubbel

16.04.2015 um 20:53 Uhr

statt hier weiter vom thema abzulenken könnte melissa doch endlich mal belegen was sie hier behauptet

S
Snooker

17.04.2015 um 00:02 Uhr

@Nubbel Du bist wie so ein Waschweib."Ich schmeiss mal was in den Raum und schaue was für Infos dabei raus kommen". Ich ertappe Dich direkt bei einer Lüge, und du willst das ich belegen soll. Brauch ich nicht, Frag wetter beim Wetterforum nach wann wo wie Stark der Wid dort war. Und ich denke hier brauch niemand irgend jemanden was zu beweisen. Wenn einige hier sich nur auf das fachliche konzentieren würden und weniger "wer mit wem" und "du schreibst Schrott und Müll" mentalität hier agieren. Aber es ist so wie es ist, einige setzen sich hier immer nur mit Überschriften auseinander als sich mit jedem Satz eines Kommentares auseinander zu setzen.

N
Nubbel

17.04.2015 um 00:15 Uhr

hihi, wie war das mit dem gängelband? es ist ein ganz kurzes und du merkst es nicht einmal.

S
Snooker

17.04.2015 um 00:35 Uhr

nee für mich ist es hier zeit totschlagen. Und halt Leute wie Dich der Lüge zu überführen.

N
Nubbel

17.04.2015 um 00:48 Uhr

wer überführen will muss beweisen. das möchtest du nicht. also sind es behauptungen. mehr nicht und dazu noch sehr unglaubwürdig

S
Snooker

17.04.2015 um 01:15 Uhr

Und ich sage noch mal das Du da gelogen hast und dies nur von der FB Seite der Person weisst. Denn Beweis der Wetterlage habe ich benannt und ist jederzeit für jeden abrufbar. Und noch mal in Zeitlupe D U H A S S T M I T D E R S O G E M A C H T E N A U S S A G E G E L O G E N.

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Hallo, ich habe ein Problem. Von 11 BR mitgliedern haben 5 die Teilnahme eines Gewerkschaftsvertreters "vor Unterzeichnung" einer Betriebsvereinbarung schriftlich verlangt. § 31 Betr.VG1 Der Vor