Betriebsvereinbarungen - darf eine BV obwohl sie noch nicht unterschrieben bzw gültig ist vorher den Mitarbeitern zugänglich (z.B. am schwarzen Brett) gemacht werden?
Hallo,ich bin neu im betriebrat in einem mittelständigen zulieferbetrieb in der automobilindustrie.Ich habe mal eine frage in bezug auf betriebsvereinbarungen!Wenn von der geschäftsleitung eine betriebsvereinbarung vorgelegt wird,darf sie obwohl sie noch nicht unterschrieben bzw gültig ist vorher den mitarbeitern zugänglich gemacht werden (zb. am schwarzen brett aushängen)?Oder muss vom betriebsrat darüber stillschweigen bewaren?
mfg
Community-Antworten (12)
03.09.2009 um 19:17 Uhr
Im Zuge der vertrauensvollen Zusammenarbeit wird der BR nicht jeden Zwischenstand ausposaunen. Wenn die Verhandlungen scheitern, sollte der BR allerdings schon darüber berichten (z.B. auf der Betriebsvers.), warum er im Interesse der MA nicht unterschrieben hat.
03.09.2009 um 19:23 Uhr
@coffee Wenn von der geschäftsleitung eine betriebsvereinbarung vorgelegt wird,darf sie obwohl sie noch nicht unterschrieben bzw gültig ist vorher den mitarbeitern zugänglich gemacht werden (zb. am schwarzen brett aushängen)?Oder muss vom betriebsrat darüber stillschweigen bewaren? Ich würde sie sicher nicht an 's schwarze Brett hängen! Aber mir ist kein Verbot bekannt, sich als BR bei den MA ein Meinungsbild über den Inhalt einer BV zu machen. Schließlich vertritt man als BR die Interessen der AN und sollte dann auch schon wissen, was deren Interessen in Bezug auf den Inhalt dieser BV sind.
03.09.2009 um 19:36 Uhr
Verhandlungen???Wenn es verhandlungen geben würde!!Es wird einem eine betriebsvereinbarung vorgelegt die hat man zu unterschreiben und nicht zu widersprechen!!Unser AG sieht in diesem fall absolut nur seinen vorteil und unsere AN hätte auf deutsch gesagt die A-Karte gezogen!Er will absolut freie hand und will die arbeitszeit von Mo-Do die 1+2 schicht auf 2 stunden verlängern und Fr wo wir nur einen 5 stunden tag haben die arbeitszeit auf min. 8 stunden für die 1+2 schicht festlegen,dazu kommt noch er will samstags 3 schichten fahren lassen,und das alles ohne das er in zukunft nochmal den BR fragen braucht!!Sowas sollten doch alle AN erfahren,was die AG so von uns alles so verlangen und nicht das bezahlen wollen was den leuten zusteht!!Und ausserdem können die BRM so eine entscheidung doch nicht alleine treffen ohne die AN vorher darüber in kenntniss zu setzen oder??
03.09.2009 um 19:43 Uhr
@coffee Hmmm, denkst du nciht, dass ihr dringend ein paar Seminare besuchen solltet? Naja, nur so zur Bildung und um zu wissen wie ihr dem AG entgegen stehen könnt, welche Möglichkeiten ihr habt usw... Ich weiß, dass ist eine selten dämlich Frage von mir, weil es euer AG bestimmt niemals genehmigen würde euch zu Seminaren gehen zu lassen, aber glaube mir, mit ein wenig mehr Wissen, wüßtet ihr, dass er nciht mal was dagegen machen kann...
Traumhaft, oder?
03.09.2009 um 19:44 Uhr
Verhandlungen???Wenn es verhandlungen geben würde!!Es wird einem eine betriebsvereinbarung vorgelegt die hat man zu unterschreiben und nicht zu widersprechen!!
Zeeeeeeeeement mal!!!!! Wem wird eine BV vorgelegt und wer hat zu unterschreiben???????
Nachtrag: DJ, hast Du diesen Satz gelesen: Und ausserdem können die BRM so eine entscheidung doch nicht alleine treffen ohne die AN vorher darüber in kenntniss zu setzen oder??
03.09.2009 um 19:54 Uhr
@DonJohnson ich frage halt aus reiner neugier hier mal nach bin halt als ersatzmann nachträglich als neuling in den BR gerutscht und habe halt noch nicht soviel erfahrung!Mit den seminaren sind wir schon dabei wir wissen das er und die uns nicht verwehren kann und sind dabei sie zu besuchen!
@nicoline Der AG hat sie dem BR vorgelegt und meint natürlich das der BR sie unterschreiben müssten
03.09.2009 um 19:54 Uhr
Ja nicoline, leider ja :-(((
03.09.2009 um 20:41 Uhr
Der AG hat sie dem BR vorgelegt und meint natürlich das der BR sie unterschreiben müssten coffee, ceep cool! In Deutschland haben wir straffreie Meinungsfreiheit! Aber, es gibt nicht den leisesten Zweifel, dass der BR auch dieses und noch viel mehr Rechte hat!!!!!!!
und sind dabei sie zu besuchen! Na, dann macht ihr es doch genau richtig, weiter so! Nach den Besuchen folgen Diskussionen, evtl. die Hinzuziehung eines Beraters oder Sachverständigen und so fort und dann Euer verbesserter Vorschlag! Laßt Euch nicht unter Druck setzen und haltet Euch immer vor Augen: IHR SEID NICHT GEWÄHLT, DAMIT DER AG ES MIT EUCH EINFACH HAT!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
04.09.2009 um 00:25 Uhr
@all
Eine strafbare Störung und Behinderung der BR-Arbeit liegt vor, wenn der AG die Belegschaft vor die Wahl stellt »Geld oder Mitbestimmung« (AG Kempten 6. 12. 99 – Cs 213/Js 5082/99).
Der Inhalt der BV ist uns leider nicht bekannt. Könnte das Handeln des AG nicht auf ein solches Abziehlen. Also, er gibt eine BV vor dem Abschluss bekannt um so den BR unter einen Abschlusszwang zu setzen. Wenn also die BV für die AN positive Auswikung hat, die AN also bei Abschluss etwas gewinnen könnten, wäre es gut einmal mit einem RA zu prüfen, ob der o.a oder eine vergleichbarer Sachverhalt gegeben wäre. Wäre dem so, wären wir im Geltungsbereich des § 119 BetrVG
Es ist auf alle Fälle ein Verstoß gegen: §2, 1 Betriebsverfassungsgesetzes: „Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten ... vertrauensvoll ... zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammen.“
04.09.2009 um 00:45 Uhr
@erwin wenn ich coffee richtig verstanden habe, möchte eigentlich der BR am liebsten die vom AG vorgelegte BV an das schwarze Brett hängen, um die AN im Vorwege über die Ungeheuerlichkeiten des Inhalts dieser BV zu unterrichten. Insofern versteh ich Dein statement an @all nicht so ganz, oder verstehe es verkehrt. Aber so ganz nebenbei mal gefragt, der 119 scheint Dein Lieblings § zu sein???
04.09.2009 um 14:54 Uhr
@erwin wenn ich coffee richtig verstanden habe, möchte eigentlich der BR am liebsten die vom AG vorgelegte BV an das schwarze Brett hängen, um die AN im Vorwege über die Ungeheuerlichkeiten des Inhalts dieser BV zu unterrichten.
@nicoline Genau so ist es!!Mir ist schon klar das man mit der GL vertrauensvoll arbeiten und zum wohl des Betiebes und der Belegschaft entscheiden sollte!Ich möchte lediglich nur eins wissen,steht es irgendwo das es verboten ist eine BV auszuhängen bzw. die AN über den inhalt inkenntniss zu setzten obwohl sie noch nicht gültig ist??Ich habe bis jetzt nichts gefunden wo festgeschrieben ist das es verboten ist,wenn es so ist wäre ich dankbar zu erfahren wo ich es nachlesen kann!Danke an alle dir mir hier ein paar tipps hinterlassen und sich hier beteiligen!
05.09.2009 um 17:23 Uhr
coffee Ich habe bis jetzt nichts gefunden wo festgeschrieben ist das es verboten ist Ich auch nicht! Aber wenn ihr so unsicher seit, laßt Euch doch mal beraten!
steht es irgendwo das es verboten ist eine BV auszuhängen bzw. die AN über den inhalt inkenntniss zu setzten obwohl sie noch nicht gültig ist?? Schreibt doch fett Entwurf darüber und bittet um Meinungsäußerung!
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